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Widerspruchsausschuss: Reha ja oder nein??

von Elen05.09.2008 | 17:48
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9 Antworten

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Wer kann mir sagen, wieviel Prozent der Rehas, die nach einem Widerspruch an den Widerspruchsausschuss gehen, noch genehmigt werden?? Elen

9 Antworten

Realistam 05.09.2008 | 18:30
Ich schätze mal 15 - 25 Prozent. Aber selbst wenn es 99 Prozent wären, können Sie trotzdem zu dem restlichen einen Prozent gehören. Was nützt also so eine Statistik?
elenam 05.09.2008 | 21:34
Wie kommen Sie auf 15 - 25 Prozent. Ist es nur eine Schätzung?? Interessant wäre für mich eine konkretere Zahl. Mein Widerspruch wird in Kürze entschieden, hat man überhaupt eine Chance, das es genehmigt wird. Was sind die Kriterien beim Widerspruchsausschuss im Gegensatz zu den Sachbearbeitern??
katiam 05.09.2008 | 23:34
Fast jede 2. Reha wird abgelehnt. Das Geld fehlt. Bei meinem Prozess gegen die DRV saß der RA der DRV mit einem Berg von Akten im Termin, hinter dem er fast verschwand. Da sieht man mal, was so ein Widerspruchsausschuss so fabriziert:(( Die Leute im Ausschuss haben ihren Job fest, der Richter sowieso und die Beisitzer und der RA. Alles sowas wie Arbeitsbeschaffungsmaß- nahmen, kati
Jonasam 06.09.2008 | 07:38
In den meisten Fällen entscheidet der Widerspruchsauschuss so wie die RV den Fall sieht . Man muß dazu auch wissen , das auschliesslich die von der RV abgelehnten Anträge in den Widerspruchsausschuss kommen. Sie müssen sich vorstellen das der Fall im Ausschuß von einem Mitarbeiter der RV vorgetragen wird - und der wird den Fall schon so darstellen und in die Richtung lenken , wie es seiten der RV gewünscht wird. Warum und wieso sollten die beiden anderen Vertreter im Ausschuß - ohne die erforderliche Sachkenntnis im Einzelfall zu haben und auch haben zu können ! - auch dann dagegen entscheiden ?? Es ist wirklich so, dieser Widerspruchsauschuss ist ein " Feigenbaltt " und sonst nichts und es wird hier dem Antragsteller sugeriert, das hier noch mal eine neutrale Prüfung seiner Begehrens vorgenommen wird. Dem ist aber leider nicht so. Lehnt der Widerspruchsausschuss erwartungsgemäß ihre Reha ab, können / sollten Sie sofort Klage vor dem Sozialgericht erheben + Ein Tipp : Besorgen Sie sich ganz aktuelle frische Atteste / ärztliche Befundberichte ihrer FACH-Ärzte die die Reha unterstützen und reichen Sie diese dann bei der Klage gleich mit ein. Alte/ältere Atteste die i m Widerspruchsverfahren bereits vorgelegen haben, zählen nicht mehr allzuviel - frische Berichte der Ärzte schaffen jedoch meistens einen neuen Sachverhalt bzw. unterstützen nochmals den bereits gegebenen !
Realistam 06.09.2008 | 12:34
Bevor ein Widerspruch an den Widerspruchsausschuss abgegeben wird, hat die Sachbearbeitung bereits festgestellt, dass die Einwände unberechtigt sind. Anderenfalls würde sofort ein Abhilfebescheid erlassen. Daraus ergibt sich, dass im Widerspruchsausschuss, der übrigens aus je einem Vertreter der DRV, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besteht, nur in seltenen Fällen anders entschieden wird. Meine damalige Reha wurde übrigens anstandslos bewilligt, weil meine Erwerbsfähigkeit gemindert war. (Vier Wochen sofort und zwei mal zwei Wochen Verlängerung!) Woher User @Jonas seine Weisheit hat, dass jeder zweite Antrag abgelehnt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Tatsache ist aber nun mal, dass nicht jeder so krank ist, wie er glaubt!
Realist I.am 06.09.2008 | 12:58
@kati hat behauptet, dass jeder zweite Antrag abgelehnt wird, nicht @Jonas! Entschuldigung!
elenam 06.09.2008 | 18:23
Ich frage mich, was kann eine Begründung sein, das der Widerspruchsausschuss in dem Verfahren doch die Reha bewilligt,obwohl die Sacharbeiter diese abgelehnt haben Wer kann mir diese Frage beantworten
Realistam 06.09.2008 | 18:44
Sie müssen eben GLAUBHAFT darlegen können, dass eine medizinische Reha-Massnahme zur Erhaltung Ihrer Arbeitskraft, zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit oder zur Verhinderung einer dauerhaften Erwerbsminderung unbedingt erforderlich ist. Wenn Sie das nicht durch medizinische Befundberichte untermauern können, haben Sie schlechte Karten.
Jonasam 07.09.2008 | 06:55
Ist ihr Antrag schon im Widerspruchsausschuss haben Sie eigentlich realistisch gesehen, keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr auf deren Entscheidung. Es sei denn , sie lassen sich vorher den Termin ihrer Widerspruchsitzung von der RV geben und erscheinen zu diesem Termin persönlich und/oder ihr Anwalt und untermauern dort, WÄHREND ihr Fall diskutiert wird ihre Angelegenheit. Im Endeffekt werden Sie den Widerspruchsbescheid jetzt abwarten müssen und dann Klage einreichen.
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