Guten Morgen Natalia,
Ihre Frage betrifft das Arbeitsrecht und kann deshalb hier wohl nicht rechtsverbindlich für Sie beantwortet werden. Auch Vermutungen hierzu helfen Ihnen nicht weiter.
Sie sollten sich also an Ihren Betriebsrat wenden, an Ihre zuständige Gewerkschaft oder besser noch, an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Letzterer ist zudem geeignet, Ihnen im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung Sie bei notwendigen Schritten begleitend zu beraten.
Ein eindeutiges Urteil gibt es m.W. nur hinsichtlich des Fristbeginns, innerhalb derer man die Weiterbeschäftigung verlangen kann. Aktenzeichnung und Kommentar finden Sie z.B. hier:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professio…
Viel Erfolg und alles Gute!