Hallo Schlanker,
dem Beitrag von Mittelschlanker vom 17.10.2024 | 11:35 kann ich mich inhaltlich anschließen. Ergänzend zu Ihrer 2. Frage: Soweit ein Kalendermonat teilweise mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, wird dieser als ganzer Monat berücksichtigt. Für den von Ihnen genannten Monat Mai 2024 bedeutet dies, dass er auch wenn er nur teilweise mit Übergangsgeld belegt ist, trotzdem als voller Monat bei der Wartezeit berücksichtigt wird. Die Nichtberücksichtigung der Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung steht dem nicht entgegen.
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