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Experten-Antwort

Widerspruchsausschuss

von Anna19.02.2026 | 10:45
413 Ansichten
8 Antworten

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Guten Morgen, Wenn ein Widerspruch zum Widerspruchsausschuss kommt, ist es theoretisch möglich, dass der Auschuss über eine Teilerwerbsminderungsrente entscheiden kann statt einer vollen zuzustimmen? Ich warte jetzt schon über 3 Monate auf die Entscheidung, tagt der Ausschuss nicht so oft? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

 

Es ist möglich, dass der Widerspruchsausschuss bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente theoretisch auch eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligen kann. Denn im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird der Sachverhalt neu überprüft, was auch gegebenenfalls dazu führen kann, dass statt einer vollen Erwerbsminderungsrente eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt wird.

 

Der Widerspruchsausschuss tagt meist 1-2 Mal pro Monat, was aber je nach Regionalstelle und Fallanzahl auch variieren kann. 

 

Nach 3 Monaten Wartezeit ist nach der Regelung des § 88 Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) grundsätzlich eine Untätigkeitsklage möglich.

 

Wir empfehlen Ihnen aber zuvor den genauen, aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Widerspruchsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV)  zu erfragen. Dies können Sie unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Rentenversicherung-Telefonnummer : 0800 1000 4800- in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr tun. Weiter besteht die Möglichkeit, dass Sie den Termin der nächsten Sitzung Ihres Widerspruchsausschusses bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfragen.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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7 Antworten

Grediam 19.02.2026 | 10:46
Natürlich ist das möglich..
Glasklaram 19.02.2026 | 10:54
Der Widerspruchsausschuss kann entscheiden, was er will. Und ja, das kann länger dauern. Wenn Ihnen die Entscheidung nicht gefällt (was sehr wahrscheinlich sein dürfte), können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.
Widerspruch am 19.02.2026 | 11:32
Widerspruchsausschüsse tagen nicht wöchentlich. Je nach Sozialversicherungsträger finden die Sitzungen in unterschiedlichen Abständen statt.
Ehrliche Antwort am 19.02.2026 | 13:02
Ich kenne keinen, dem dieser Ausschuß eine Rente zugesprochen hätte. Aber ich bin ja auch nicht das Maß der Dinge. Der Ausschuß überprüft eigentlich nur noch einmal, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist oder ob es etwas zu beanstanden gibt. Wenn da kein Fehlerteufel im Vorgang zu finden ist, wird beschieden, dass alles seine Richtigkeit hatte.
Liaam 19.02.2026 | 13:44
Wenn der Widerspruch im Ausschuss ist wird er zu 99 Prozent abgelehnt. Sie werden weder die volle noch die Halbe Rente bekommen
Ach wasam 19.02.2026 | 16:34
Dann folgt eben eine Klage beim Sozialgericht. Und was da rauskommt, weiß niemand. Nicht einmal Sie!
99% sind Quatscham 23.02.2026 | 01:28
Die "Quatschauskunft 99%" liest man hier immer wieder, meist von verärgerten Leuten die im Widerspruchsausschuss abgelehnt wurden. Man sollte auch nicht vergessen, dass davor ja schon mehrere Stellen eine Feststellung abgegeben haben und je gründlicher das gemacht wurde, desto weniger Grund für ein Widerspruch zur einem Rentenantrag gibt es. Und in den letzten Jahren/Jahrzehnten hat die Gründlichkeit zugenommen. Wenn man hier schon liest im Chat Fragen wie "welche Krankheit muss ich haben um eine EMR zu bekommen", wird es einfach auch schon einige geben, die einfach weil es ja nichts kostet Widerspruch nach Ablehnung des Antrags einlegen, auch wenn vorher schon klar ist, dass die Gutachten nicht aus der Waschmaschine stammen. Wenn man einen Widerspruch mit Erfolgsaussichten einlegen, sollte es schon nachweisbare weitere Gründe oder nachweisbare Fehler in den bisherigen Feststellungen geben. Es stimmt, nur die Wiederholung von bereits Bekannten genügt meist nicht, da kommt es auch zu recht hohen Ablehnungsquoten, aber nicht 99%. Das mit der Ablehnungsquote hatten wir aber schon öfters hier, einfach Suche verwenden. Zitiere aus einem anderen Thread, damit nicht falsche Gerüchte entstehen: Jahr abgelehnt (%) 2013 43,23 2014 51,69 2015 38,34 2016 30,81 2017 65,34 2018 55,53 2019 42,42 2020 33,34 2021 64,23 2022 76,54 2023 88,23 Die Quelle ist auch bekannt, wer dort sucht findet auch die aktuellen Zahlen in den DRV Berichten: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Zahle…
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