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Experten-Antwort

Widerspruchverfahren

von Tina04.11.2022 | 14:00
106 Ansichten
12 Antworten
Guten Tag, mir wurde eine Leistung von der DRV abgelehnt. Ich habe fristgerecht widersprochen und muss jetzt noch eine Begründung nachreichen. Heute (4.11.) kam die Widerspruchsbestätigung vom 28.10.22. Mir wurde eine Frist von 14 Tagen für die Begründung eingeräumt. Beginnen die 14 Tage ab heute, oder ab dem 28.10.? Falls ab 28.10.,kann diese noch verlängert werden? Bitte um Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2022 | 14:26

Hallo Tina,

durch Ihre Ergänzung sehen wir das Thema als erledigt an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Peter T. am 04.11.2022 | 14:07
Wichtig ist, Sie haben die Widerspruchsfrist eingehalten. Die Behörden machen gern Druck. Davon nicht beeindrucken lassen und einfach um eine Verlängerung bitten, bzw mitteilen das Sie etwas länger brauchen. Ein Beispiel... Meine Frau hat 4 Monate nichts gehört gehabt. Dann kam ein Schreiben, sie hat innerhalb 1 Woche einen neuen Facharztbrief zu bringen. Sehr lustig, wenn man weiß, wie schnell man einen Termin zur Besprechung vom Facharzt erhält und dann auch noch einen Brief braucht. Sie selbst lassen sich Monate Zeit erwarten aber immer späten die Antworten/Schreiben. Also wie oben beschrieben, kurz eine Verlängerung beantragen, denn Sie müssen ja Beweisen warum Sie nicht einverstanden sind und das sollte gut vorbereitet werden. Man kann auch erst mal etwas schreiben und dann nachträglich noch einmal. Eine bessere Begründung nachreichen, was aber insgesamt sicherlich die Zeit verlängert, wenn es schon beim DB war und dann neu bewertet werden muss. Viel Erfolg...
Peter T. am 04.11.2022 | 14:09
Mist T9, sollte spontan beim den Antworten und unten SB (Sachbearbeiter) heissen...
Tinaam 04.11.2022 | 14:21
Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Konnte es sehr schnell mit telefonisch klären, dass wir noch ein wenig Zeit brauchen. Ich hatte vorab die RV angerufen. Es ging niemand dran. Dann habe ich Ihnen geschrieben. Kaum war ich fertig, ruft mich die RV zurück. Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Schönes WE
Peter T. am 04.11.2022 | 20:16
Es ging um die Frage ob man die Widerspruchsfrist verlängern kann, was man ohne Probleme kann, wie ich auch geschrieben habe. Und meine Erfahrungen sollten nicht als grundsätzlich "negativ" gesehen werden, sondern dass man sich nicht mit den vorgegeben kurzen Fristen stressen lassen sollen. Denn das es leicht ist, den Termin nach hinten zu verschieben, habe ich auch geschrieben, alles gut, besonders für die Fragestellerin...
Oh Gottam 05.11.2022 | 08:58
Fragenmann schrieb

Wenn man bei einem Facharzt einen Termin braucht um eine Kopie der dort schon vorhandenen Unterlagen zu bekommen, sollte man zumindest mal nachfragen was das soll. Das kann doch das Personal erledigen, dazu brauchts doch keinen Arzttermin.

Abgesehen davon das Angestellte bei einem Arzt nicht einfach medizinische und ärztliche Unterlagen herausgeben dürfen, ohne das vorher durch den Arzt geprüft zu haben, würde wohl jeder normal denkende Mensch zuerst mit seinem Arzt besprechen wollen, welche Befunde, Diagnosen, Therapien in einem Arztbericht zur Weitergabe stehen.
Peter T. am 05.11.2022 | 10:41
Da muss ich vielleicht noch etwas richtig stellen. Es lagen schon Facharztbriefe vor. Das Verfahren lief schon länger. Wir haben nur mind 4 Monate gar nichts mehr gehört. Bis die Aufforderung kam, einen neuen Brief vorzulegen. Und wir geben keinen Arztbrief an Ämter, ohne ihn selbst in Auftrag gegeben und vorher gelesen zu haben. Da ist in der Vergangenheit zu viel schief gegangen, weil die Ärzte Ort als nur die Diagnosen aber nicht die Einschränkungen genau bezeichnen, auf die es beim GdB und bei der EMR ankommt. Sollte wie schon geschrieben auch nicht negativ gemeint sein, mit der kurzen Fristsetzung, sondern nur mal ein Beispiel, wie es so mit Fristen laufen kann...
Schadeam 05.11.2022 | 12:09
Je länger man braucht bis man Unterlagen einreicht um so länger dauert eben das Verfahren, egal ob Antrags- oder Widerspruchsverfahren. So gesehen liegt eine zügige Erledigung von Anfragen eigentlich immer im eigenen Interesse (und zwar unabhängig von irgendwelchen Fristen.....)
Abschlägeam 05.11.2022 | 12:24
Hallo Peter T. im 'Normalfall' sollte man doch aber davon ausgehen, dass, wenn man einen Widerspruch -auch zunächst ohne Begründung- einlegt, man ja weiß, dass man wohl 'zeitnah' noch etwas nachreichen muss, was dann die 'Begründung' auch untermauert. Da muss man nicht Monate abwarten, bis die DRV dann noch Unterlegen anfordert, sondern wird doch selbst aktiv. D.h., sucht sich bei den Ärzten zusammen, was hilfreich sein könnte und bisher dem Antrag noch nicht beigefügt war (weil zwischen Antrag und Widerspruch ja noch einiges passieren konnte, was der DRV noch gar nicht bekannt ist). Oder füllt dann doch auch den 'freiwilligen' Selbsteinschätzungsbogen R0215 mit aus. Wenn also die DRV dann denkt, 'so, dann schick mal jetzt her, was du gesammelt hast', und dafür dann 'nur' eine Woche Zeit gibt, ist das ja nicht unmöglich, aber als Frist eben auch nicht 'in Stein gemauert' Im Falle der Fragestellerin hat sie ja auch dann 'ganz einfach' eine Fristverlängerung erhalten. Und dass DAS möglich ist, sollten betroffene Mitleser im Kopf behalten! Allerdings hilft dafür dann nur die direkte Kommunikation mit der zuständigen DRV. Ein schönes Wochenende!
Peter T. am 05.11.2022 | 14:52
Ein typisches Beispiel, dass man bestimmte Dinge nicht im Internet klären kann. Meine Frau war zur Reha, wurde dort erwerbsgemindert entlassen. Es wurden zusätzlich Arztbriefe von den Fachärzten angefordert, innerhalb einiger Wochen/Monate. Dann wurde es still und es passierte Monate nichts. Nach Anfrage kam immer nur "EMR Antrag ist in Bearbeitung. Dann kam der Brief, innerhalb 1 Woche müssen noch 2 (neue) Facharztbriefe nachgereicht werden, nachdem wir auch mit einer Untätigkeitsklage gedroht haben, weil es insgesamt schon fast 10 Monate gedauert hat. Bei uns war es der Erstantrag, also noch kein Widerspruch. Es mussten also NEUE Arztbriefe erstellt werden, denn alle Unterlagen waren dort schon seit Monaten bekannt. Es sollte auch nur zeigen, dass Ämter selbst Monate brauchen, man selbst aber innerhalb 1 Woche tätig werden soll. Vielleicht hätte ich einfach nur schreiben sollen, man kann einfach eine Fristverlängerung beantragen, so wie es jetzt hier lief. :-) Das man natürlich selbst darauf bedacht sein sollte, schnellstmöglich alle Infos und Untermauerungen für den Antrag dem Amt zur Verfügung zu stellen, ist sicher allen klar. Aber in unserem Fall war alles dort, was helfen konnte und gefordert wurde und trotzdem vergingen Monate (was sicher auch normal ist, bei den vielen Anträgen) und es sollte auf einmal noch einmal NEUES geschickt werden...
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