Guten Morgen,
das Anschluss-Übergangsgeld sollten Sie schriftlich bei dem Sozialleistungsträger beantragen, der Ihnen die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt hatte.
Die Übergangsgeldhöhe ist geringer als während der Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bitte hinterfragen Sie die Höhe bei Ihrem Sozialleistungsträger.
Freundliche Grüße