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Experten-Antwort

Wie Einmalzahlung über HZV melden ?

von EmRentner13.10.2022 | 19:05
73 Ansichten
2 Antworten

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Ich beziehe eine volle EMR und bekomme vom AG eine einmalige Urlaubsabgeltung, die über 6300 Euro beträgt. 1.Kann ich diese per Email melden mit Foto der Abrechnung ? Muss ich überhaupt die Abrechnung beifügen ? 2. Ich möchte den Betrag, den ich der DRV schulde, per Einmalzahlung begleichen und nicht eine Kürzung der monatlichen Rente haben. Wenn ich das dazuschreibe, machen die das auch ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EmRentner,

„W°lfgang“ hat Ihre Frage bereits ausführlich beantwortet. Reichen Sie daher die Unterlage mit Schilderung des Sachverhaltes an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger ein und warten Sie bitte den Bescheid ab.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 13.10.2022 | 21:44
Hallo EmRentner, nutzen Sie das Online-Verfahren der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… -> hier 'Unterlagen anfordern/einreichen' um den Sachverhalt mitzuteilen + Unterlagen digital beizufügen. Und NEIN - eine vorausschauende 'Begleichung' einer etwaigen Überzahlung ist nicht möglich. Grundsätzlich läuft die Rente bis zur nächsten 'Spitzabrechnung' zum 01.07. des Folgejahres weiter, dann wird rückwirkend abgerechnet. Lediglich eine permanente/mtl. Einkommenserhöhung von mind. +- 10 % könnten Sie für eine umgehende Berücksichtigung bei der Einkommensanrechnung geltend machen. Bunkern Sie einfach die Urlaubsabgeltung für die Rückforderung im nächsten Jahr ...und ersparen Sie sich und der Verwaltung weiteren Aufwand - der sich von ganz allein erledigt :-) Gruß w.
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