Hallo Anna,
Es ist möglich, dass der Widerspruchsausschuss bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente theoretisch auch eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligen kann. Denn im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird der Sachverhalt neu überprüft, was auch gegebenenfalls dazu führen kann, dass statt einer vollen Erwerbsminderungsrente eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt wird.
Der Widerspruchsausschuss tagt meist 1-2 Mal pro Monat, was aber je nach Regionalstelle und Fallanzahl auch variieren kann.
Nach 3 Monaten Wartezeit ist nach der Regelung des § 88 Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) grundsätzlich eine Untätigkeitsklage möglich.
Wir empfehlen Ihnen aber zuvor den genauen, aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Widerspruchsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu erfragen. Dies können Sie unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Rentenversicherung-Telefonnummer : 0800 1000 4800- in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr tun. Weiter besteht die Möglichkeit, dass Sie den Termin der nächsten Sitzung Ihres Widerspruchsausschusses bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfragen.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung