Hallo Jokam,
da der Versorgungsausgleich (VAG) nach dem neuen Recht (= ab dem 1.9.2009) durchgeführt wurde und Ihre frühere Ehefrau Beamtin bei der Stadt Hamburg war, müssten die Anrechte aus deren Beamtenversorgung durch externe Teilung in der Rentenversicherung ausgeglichen worden sein. Dazu werden die Anrechte in Entgeltpunkte umgerechnet, die ab dem Beginn einer Rente den Rentenzahlbetrag entsprechend erhöhen.
Sofern von Ihrem Rentenversicherungsträger der VAG-Beschluss ordnungsgemäß gespeichert wurde, müsste die Erhöhung aus dem VAG bei Ihrer Rente bereits berücksichtigt sein.
Überprüfen Sie daher, ob bei den Entgeltpunkten ein entsprechender Bonus enthalten ist. Falls Sie Probleme beim Lesen des Rentenbescheids haben, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung und lassen sich dort den Rentenbescheid erläutern. Sie könnten dann auch ggf. die Neuberechnung der Rente beantragen, wenn der VAG doch nicht berücksichtigt wäre.
Im Urteil wurde mir ein Anrecht in Höhe von XXX€ umgerechnet in Entgeltpunkte zugesprochen, diese tauchen aber in meiner Rentenberechnung nicht auf.
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