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Experten-Antwort

Widerspruchsfrist abgelaufen. Möchte aber gerne die Klinik Wechseln

von Manuel Light 28.04.2020 | 10:29
144 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag und zwar hab ich folgendes Problem ich hab eine Stationäre Reha im März genehmigt bekommen , ob wohl ich eigentlich nur einer Ambulant zugestimmt hatte. Dies hab ich zähneknirschend erst mal für mich akzeptiert. Hatte mich auch online über die Klinik informiert. Auch Bewertungen durchgelesen teilweise nicht sehr positiv waren, aber auch da hab ich gedacht ok die meisten Menschen die zufrieden waren schreiben ja selten Bewertungen . Nun ist ja Corona über uns herein gebrochen, und ich erfuhr das gewisse Dinge wie Schwimmbad und einzelne Anwendungen da durch nicht mehr statt finden können. Und gestern hab ich Zufällig zu zwei Patienten die während der Corona Zeit in dieser Klinik waren gehört. Das unteranderem das Essen nur noch kalt sei weil es für Zimmer gebracht wird. Und es noch andere Einschränkungen gibt. Und die Klinik heruntergekommen ist. Ich Hab gerade nur Panik vor dieser Klink und den 5 Wochen die ich im Juni dort verbringen soll. Leider ist die Widerspruchsfrist nun ja abgelaufen und ich weis nicht was ich machen soll.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.04.2020 | 14:14

Guten Tag,

in dieser Pandemie-Zeit läuft einiges qualitätiv anders als es unseren eigenen Ansprüchen gebührt.

Aber wer sagt denn, dass es woanders unbedingt besser läuft.

Sie können natürlich einen Umeinweisungswunsch äußern. Dieser wird auch umgehend geprüft und berechtigten Wünschen wird auch entsprochen. Sofern Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, ist dies vorab mit der Krankenkasse abzustimmen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Expertenteam

5 Antworten

Berateram 28.04.2020 | 11:39
Sie können schriftlich eine begründete Umeinweisung beantragen. Ob dieser allerdings stattgegeben wird, steht in den Sternen. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse zur Reha aufgefordert sein, müssen Sie Ihr Vorhaben aber mit dieser abstimmen, weil es dadurch ja zu Verzögerungen kommen könnte.
Manu Light am 28.04.2020 | 18:33
Ich habe die Reha von Bahn Knappschaft genehmig bekommen. Und ich konnte nirgends einen Wunsch äußern, im Gegenteil der Prozess hatte eher was von Friss oder Stirb . Und grundlegend bin ich der Meinung das eine Reha auch helfen muss und finde die Argumentation das ich Dinge die durch Corona entstehen quasi hinnehmen muss finde ich schwer nachvollziehbar Mein Hausarzt sagt heute ich muss dir antreten und erst wenn dort die Dinge so untragbar sind könnte ich die Reha abbrechen. Sofern ich den kostenträchtigem informiert habe .
KSCam 28.04.2020 | 21:45
Wenn Sie die Reha nicht wollen, brauchen Sie nicht hingehen - so gesehen sind Sie ein freier Mensch! Fragt sich nur von was Sie leben? Wenn Sie morgen wieder arbeiten gehen, dürfte alles in Butter sein. Wenn Sie allerdings Krankengeld oder ALG beziehen könnten Sie Stress mit Kasse oder Arbeitsamt bekommen wenn Sie die Reha verweigern, weil diese unterstellen könnte dass Sie nur die "andere Sozialleistung in die Länge ziehen wollen und nicht alles tun gesund zu werden". Anmerkung zur Wunschklinik: wenn jemand eine Wunschklinik hat und im Vorfeld recherchiert hat welche Klinik für ihn am besten sei, muss er das halt auch in irgendeiner Form äußern und in seinen Antrag hineinschreiben. Oder soll die DRV jedem hinterherlaufen und nach Antragseingang nachfragen welche Klinik dem Herrn / der Dame genehm sei?
-am 29.04.2020 | 14:45
Manu Light schrieb

Ich habe die Reha von Bahn Knappschaft genehmig bekommen. Und ich konnte nirgends einen Wunsch äußern, im Gegenteil der Prozess hatte eher was von Friss oder Stirb .

Und grundlegend bin ich der Meinung das eine Reha auch helfen muss und finde die Argumentation das ich Dinge die durch Corona entstehen quasi hinnehmen muss finde ich schwer nachvollziehbar

Mein Hausarzt sagt heute ich muss dir antreten und erst wenn dort die Dinge so untragbar sind könnte ich die Reha abbrechen. Sofern ich den kostenträchtigem informiert habe .

Hallo Manu Light, wir können KSC grundsätzlich zustimmen. Wenn Sie nicht in Reha gehen möchten, kann Sie niemand zwingen. Gegebenenfalls müssten Sie Ihre Entscheidung allerdings mit der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit abstimmen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Wenn Sie die Reha in einer anderen Klink durchführen möchten, sollten Sie sich (auch hier ggf. nach Absprache mit der Krankenkasse & der Agentur für Arbeit) an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
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