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Experten-Antwort

Wie bleibe ich rentenpflichtversichert (kein KK-Anspruch, kein ALG-Anspruch)

von Sally L.20.01.2019 | 01:39
110 Ansichten
4 Antworten

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Liebe Leser, ich bin seit drei Jahren teilerwerbsgemindert ohne Rentenanspruch) (5/3-Regelung nicht erfüllt). Heute habe ich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Ich erhalte zur Zeit ALG 1 und bin mit der damaligen Erkrankung AU geschrieben. Nächsten Monat läuft das ALG aus. Ich möchte versuchen, erneut einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Wenn ich (vermutlich) heute keinen Krankengeldanspruch mehr habe und auch keinen ALG Anspruch, wie kann ich mich zwischenzeitlich gesetzlich rentenversichern? Ich möchte die "erarbeiteten" Pflichtbeitragsmonate für eine EM-Rente nicht gefährden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sally L.,

die Antwort von DRV beinhaltet alles, was man zum jetzigen Zeitpunkt sagen kann. Erst wenn ein neuer Leistungsfall festgestellt wurde können die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erneut geprüft werden. Ob nach Wegfall des Arbeitslosengeld I ein Krankengeldanspruch besteht, kann ihnen nur die Krankenkasse beantworten.

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3 Antworten

Danielaam 20.01.2019 | 08:04
Kannst freiwillig weiterzahlen oder einen 450€ Job annehmen. Wobei...und das wissen viele nicht...du nicht unbedingt voll auf 450€ arbeiten muss. Ich zb arbeite nur 4 h die Woche, weil ich mehr nicht schaffe, und trotzdem werden Beiträge abgeführt. Jedoch, und das wird das größte Problem evt sein, wird der Beginn der Erwerbsminderungsrente in den meisten aller Fälle zurückgesetzt, vermutlich ( selbst wenn du jetzt dem Grunde nach die volle bewilligt bekommst) auf den Beginn der letzten Erwerbsminderungsrente. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sich gar nichts ändert für dich.
Danielaam 20.01.2019 | 08:06
Ich noch mal: Woraus leitest du ab, dass du keinen Krankengeldanspruch hast? Eigentlich hat man nach Alg1 immer Krankengeldanspruch. Das würde ich noch mal überprüfen lassen
DRVam 20.01.2019 | 08:24
Entscheidend wird sein, seit wann Sie erwerbsgemindert sind. Für die teilweise Erwerbsminderung wurde das schon ermittelt und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt. Nur wenn sich herausstellt, dass Sie zwischenzeitlich voll erwerbsgemindert geworden sind, wird geprüft, ob Sie vor diesem neuen Zeitpunkt auch in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen gezahlt haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies jetzt gerade mit dem Erreichen Ihrer 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten eingetreten ist, dürfte mehr als gering sein. Letztendlich wird Ihnen das aber erst der Bescheid auf einen neu gestellten Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantworten.
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