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Widerspruchsausschuss - Wozu eigentlich , wenn die Entscheidung schon vorher feststeht ???

von Ich kann es kaum glauben20.01.2008 | 09:28
4929 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe im Internet aus verschiedensten Quellen gelesen, das der Widerspruchsausschuss fast immer und ausnahmslos für den Versicherungsträger entscheidet und gegen den Widerspruchsführer. Eine Statistik des Bundesrechnungshofes aus 1997 sagt aus das von 942 Widersprüchen ganze 7 !!! zugunsten des Widerspruchsführers entschieden worden sind. Ich frage mich dann nur wozu dient dann überhaupt dieser Widerspruchsauschuss , wenn das Ergebnis der schon vorher in mehr als 99 % der Fälle feststeht ??? Handelt es sich bei diesem Abnick - entschuldigung - Widerspruchsausschuss also um eine reine Alibi Veranstaltung ??

23 Antworten

Hesseam 20.01.2008 | 11:24
Deutsche Rentenversicherung Hessen weist Kritik an Rentenbescheiden zurück "Bild" bewertet in ihrer Ausgabe vom 13. November 2007 die Qualität von Rentenbescheiden. Aus einer Statistik der Rentenversicherung folgert das Blatt eine Vielzahl fehlerhafter Bescheide. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist dies als nicht sachgerecht zurück. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen hat von 2003 bis 2006 rund 215.000 Rentenanträge bearbeitet. In diesem Zeitraum wurde gegen rund 18.500 Rentenbescheide Widerspruch eingelegt. Davon wurde in rund 2.900 Fällen zugunsten der Versicherten entschieden. Häufig war eine schnelle Klärung möglich, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden. Das heißt, hier hat die Rentenversicherung nicht falsch gerechnet, sondern neue Fakten berücksichtigt. "Bild" stützt seine Behauptung im übrigen auf das Verhältnis der erfolgreichen Widersprüche zu den gesamten Widersprüchen. Dies ist jedoch kein geeignetes Kriterium für die Arbeitsqualität der Rentenversicherung. Weit aussagekräftiger dafür ist das Verhältnis der erfolgreichen Widersprüche zur Gesamtheit aller bewilligten und abgelehnten Rentenanträge. Hier beträgt die Quote für die Deutsche Rentenversicherung Hessen rund 1,35 Prozent. Diese zeigt, dass der hessische Rentenversicherungsträger in der Regel korrekt arbeitet. Wer mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren ist für Versicherte und Rentner kostenfrei. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann noch jederzeit eine Überprüfung beantragt werden; eine Besonderheit in der Sozialversicherung. Um einen Widerspruch beispielsweise wegen bestehender Lücken im Versicherungsverlauf zu vermeiden, sollten Versicherte nicht erst im Leistungsfall prüfen, ob die Zeiten im Rentenkonto richtig und vollständig gespeichert sind. Fragen zur Kontenklärung beantworten die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Hessen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 100048 012. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de. Erscheinungsdatum: 15.11.2007 Deutsche Rentenversicherung Hessen
Antoniusam 20.01.2008 | 13:35
Beachten Sie bitte, dass sich der Widerspruchsausschuss nicht nur aus Vertretern der Deutschen Rentenversicherung zusammensetzt, sondern auch aus Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Wenn die Zurückweisungsquote tatsächlich so hoch sein sollte, wie Sie hier angeben, dann liegt dass vielleicht daran, dass die meisten Widersprüche schlicht und einfach unbegründet sind. MfG
bekissam 20.01.2008 | 15:39
Eine aussagefähige Größe können doch nur die insgesamt bis zur endgültigen Entscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren zu Gunsten des Widerspruchsführers von den 935 verblieben Widersprüchen zu Lasten der Deutsche Rentenversicherung entschiedenen Verfahren sein. Dazu bleiben Sie die Zahlen aber schuldig. Rein theoretisch könnten doch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit alle 935 Widerspruchsentscheidungen bestätigt haben und dem Vorverfahren damit eine hervorragende Qualität attestiert haben. Die von Ihnen in den Raum gestellte Behauptung einer "Abnick-Institution" ist für sich allein ohne seriösen Zahlenbeleg ebenso unredlich, wie die unter http://www.rentenburo.de/downloads/merkbl_rentenbesch_ueberpr.pd… von einem Rentenberater genannten 35 % falscher Rentenbescheide. Auf den Beitrag von "Hesse" darf verwiesen werden.
***am 20.01.2008 | 16:05
Die Rentenberater widersprechen sich nicht nur untereinander bei den Prozenten angeblich falscher Rentenbescheide (Frage an das Forum: Wer bietet noch mehr?), sondern auch Ihren Zahlen. Seltsamerweise wird hier gerade herausgestellt, dass bei besonders vielen Widerspruchsverfahren zu Gunsten des Widerspruchsführers entschieden wird. Glauben Sie besser nur den Statistiken, deren Zahlen Sie selbst so dargestellt haben, dass Ihre Intentionen dadurch unterstützt werden. Man könnte es auch manipulative Meinungsbildung nennen. http://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versic… http://www.rentenburo.de/downloads/merkbl_rentenbesch_ueberpr.pd…
Rentenüberprüferam 20.01.2008 | 17:56
Von einer hohen Ablehnungsquote eingereichter Widersprüche den Hintergrund auf Abnickverhalten der im Widerspruchsausschuss tätigen zu reduzieren ist schlichtweg unserios und wird den dort tätigen Vertretern (AG und AN) nicht gerecht. Eine selektive Darlegung der Widerspruchsursache wäre da sicherlich hilfreich. Wenn zigtausende gegen die Minderung einer vor dem 60. Lbj. begonnenen EU bzw. Erwerbsminderungsrente Widerspruche einreichen, die die DRV nicht zu verantworten hat, sie aber wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt werden müssen, hat das nichts mit abnicken zu tun, eben so, wie beispielweise Widersprüche gegen den verschobenen Zahltag der Renten oder gegen die Einführung eines zusätzlichen Beitrags bei fehlender Elterneigenschaft. Wenig pisitiv entschiedene Widersprüche sind eigentlich doch auch ein Zeichen eine ordentliche Bearbeitung in der DRV. Wenn nun aus der Sicht von Rentenberatern Größen ab 25% aufwärts genannt werden, fehlen mir dazu die Unterlagen, kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe ca. 7.700 Rentenbescheide überprüft, davon waren ca. 780 fehlerbehaftet, bei mindestens 750 davon war der Widerspruch erfolgreich. Aber auch die 10 oder 11 % fehlerhafter Bescheide ist eigentlich noch zu hoch. Will aber noch anmerken, dass in den ersten Jahren nach Einführung des SGB VI, ab 1992, weit mehr mit Mängeln versehen waren als jetzt.
uweam 20.01.2008 | 19:41
Naja, Widerspruchsausschuss klingt so schön gerecht, demokratisch und rechtsstaatlich. Meine, sicher noch subjektive Einschätzung nach handelt es sich aber doch um ein, übrigens Versichertengelder fressendes, Konstrukt mit nur einem Ziel: Entscheidungen der DRV einen (weiteren) demokratischen Deckmantel zur Durchsetzung auch falscher Entscheidungen hinzuzufügen, den Versicherten davon zu überzeugen das Alles so richtig sei!
bekissam 20.01.2008 | 19:52
Ich erinnere mich noch an Zeiten, als das Vorverfahren noch nicht obligatorisch war und jeder seine Beanstandungen direkt beim Sozialgericht vorbringen durfte. Sie werden sicher mit mir der Meinung sein, das das der teurere Weg war, der zudem die Gerichte mit "Pillepalle" unnötig "verstopfte". Man kann ja mal meckern, doch welche bessere Möglichkeit bieten Sie an? Das Niveau Ihrer Äußerung lässt leider auf Ihre Alternative auch nicht sehr gespannt sein.
bekissam 20.01.2008 | 19:37
"Aber auch die 10 oder 11 % fehlerhafter Bescheide ist eigentlich noch zu hoch." Da stimme ich Ihnen zu, wenn die Zahlen denn stimmen würden. Allerdings wird auch dabei leider übersehen, dass sicher selten Fälle zu einem "Rentenüberprüfer" gelangen, die von vorn herein gar keinen Anlass zur Überprüfung bzw. zu einem Widerspruch geben. Wenn das Abflussrohr tropft, wird der Klempner auch nicht behaupten, fast alle Abwasseranschlüsse seien undicht, nur weil er täglich zu derartigen Reparaturen gerufen wird. Warum versuchen uns aber Rentenberater diesen Bären immer wieder einmal aufzubinden? An der selektiven Wahrnehmung wird das doch wohl nicht etwa liegen?
Rentenüberprüferam 20.01.2008 | 19:58
Menschen mit dieser Auffassung sollten sich bei der nächsten Sozialwahl um ein Mandat bewerben. Ich wünschte, man würde Sie berücksichtigen. Aber das wollen Sie sicher gar nicht, weil, sich negativ zu äußern ist einfacher.
uweam 20.01.2008 | 20:06
Sehr geehrte bekiss Dazu müsste dieses Vorverfahren aber auch Ergebnisse bringen. Wenn Sie wirklich Interesse daran haben, einen Fall zu diskutieren wie es auf keinen Fall "laufen" sollte, lassen Sie es mich wissen
uweam 20.01.2008 | 20:12
Lieber Rentenüberprüfer Da schätzen Sie mich vollkommen falsch ein !
bekissam 20.01.2008 | 20:24
Ich wiederhole: Das Niveau Ihrer Äußerung lässt leider auf Ihre Alternative nicht sehr gespannt sein. Ihre Kritik betraf nicht einen Einzelfall, zu dessen Diskussion mir dieses Forum auch wenig geeignet erscheint, sondern das Verfahren an sich. Auch wenn Sie von Ihrem subjektiven Eindruck sprachen, haben Sie doch Ihren Vortrag verallgemeinernd dargestellt. Schauen wir mal, wie Sie den auch bei "Rentenüberprüfer" entstandenen, nach Ihrer Meinung vollkommen falschen Eindruck nun zu "gestalten" gedenken.
uweam 20.01.2008 | 21:32
". Das halbgt um Rat.." sollte heißen: Das halbe Dorf fragt um Rat"
uweam 20.01.2008 | 20:53
Nun gut: Ein Verfahren taugt nichts, wenn es nicht in er Lage ist, Fehler in der vorangegangenen Arbeit auszumerzen. Fehler, die hier im Einzelfall aber durch die Möglichkeit derartiger Fehler immer wieder auftreten können: Versicherter beantragt "Teilhabe am Arbeitsleben", es stellt sich als aus medizinischen Gründen, ( weitere Gesundheitsgefährdung) als nicht möglich heraus. Antrag wird auf EU Rente ungewandelt. Rente wird irgendwann nach Widerspruch gewährt. Neubeantragung - (Mediziner der RV kennt Krankheit nicht, kann es sich nicht vorstellen (!) diagnostiziert selber irgendwas psychisches). . Gutachter erhält nur die Vorgutachten, die die psych. Erkrankung nicht ausdrücklich ausschließen, Stellungnahmen der beh. Ärzte, die psych. Erkrankung ausschließen erhält Gutachter ebenfalls nicht. So "unvoreingenommen" wird vom Gutachter trotzdem keine psych. Erkrankung festgestellt. G. empfiehlt wegen Schmerzen und neurologischer Krankheit neur. Gutachten. Angeordnet wird psychisches G.. Dem Gutachter werden wiederum nur die wie oben genannten Vorbefunde mitgeteilt, das unmittelbare Vorgutachten und aktuelle Befunde fehlen ebenfalls. Die mitgebrachten Unterlagen werden ignoriert: DRV hat ja das Wesentliche mitgeschickt. Gutachter ignoriert alle Diagnosen, stellt Arbeitsfähigkeit NACH "Teilhabe am Arbeitsleben", Berufserprobung fest, sonst unter 3 Stunden Rente abgelehnt, keiner merkt den Widersinn, auch keine "unabhängige Kommission" Und da wundert sich jemand wenn ich dem nicht mehr traue. ICh hatte große Hoffnung in den Ausschuß! Veränderung: Zum Beispiel die internen med. Beschreibungen des med. Dienstes dem behandelnden Arzt zur Stellungnahme mitteilen. Der kann mit Fachlich fundierten Fakten eventuelle Fehler bemängeln. So zum Rentenüberprüfer: Ich kümmere mich sehr wohl, im Rahmen der mir verbliebenen Möglichkeiten, um meine Mitmenschen. Das halbgt um Rat.... Ob ich allerdings in einem Sozialbeirat wegen stärkster gesundheitlicher Einschränkungen sehr nützlich wäre wage ich zu bezweifeln. Nach ein bis zwei Stunden leichtestem Einsatz schlafe ich wegen sehr geringer Herzleistung - körperlicher Erschöpfung - einfach ein. Reizen würde ies mich sehr!
Rentenüberprüferam 20.01.2008 | 21:27
User Uwe, habe überhaupt keine Probleme damit eine falsche Einschätzung zu korrigieren, mache ich gern. Ihre Aussagen zur Tätigkeit von Widerspruchsausschüssen kann ich aber so nicht akzeptieren, weil nicht zutreffend. Will klarstellen, dass ich kein Anwalt und auch kein Rentenberater bin. Den größten Teil der überprüften Bescheide mit einem von mir, ohne fremde Hilfe entwickelten Rentenberechnungsprogramm, ohne je in einer Institution der BfA, LVA gearbeitet zu haben, geschah im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied im Seniorenausschuss der Gewerkschaft, bzw. des Bundes der Rentner, Ruhebstandsbeamten und Hinterbliebenen. Erst seit 2 Jahren habe ich mich, 74 jährig, als Dienstleister für Rentenüberprüfungen, selbständig gemacht, in dieser Eigenschaft wohl auch als Einziger in Deutschland. Die 780 genannten fehlerbehafteten Bescheide bezogen sich ausschließlich auf von mir erkannte Mängel in der Umsetzung gesetzlicher Regelungen durch die RV-Träger über Zahlendreher, Schlüsselfehler, unkorrekte Sachverhaltszuordnung usw.
no nameam 21.01.2008 | 06:34
Auch ein Sachbearbeiter ist nur ein Mensch, der Fehler machen kann. Dafür gibt es das Widerspruchsverfahren! Aber schauen Sie doch mal, jeder hier im Forum - sobald hier ein neuer User auftaucht, bei dem "irgendwas" nicht stimmt in der Rentenablehnung, was wird ihm von allen Seiten geraten? Widerspruch einzulegen!!! Und das, obwohl kaum jemand das genaue Versicherungsleben und den Sachverhalt desjenigen kennen kann! In diesem Fall wäre wohl weniger ein Widerspruch, sondern eher der Rat zu einem ausführlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu empfehlen. Der kennt die Sachlage und weiß, warum er die Rente ablehnen musste! Und wenn dann schon Widerspruch eingelegt wird, obwohl die Rente wegen Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt wurde... Tut mir leid, das entzieht sich meinem gesunden Menschenverstand! Im Regelfall MUSS von Amts wegen vor einer versicherungsrechtlichen Ablehnung eine Kontenklärung durchgeführt werden - und wenn man als Versicherter dann zu ... ist, um sich drum zu kümmern, ist man selbst schuld! Wen wundert es angesichts dieser Tatsachen noch, dass die meisten Widersprüche unbegründet sind? Um ehrlich zu sein, diese Verschwörungstheorien á la "Die DRV will jedem nur was Böses tun" gehen mir langsam auf den Keks...
NDam 21.01.2008 | 07:32
Bei der bisherigen Diskussion ist mir aufgefallen, dass ein eigentlich wichtiger Punkt noch nicht beachtet wurde. Wer den Ablauf im Widerspruchsverfahren kennt, der müsste wissen, dass im Widerspruchsverfahren zuerst die Abhilfemöglichkeit geprüft wird bevor ein Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird. Kann dem Widerspruch abgeholfen werden, so wird dies getan, ohne dass der Widerspruch jemals vor den Widerspruchsausschuss gelangt. Ergo bedeutet dies, der Widerspruchsausschuss bekommt nur die Fälle zu Gesicht, bei denen einen Abhilfe nicht möglich ist. Folglich ist es auch nicht verwunderlich, dass die Widerspruchsausschüsse 99 Prozent der Fälle sozusagen "abnicken". Freundliche Grüße ND
Frank Morrisam 21.01.2008 | 08:54
ND und uwe haben in ihren Ausführungen absolut recht. Vor diesem Widerspruchsausschuss landen nur die Fälle, wo die Verwaltung der Meinung ist, das dem Widerspruch n i c h t entsprochen werden kann. Da kann und wird dieser Ausschuss doch nicht gegen die Meinung der Verwaltung urteilen. Zumal - wie ich hörte - da auch immer der Leiter der sozialmedizinischen Abteilung der Versicherung ( also ein Arzt und deren Angestellter ) bei der Sitzung anwesend ist. Also auch bei medizinischen Rückfragen der Ausschussmitglieder an den Arzt wird der doch immer die Meinung des Versicherungsträgers wieder geben, zumal " seine " Abteilung ja auch zu dem Schluss gekommen ist, den Widerspruch abzulehnen. Desweiteren - aus praktischer Sicht - Wie soll sich der Widerspruchsauschuss in der kürze der Zeit in die Akten eines jeden Versicherten einlesen ? Meine Akte ist mittlerweile 300 Seiten dick. Da dürfte es einen ganzen Tag oder noch länger dauern um hier überhaupt die Zusammenhänge zu begreifen medizinisch zu bewerten und danach zu einem neutralen und fairen Urteil zu gelangen. Mit stellt sich weiterhin die Frage wozu dieser Widerspruchsausschuss dann überhaupt da ist ???
uweam 21.01.2008 | 08:47
Fakt ist doch aber, dass der Widerspruchsausschuss die Informationen über deb Vorgang ausschließlich von der Verfahensseite DRV erhält, logischerweise. Damit ist er doch überhaupt nicht in der Lage, eine Andere Meinung als die DRV zu haben!
Knut Rassmussenam 21.01.2008 | 11:17
Da der Widerspruchsausschuss nicht gebraucht wird, wenn die Sachbearbeitung abhelfen kann/muß, ist diese Quote doch verständlich.
Rosannaam 21.01.2008 | 11:14
GANZ MEINER MEINUNG!!!
Rosannaam 21.01.2008 | 13:20
Wenn die Akten sehr umfangreich sind, wird von der Sachbearbeitung der Widerspruchsabteilung eine stichwortartige Aufstellung der Tatbestände gefertigt, bevor die Akten an den Widerspr.Ausschuss weitergeleitet werden. Es wird leider häufig übersehen, dass die Widerspruchsfälle so vielfältig wie die immerhin 5 Sozialgesetzbücher der RV sind. Bei Widersprüchen geht es oftmals um "Meinungen der Widerspruchsführer, im Recht zu sein", auch wenn das Gesetz etwas anderes bestimmt (s. Beispiel von @no name). Selbst bei Aufklärung über den Sachverhalt beharren manche WF auf ihrer Meinung und nehmen ihren Widerspruch nicht zurück. Dann kann der Widerspruchsausschuss selbstverständlich "über das Gesetz hinweg" auch nicht anders entscheiden. Und diese Fälle gehen auch in die Widerspruchsstatistik ein. MfG Rosanna
zuzaam 21.01.2008 | 18:55
hi, wie vielen Anträgen wird denn im Laufe des sozialgerichtlichen Verfahrens stattgegeben, ohne dass es letztendlich zu einer Verhandlung kommt? (d.h. erneute Gutachtenerstellung durch das Sozialgericht, woraufhin deutlich gemacht wird, dass das Verfahren für die DRV nicht positiv endet ...)? Mir sind doch leider einige Personen bekannt, bei denen es über diese "Schiene" lief --> Abwürgen des ursprünglichen Antrags durch die DRV mit darauffolgendem positiven Bescheid nach sozialgerichtlichem Vorgeplänkel. Böse Zungen könnten ja vermuten, dass der über Jahre verspätete positive Bescheid zunächst nur einer temporären Kostenvermeidungsstrategie dienlich ist .... Schlussendlich ist nur folgendes interessant: - Anzahl der Negativbescheide im widerspruchsausschuss - Anzahl der daraus nachfolgenden sozialgerichtlichen Verfahren - positive nachfolgende Bescheide im Rahmen der Informationsbeschaffung ohne Gerichtsverhandlung - positive Ausgänge des sozialgerichtlichen Verfahrens für den Antragsteller Dürfte ja nicht so schwer sein, diese Zahlen zur Verfügung zu stellen! Zuza
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