Hallo Caroline,
ich möchte mich hier W*lfgang anschließen. Die medizinische Prüfung Ihrer Erwerbsfähigkeit sollte unabhängig von der Tatsache erfolgen, dass Sie eine Tätigkeit im Umfang von 5 Std./täglich ausüben. Sie müssen das vorerst auch nicht Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Erst wenn über Ihren Anspruch entschieden ist, müssen Sie Ihren Hinzuverdienst anzeigen.