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Experten-Antwort

Wie beeinflusst eine UV die EMR ?

von S.Büchold15.11.2012 | 19:24
1649 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle zusammen. Mein Mann ist 50% schwerbehindert und schafft einen vollen Arbeitstag einfach nicht mehr. Wir wollen nun versuchen eine Teil-EMR zu bekommen. Da wir aber noch ein Kind zuhause haben, welches studiert, möchten wir natürlich schon in etwa wissen, was uns bleiben wird. Mein Mann erhält eine BG-Unfallrente von 695 €/mtl. Laut Rentenbescheid würde er bei einer vollen EM 1023 € EMR erhalten.Außerdem hat er noch eine Betriebsrente, die wird aber so weit ich weiß ja nicht mit eingerechnet. Kann mir jemand ungefähr sagen, wie hoch die EMR etwa wäre ? Die Hälfte oder weniger? Und wie verhält es sich, mit meinem Verdienst ? Komme ich in eine andere Steuerklasse und muss mehr oder weniger Steuern bezahlen ? Jetzt haben wir ja 4/4. Vielen Dank für eure Antwort S.Büchold

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt grundsätzlich die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Betriebsrente wird nicht angerechnet.

Bezüglich der Anrechnung der Rente aus der Unfallversicherung sollten Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

In Sachen Steuern wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder an einen Lohnsteuerhilfeverein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Amselam 16.11.2012 | 13:08
Immer wieder das Gleiche: Mit weniger Einkommen wird der Steuersatz etwas niedriger und umgekehrt. Und welche Steuerklasse Sie haben, ist am Ende Jacke wie Hose: Was Sie übers Jahr weniger zahlen, zahlen Sie nach der Steuererklärung eben nach!
Deutsche Rentenversicherung
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