Hallo Gutmensch,
im Forum kann nicht beurteilt werden, welche gesundheitlichen Einschränkungen zur Bewilligung und Befristung der Erwerbsminderungsrente geführt haben. Grundsätzlich sind Erwerbsminderungsrenten zeitlich zu befristen.
Wird die Erwerbsminderungsrente allein aus gesundheitlichen Gründen geleistet, so wird nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren eine unbefristete Rente gezahlt.