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Widersprüche aufrecht erhalten?

von ToMa23.01.2007 | 18:12
2942 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Sohn möchte gerne eine Umschulung machen, ist als ReHa abgelehnt worden, seine EM rente möchte er bis zum Beginn der Maßnahme behalten, auch abgelehnt worden. Soll man gegen beide Bescheide Widerspruch einlegen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Morgen ToMa,

grundsätzlich ist gegen Entscheidungen des Rentenversicherungsträgers Widerspruch möglich. Über eine Erfolgsaussicht kann hier nur spekuliert werden.

Bitte lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.

15 Antworten

Antoniusam 23.01.2007 | 18:39
Ihre Frage kommt mir irgendwie bekannt vor. Meine Antwort ist immer noch die Gleiche:(www.sovd.de oder www.vdk.de). Alles Gute !
--??--am 24.01.2007 | 02:30
Ähnliche Fragen hatten Sie bereits am 16. und 18.01.2007 gestellt. Wie oft wollen Sie dieses Spielchen eigentlich noch fortsetzen ? Warum holen Sie sich nicht endlich, wie bereits mehrfach empfohlen, fachmännische Hilfe ? Alleine schaffen Sie es doch wohl offensichtlich nicht !
ToMaam 24.01.2007 | 09:45
Das als Spielchen zu bezeichnen geht doch wohl zu weit. Es ist eine verdammt ernste Angelegenheit. Bis meine Sohn einen Termin bei Beratungen hat, vergehen noch Wochen. Wenn das bei Ihnen so ankommt, dann müssen sie ihre eigene Wahrnehmung überprüfen lassen ! Sie können sich sicherlich vorstellen, das die Angelgenheit zu ernst ist, als dass ich damit spiele. es geht um die gesundheitliche und Lebenszukunft meines Sohnes. Bei einem, er an HIv erkrankt ist von Spielchen zu reden ist niveaulos.
Thiloam 24.01.2007 | 08:44
Hallo ToMa, was wollen Sie eigentlich damit erreichen, dass Sie ihre Fragen immer wieder hier einstellen ? Nehmen Sie die bereits mehrfach angesprochene Hilfe in Anspruch !!
ToMaam 24.01.2007 | 09:50
Hallo Thilo, unser Sohn hat bereits Kontakt aufgenommen, Termin ist nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Daher ist es nur die Bitte um Hilfe, keine Fehler zu machen und von den Erfahrungen anderer zu profitieren. So ist sicherlich verständlich, dass Erfahrungen im Umgang damit von großer Unterstützung sein können. Wie sie wissen ist der VDK SoVD Schleswig-Holstein erst seit November 2006 wieder funktionstüchtig und Geld für einen Anwalt haben mein Sohn und ich auch nicht.
--??--am 24.01.2007 | 12:33
Ich wollte Ihnen bestimmt nicht zu nahe treten. Aber gerade weil diese Angelegenheit so ernst ist, sollten Sie endlich einen Fachmann hinzuziehen. Das Sie erst in ein paar Wochen einen Beratungstermin beim SoVD bekommen können, ist zwar bedauerlich, liegt aber doch wohl nur daran, dass Sie sich nicht frühzeitiger um einen Termin gekümmert haben. Im Übrigen können Sie die Widerspruchsfrist verlängern, indem Sie zunächst nur formlos widersprechen und darauf hinweisen, dass Sie die Begündung nachreichen werden. MfG
ToMaam 24.01.2007 | 13:32
Eher drum kümmern ? Warum diese Vorwürfe ? Nachdem ich mein Sohn im Januar die Ablehnung bekam und ich von IHNEN den Tipp SoVD bekam haet er sich gleich um einen Termin gekümmert. Ich möchte Sie bitten, einfach mit Unterstellungen aufzuhören, sie sind unangebracht. Mit Vermutungen landet man nur Fehlschüsse!!!
!!!am 24.01.2007 | 13:39
Hallo ToMa! Sie haben jetzt mehrfach Tipps bekommen, die entweder keine oder nur geringe Kosten verursachen. Wie das Verfahren bei Ihrem Sohn ausgehen wird kann hier keiner beantworten. Folgen Sie dem Rat des Experten und suchen Sie erstmal die Beratungsstelle auf. Erläutern Sie dem Sachbearbeiter dort Ihr Problem und sagen Sie diesem auch, dass Sie erst spät einen Beratungstermin erhalten haben beim SoVD. Sie können schon Widerspruch einlegen ohne Rat vom SoVD. Die Mitarbeiter der Rentenversicherung helfen Ihnen auch weiter. Diese haben eine Beratungspflicht und müssen Sie somit über Ihre Möglichkeiten des Widerspruches aufklären. Mehr kann man zur Zeit in diesem Forum leider nicht für Sie tun. Und ich glaube Ihnen möchte hier niemand etwas unterstellen, sondern Ihnen einfach nur helfen und sagen, dass Sie sich an eine Beratungstelle wenden sollen. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute!
ToMaam 24.01.2007 | 13:53
Danke, das ist das was ich benötige!
skatam 24.01.2007 | 19:14
ich kenne einige HIV die erwerbsfähig sind!!! die medizin macht fortschritte.... gute gesundheit skat
Antoniusam 25.01.2007 | 02:40
Nochmal zum mitschreiben "skat": Der Betreffende hält sich für erwerbsfähig und möchte gerne umschulen. Ihr diesbezüglicher Kommentar war also mal wieder total daneben. Sie könnten glatt mit "Geiler" verwandt sein !
Antoniusam 25.01.2007 | 03:02
Oder sollten Ihre Genesungswünsche tatsächlich ernst gemeint sein ? Dann bitte ich vielmals um Entschuldigung !
ToMaam 25.01.2007 | 06:51
Da Sie den weder Gesundheitszustand beurteilen können und meine Einlassungen nicht hinreichend gelesen haben, sollten Sie sich solche Kommentare einfach verkneifen. Ich schließe mich Antonius an.
skatam 25.01.2007 | 12:16
anton, haben sie keine betten zu hause???? ich habe sie nicht angeschrieben! mfg geiler skat so gut......
Antoniusam 25.01.2007 | 18:00
Hallo "ToMa" ! Nach meinen Informationen bietet der SoVD Kreisverband Kiel auch OFFENE Sprechstunden zu folgenden Zeiten an : MO/DI/DO von 9:00 h - 12:00 h, zusätzlich DO, von 13:00 h - 16:00 h und NUR auf Wunsch auch nach Vereinbarung. Es ist mir schleierhaft, warum Ihr Sohn solange auf seinen Termin warten soll, wo er doch ohne Weiteres auch ohne Termin dort vorsprechen kann.
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