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Experten-Antwort

Widerspruchsbescheid=Rentenbescheid mit Auslösung rechtlicher Fristen?

von Natalia14.01.2021 | 03:12
122 Ansichten
5 Antworten

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Hallo. Löst ein "Widerspruchsbescheid", der eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung auf unbestimmte Zeit gewährt und den Hinweis auf einen Rentenbescheid zum späteren Zeitpunkt beinhaltet, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Paragraf 33 Abs. 2 TV-L) und tarifliche Fristen wie Paragraf 33 Abs. 3 TV-L aus? Oder ist der endgültige Rentenbescheid erst abzuwarten? Der TV-L nennt Rentenbescheid. Die Unterscheidung bzw. Bestätigung, dass dies auch ein Widerspruchsbescheid sein kann, finde ich nirgends. Es ist aber dringend! Vielen Dank für Ihre Expertenantwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Natalia,

arbeitsrechtliche Aussagen können von der Rentenversicherung nicht getroffen werden. Bitte klären Sie mit Ihrer Personalabteilung/ Personalrat, welcher Bescheid der Rentenversicherung für die von Ihnen angeführten Auswirkungen maßgeblich ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 14.01.2021 | 07:25
Guten Morgen Natalia, Ihre Frage betrifft das Arbeitsrecht und kann deshalb hier wohl nicht rechtsverbindlich für Sie beantwortet werden. Auch Vermutungen hierzu helfen Ihnen nicht weiter. Sie sollten sich also an Ihren Betriebsrat wenden, an Ihre zuständige Gewerkschaft oder besser noch, an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Letzterer ist zudem geeignet, Ihnen im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung Sie bei notwendigen Schritten begleitend zu beraten. Ein eindeutiges Urteil gibt es m.W. nur hinsichtlich des Fristbeginns, innerhalb derer man die Weiterbeschäftigung verlangen kann. Aktenzeichnung und Kommentar finden Sie z.B. hier: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professio… Viel Erfolg und alles Gute!
Nataliaam 14.01.2021 | 10:34
Kann die Rentenversicherung nicht sagen, was als Bescheid gilt? Mitteilung, DASS gewährt werden kann oder Rentenbescheid mit Geldanlagen... ab wann hat man denn genau Erwerbsminderungsrente? Ich kann doch nicht voll arbeiten, wenn ich tw. Erwerbsminderung habe, nur weil der endgültige Bescheid fehlt... Gruß Natalia
Siehe hieram 14.01.2021 | 11:02
Zitat von Natalia anzeigenausblenden
Da her niemand den genauen Wortlaut des Schreibens kennt, sollten Sie sich direkt an Ihre zuständige DRV wenden, die das Schreiben ausgestellt hat und dort nachfragen. Handelt es sich tatsächlich um einen "Widerspruchsbescheid" oder um einen "Abhilfebescheid". Ein Widerspruchsbescheid lehnt Ihren Widerspruch ab, Sie müssten dann klagen, ein "Abhilfebeschied" stimmt Ihrem Widerspruch zu, es fehlen nur noch genaue Daten bis zur endgültigen Bescheiderstellung. Aber wie schon gesagt, konkret erfahren Sie es, wenn Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung anrufen.
W°lfgangam 14.01.2021 | 20:13
Hallo Natalia, allein der Widerspruchs_bescheid_ räumt Ihnen die daraus deklarierten Ansprüche (teilweise EMRT unbefristet) ein und hat Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ...JA, auch nur die Bewilligung einer teilweisen EMRT müssen Sie umgehend mit Ihrer PA/entsprechend dem TV klären, um hier via 'Antrag' das Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses auf eigenen Antrag hin abzusichern – letztendlich auch, um hier aus einem Vollarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis kommen zu können. Die Hinzuverdienstgrenzen neben der Teil-EMRT sind hier eine Orientierungshilfe, um das mögliche Maß der Arbeitszeit/des Hinzuverdienstes einzuschätzen. Sollten Sie dabei Hilfe brauchen, fragen Sie Ihren Personalrat oder/und die Schwerbehindertenvertretung. Und denken Sie auch daran, die Ihnen zustehende/halbe Zusatzversorgung zu beantragen. Folgt ein 'späterer' Rentenbescheid, der ggf. eine volle EMRT vorsieht, müssen Sie auch da umgehend die PA kontaktieren, die Ihnen die Optionen bei dauerhafter oder nur befristeter EMRT aufzeigt. Gruß w.
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