Hallo Sally L.,
die Antwort von DRV beinhaltet alles, was man zum jetzigen Zeitpunkt sagen kann. Erst wenn ein neuer Leistungsfall festgestellt wurde können die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erneut geprüft werden. Ob nach Wegfall des Arbeitslosengeld I ein Krankengeldanspruch besteht, kann ihnen nur die Krankenkasse beantworten.