Hallo Lisa und Herbert,
im Ruhestand sind Sie prinzipiell genauso kranken- und pflegeversichert wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben. Dabei bestehen für Rentner grundsätzlich folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung:
→ in der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflichtversicherung, die freiwillige Mitgliedschaft oder die Familienversicherung,
→ bei einem Versicherungsunternehmen die private Krankenversicherung.
Jedoch kann nicht jeder Rentner zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Kranken- beziehungsweise Pflegeversicherung wählen. Die meisten Rentner sind krankenversicherungspflichtig.
Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen und welche Vor- und Nachteile Sie bei einer Entscheidungsmöglichkeit abwägen sollten, können Sie in der Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“ ausführlicher nachlesen. Die Broschüre ist unter
abrufbar.
Mit weiteren Fragen speziell zum Krankenversicherungsrecht wenden Sie sich bitte an eine der gesetzlichen Krankenkassen.