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Experten-Antwort

Wie berechnen sich Wartezeiten

von Schlanker17.10.2024 | 09:04
255 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, bei der Rente für besonders langjährig Versicherte zählen Zeiten, in denen man ALG1 bezieht nicht mit. Fragen: Rentenbeginn 01.05.2026, sind die letzten zwei Jahre dann der Zeitraum 01.05.2024-30.04.2026 oder zählt dann ab 01.01.2024? Und die 2. Frage: Mai 2024 ist zur Hälfte mit ALG1 (zählt nicht) und zur anderen Hälfte mit Übergangsgeld (zählt) belegt. Wird der Monat nun voll rentenrechtlich berechnet oder fällt der dann raus? Vielen Dank für rechtssichere Antworten und einen schönen Tag!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.10.2024 | 11:21

Hallo Schlanker,

 

dem Beitrag von Mittelschlanker vom 17.10.2024 | 11:35 kann ich mich inhaltlich anschließen. Ergänzend zu Ihrer 2. Frage: Soweit ein Kalendermonat teilweise mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, wird dieser als ganzer Monat berücksichtigt. Für den von Ihnen genannten Monat Mai 2024 bedeutet dies, dass er auch wenn er nur teilweise mit Übergangsgeld belegt ist, trotzdem als voller Monat bei der Wartezeit berücksichtigt wird. Die Nichtberücksichtigung der Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung steht dem nicht entgegen.


 

4 Antworten

Mittelschlankeram 17.10.2024 | 09:35
In einem anonymen, öffentlichen Forum, in dem niemand Ihre Unterlagen und Ihren Versicherungverlauf kennt, gibt es NIEMALS "rechtssichere Antworten", natürlich auch nicht von den "DRV-Experten". Ihr Eingangssatz ist in seiner Pauschalität auch schon falsch. Es geht nur um die letzten beiden Jahre direkt vor dem Beginn der "Rente für besonders langjährig Versicherte". Und auch da gibt es Ausnahmen, zum Beipiel Insolvenz des Arbeitgebers oder vollständige Geschäftsaufgabe. "Rechtssicher" gibt es die gewünschte Auskunft nur direkt durch die DRV, wenn sie dort Ihre Dukumente ud Daten etc. geprüft haben. Vereinbaren Sie also einfach einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder fragen Sie dort schriftlich oder online nach. zu Ihren Fragen (aber ausdrücklich NICHT rechtssicher!): zu 1) ja, 01.05.2024-30.04.2026, also die 24 Monate vor dem Rentenbeginn (also nicht nicht kalenderjährlich) zu 2) keine Ahnung, schlimmstenfalls gehen Sie dann eben genau 1 Monat später in die "Rente für besonders langjährig Versicherte". Das sagt Ihnen aber, Sie wissen schon, Ihr zuständigen Rentenversicherungsträger (vielleicht sogar die "DRV-Experten" hier, wer weiß:-)
Klugpuperam 17.10.2024 | 09:37
Sie sollten einen Beratungstermin buchen. Rechtssicherheit wird ein anonymes Forum wohl kaum bieten können. Alg I ist auch nicht kategorisch von der Anrechnung ausgeschlossen.
Forenregeln beachten!am 17.10.2024 | 09:37
Es gibt in einem anonymen Forum keine rechtssicheren Antworten.🤦‍♂️ Die erhalten Sie nur schriftlich von Ihrem zuständigen Rententräger, der auch Zugriff auf Ihren Versicherungsverlauf hat. Wer kann denn hier kontrollieren, ob das, was Sie hier so von sich geben, auch korrekt ist?
Schlankeram 17.10.2024 | 09:55
Vielen Dank für die gegeben Antworten. Jupp, ich habe nun online bei DRV Bund angefragt ,wollte hier auch niemandem zu nahe treten. Wollte auch nix "pauschalisieren", ist mir schon klar, dass ALG1 nur in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn anwartschaftschädlich sein KANN. Vielen Dank auch für den Hinweis " Forenregel zu beachten". Ein wenig nette Zurückhaltung in verbaler Form dürfte dann aber auch angebracht sein -siehe "was von sich geben"
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