Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Widersprüchliche Amtsarzt- Bescheide von DRV und ARGE

von Verwirrung und Verzweiflung12.01.2021 | 10:55
651 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit extrem überfordert mit meiner Situation und hoffe auf eine Handlungsempfehlung. Ich habe einen komplexen medizinischen Verlauf: orthopädisch/neurochirurgisch/psychosomatisch. Viele OPs gab es insgesamt. ca.30. Mehrfach musste ich meine Berufe, auch die Selbstständigkeit aufgeben, umlernen, damit ich weiterarbeiten kann, was ich noch immer möchte (bin 53 Jahre). Zuletzt gab es nach einer OP 2017 eine Leistungstestung durch die BG. Ergebnis: Berufsunfähigkeit, aber Einsatz am allg. AM im Büro, in TZ mit 20 Stunden möglich. Zuvor gab es AT und ABE. Ich habe glücklicher Weise eine solche Stelle gefunden, es war sehr anstrengend, aber nach ergonomischer Anpassung und berufsbegleitender Dauer-Physiotherapie machbar,Stundenaufstockung allerdings unmöglich. Bei einer Beratung wurde mir empfohlen einen Antrag auf EMR zu stellen. 2019 hatte ich einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Schleudertrauma, Tinnitus, BWS-Prellung bei bereits vorgeschädigter und 2x operierten HWS mit Rückenmarksverletzung. Ich habe Schmerzen, bin erschöpft, mache mir viele Gedanken wie es weitergehen soll. Wegen Corona war eine ambulante Physio kaum möglich, es gab einen Antrag zur stationären med. Reha von meiner Ärztin, der eine ausführlich begründete Empfehlung für einen Standort enthielt. Ziel war psychosomatisch/neurologische Reha, es kam ein positiv Bescheid, an einem Standort, der Herz und Orthopädie-Schwerpunkt hatte. Eine orthopädische Reha hatte am Ende eines jeden Tages eine Verschlechterung meines Zustandes zur Folge, die Reha wurde auf Vorschlag des leitenden Arztes, mit meinem Einverständnis abgebrochen. Meine Ärztin und ich stellten dann erneut einen Reha-Antrag und formulierten nochmals das Behandlungsspektrum inkl. des Wunsches nach MBOR -Programm. Die 2. Reha wurde abgelehnt, da erst in 4 Jahren erneut Anspruch besteht. Kurz nach dieser Ablehnung kam die Ablehnung auf EMR-Anspruch. Zu dieser Zeit war mein AU nach der 78. Woche ausgelaufen und ich habe mich bei der ARGE gemeldet, da ich arbeiten möchte, aber nicht weiß, ob ich das schaffe. Meine Arbeitsstelle habe ich verloren. Bei beiden DRV-Anträgen habe ich Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht angefordert. Der Amtsarzt der ARGE hat mich nun für vollständig arbeitsunfähig eingestuft. Ich kann diese beiden grundgegensätzlichen Bescheide nicht verstehen und bin ziemlich fertig! Fragen: Die ARGE möchte das ALG I einstellen. Geht das, wenn ein Widerspruch auf den EMR- Bescheid läuft? Wie soll das weitergehen ? Wie bin ich krankenversichert (war lange selbstständig und habe die Zeiten für GKV nicht erfüllt)? Muss ich dem Bescheid der ARGE ebenfalls widersprechen? Ich bin chron. Schmerzpatientin und auf regelmäßige Medikamente angewiesen! Habe ich einen Anspruch auf eine Arbeitserprobung? Noch immer möchte ich eine Möglichkeit zur Wiedereingliederung/Arbeitserprobung/geeigneten Reha zum Erhalt der Rest-Arbeitsfähigkeit. Im Idealfall sollte durch eine geeignete Reha der Zustand stabilisiert werden, eine Arbeitserprobung mit 20 Std/Woche stattfinden und durch Teil-EMR ergänzt werden. Es ist sehr komplex, aber ich danke bereits vorab für einen Rat. Viele Grüße Verwirrung und Verzweiflung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Verwirrung und Verzweiflung",

im Rahmen dieses Forums ist eine abschließende Klärung der Angelegenheit leider nicht möglich. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich individuell beraten zu lassen. Bezüglich Ihrer Krankenversicherung sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. In der Broschüre "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance" finden Sie Informationen über das Leistungsspektrum der beruflichen Rehabilitation:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/berufliche_reha_ihre_chance.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

fehlende Detailsam 12.01.2021 | 11:35
"Die ARGE möchte das ALG I einstellen. Geht das, wenn ein Widerspruch auf den EMR- Bescheid läuft?" Das kommt darauf an. Nur die DRV stellt das Vorliegen von Erwerbsminderung fest. Wenn die DRV jetzt mit Bescheid festgestellt hat, dass Sie voll erwerbsfähig sind, muss das auch die ARGE vorerst akzeptieren. Sollte die DRV allerdings wegen fehlenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt haben, ist die ARGE hier natürlich frei. Wie soll das weitergehen? Welches weitere Vorgehen bei Ihnen tatsächlich sinnvoll ist, lässt sich in einem Forum nicht klären. Ich würde mir einen Rechtsberater (Anwalt, VdK oder ähnliches) suchen und die ganze Situation besprechen. Wie bin ich krankenversichert (war lange selbstständig und habe die Zeiten für GKV nicht erfüllt)? Das werden Sie mit Ihrer bisherigen Krankenkasse besprechen müssen. Muss ich dem Bescheid der ARGE ebenfalls widersprechen? Kommt darauf an. Macht Sinn, wenn der Rentenantrag aus medizinischen Gründen abgelehnt wurde. Ansonsten wäre mit Ihrem Arzt zu klären, wie er Ihre Erwerbsfähigkeit einschätzt. Habe ich einen Anspruch auf eine Arbeitserprobung? Eine Arbeitserprobung im rechtlichen Sinn wird im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durchgeführt. Ziel ist normalerweise zu sehen, ob jemand für eine Umschulung geeignet ist. Wenn Sie das wollen, müssten Sie wohl erst eine LTA beantragen. Falls Sie eine MBOR wollen, wurde der Antrag bereits abgelehnt. Aus Sicht der DRV haben Sie also keinen Anspruch darauf. Zusammenfassung: Hier sind drei Sozialleistungsträger beteiligt (warum eigentlich nicht die Agentur für Arbeit?). Wer was warum zahlen müsste oder auch nicht, ist so komplex, dass es in einem Forum nicht klärbar ist und alleine für einen sozialrechtlichen Laien meiner Meinung nach auch nicht. Suchen Sie sich deshalb professionelle Hilfe.
Verwirrung und Verzweiflungam 12.01.2021 | 12:23
Hallo, vielen Dank für das schnelle Feedback. Ja, mir ist bewusst, dass sich vieles überschneidet bei der Zuständigkeit und ich hier weder alle Details erwähnen noch eine "perfekte" Antwort erhalten kann. Meine Sachbearbeiterin bei der ARGE möchte alle Unterlagen, die Sie für das amtsärztliche Gutachten von mir erhalten haben, an die DRV weiterleiten. Hilft mir das? Welche Folgen könnte das haben? Ich war in einer Beratungsstelle für den EMR-Antrag, hier sind schon nicht alle Dokumente, die ich dabei hatte berücksichtigt worden... weil das leider sehr komplex ist und die Zeit begrenzt war. Von dort wurde zunächst alles an meinen ehemaligen Wohnort geschickt, von dort in ein anderes Bundesland, in die Hauptstelle des Bundeslandes, in dem ich bereits bei Antragstellung gemeldet war. Im Anschluss wurde dann festgestellt, dass die Akte noch ein weiteres Mal verschickt werden muss, da ich zuletzt im EU-Ausland langfristig gearbeitet hatte. Es kann natürlich sehr gut sein, dass irgendwie nicht alles vollständig angekommen ist. Im Prinzip bin ich daher dafür, dass sozusagen über den Amtsweg meine komplette Akte nochmals zur DRV geschickt wird. Frage: Macht es Sinn dem zuzustimmen, bzw. welche Konsequenzen hat dies? Ich erhoffe mir die Belastung zu ersparen und nicht mit der Reaktion der DRV auf meinen Widerspruch zur EMR-Ablehnung, nämlich der Akteneinsicht, auseinandersetzen zu müssen. Würde sich die DRV darauf einlassen die Akten entsprechend zu vergleichen und zu prüfen welche Fakten bisher evtl. nicht berücksichtigt wurden? Grundsätzlich überlege ich ob und was ich selbst noch tun kann, um eine realistische Situation zu schaffen, mit der ich, solange wie es möglich ist, noch arbeiten kann. Wenn es überhaupt nicht anders geht und ich alleine nicht weiterkomme, dann muss ich wohl einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Vielen Dank bereits vorab für Ihre Mühe P.S.: Die Ablehnung der EMR wurde ausschließlich medizinisch begründet. Die Zeiten sind geprüft und kein Problem.
Brunoam 12.01.2021 | 13:39
Zitat von Verwirrung und Verzweiflung anzeigenausblenden
Verwirrung und Verzweiflung schrieb

Hallo,

vielen Dank für das schnelle Feedback.

Ja, mir ist bewusst, dass sich vieles überschneidet bei der Zuständigkeit und ich hier weder alle Details erwähnen noch eine "perfekte" Antwort erhalten kann.

Meine Sachbearbeiterin bei der ARGE möchte alle Unterlagen, die Sie für das amtsärztliche Gutachten von mir erhalten haben, an die DRV weiterleiten.

Hilft mir das? Welche Folgen könnte das haben?

Ich war in einer Beratungsstelle für den EMR-Antrag, hier sind schon nicht alle Dokumente, die ich dabei hatte berücksichtigt worden... weil das leider sehr komplex ist und die Zeit begrenzt war.

Von dort wurde zunächst alles an meinen ehemaligen Wohnort geschickt, von dort in ein anderes Bundesland, in die Hauptstelle des Bundeslandes, in dem ich bereits bei Antragstellung gemeldet war. Im Anschluss wurde dann festgestellt, dass die Akte noch ein weiteres Mal verschickt werden muss, da ich zuletzt im EU-Ausland langfristig gearbeitet hatte.

Es kann natürlich sehr gut sein, dass irgendwie nicht alles vollständig angekommen ist.

Im Prinzip bin ich daher dafür, dass sozusagen über den Amtsweg meine komplette Akte nochmals zur DRV geschickt wird.

Frage:

Macht es Sinn dem zuzustimmen, bzw. welche Konsequenzen hat dies?

Ich erhoffe mir die Belastung zu ersparen und nicht mit der Reaktion der DRV auf meinen Widerspruch zur EMR-Ablehnung, nämlich der Akteneinsicht, auseinandersetzen zu müssen.

Würde sich die DRV darauf einlassen die Akten entsprechend zu vergleichen und zu prüfen welche Fakten bisher evtl. nicht berücksichtigt wurden?

Grundsätzlich überlege ich ob und was ich selbst noch tun kann, um eine realistische Situation zu schaffen, mit der ich, solange wie es möglich ist, noch arbeiten kann.

Wenn es überhaupt nicht anders geht und ich alleine nicht weiterkomme, dann muss ich wohl einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Vielen Dank bereits vorab für Ihre Mühe

P.S.: Die Ablehnung der EMR wurde ausschließlich medizinisch begründet. Die Zeiten sind geprüft und kein Problem.

Es ist wirklich alles ein bisschen durcheinander. Wieso sind Sie mit Alg 1 bei einer Arge? Was wollen Sie denn nun genau, Rente oder arbeiten? Wieso hat Ihr Sachbearbeiter medizinische Unterlagen von Ihnen? Und letztlich bitte derartiges nicht ohne Beistand angehen!
Verwirrung und Verzweiflungam 12.01.2021 | 14:18
Hallo, nach einem Verkehrsunfall 2017 war die 78. Woche AU zu Ende, da ich arbeiten möchte habe ich mich bei der ARGE (Nahtlosigkeitsregelung) gemeldet. Nicht die Sachbearbeiterin sondern der medizinische Dienst der ARGE hat die Unterlagen erhalten. Frage: Welche Art Job und wie viel sollte geklärt werden? Da bereits vorher nur noch eine leichte Teilzeittätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich war (Ergebnis BG-Testung von 2017 für 20 Stunden) wollte ich ERGÄNZEND eine Teil- Erwerbsminderungsrente erreichen.
Schadeam 12.01.2021 | 15:44
Große Hilfe werden Sie im Forum nicht bekommen, Sie haben zwar viel geschrieben, Wesentliches fehlt jedoch. Es fehlen sämtliche Zeitangaben, somit müssen sich Ihre Leser vieles zusammenreimen....was hat sich wann abgespielt? Ebenso wurde nicht geschrieben warum die Rente eigentlich abgelehnt wurde - sind Sie zu gesund oder fehlen Beiträge? Das macht für die folgende Beratung einen enormen Unterschied. Was kann man sicher sagen? 1) wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten muss medizinisch begründet werden, warum Sie nur noch unter 6 Stunden täglich arbeiten können. Das haben Sie hoffentlich im Widerspruch getan. 2)Ob eine Reha Ihnen wirklich hilft müssen Sie mit Ihren Ärzten besprechen und damit den 2. Widerspruch begründen. Mein Gedanke: Sie sind wohl schon seit 3 Jahren krank daheim - muss es dann wirklich eine Reha sein oder kann man alles was in einer Reha gemacht wird nicht auch ambulant zu Hause erledigen? igentlich müssten Sie austherapiert sein. 3) Ob eine Akteneinsicht Ihnen hilft? Klar Sie sehen ob alle Unterlagen bei der DRV sind, aber warum sollten die nicht angekommen sein? Sicher ist dass die Akteneinsicht das Verfahren nochmals um mindestens 4-6 Wochen verzögert (insbesonder in Pandemiezeiten). 4) Wichtig für alle Verfahren wäre auch eine genaue Zusammenstellung aller relevanten medizinischen Einschränkungen auf einem Blatt Papier....
W°lfgangam 12.01.2021 | 20:48
Kurz dazu: das Amtsarztgutachten via ARGE/heute Jobcenter (!) oder Gutachten auch über die örtliche AfA ist für die DRV soviel wert, wie ein Fliegenschiss. Für die Rente ist eine (vorübergehende) AU völlig uninteressant, hier zählt nur die Erwerbsfähigkeit als solche, die _ausschließlich_ der med. Dienst der DRV begutachtet. Damit allein/'ARGE-Gutachten' werden Sie nur aus dem 'Leistungsbereich' des ALG 2 in die 'nächste' Behörde 'überwiesen' (Sozialamt/Grundsicherung oder/parallel zur DRV/Erwerbsminderungsrente), damit dort weitere Ermittlungen - sowohl zur möglichen Erwerbsfähigkeit, wie auch überhaupt zu den erforderlichen Bedingungen für eine EM-Rente erstmal festgestellt werden müssen. Folgen Sie den Vorgaben des Jobcenters/was wollen die/was muss ich tun, um Ihre weiteren Leistungsansprüche damit zu sichern ...bis zur Entscheidung der 'Anderen' warten die erstmal ab. Gruß w.
Max4.0am 12.01.2021 | 23:38
Aber, um die Verwirrung komplett zu machen, er ist doch gar nicht bei der ARGE aka Jobcenter, sondern erhält ALG 1, wie er schreibt. Ergo ist er bei der AfA und muss sich mit denen rumärgern.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026