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Experten-Antwort

Wie erfährt DRV von Minijob?

von Ron13.08.2021 | 12:53
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2 Antworten

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Hallo. Ich befinde mich in einer Arbeitsmarktrente. Nun müßte ich aus finanzieller Sicht mal um einen passenden Minijob kümmern. Lt. Forum, muß man dies der DRV ja melden. Wie würde die drv sonst davon erfahren? Nur über den Steuerbescheid? Also nur die Höhe des zuverdienstes? Muß man jeden minijob melden, sollte man z. B. 2 ausüben? Oder reicht die Info "ich werde einen minijob ausüben, welcher alle Bedingungen einhält" Die Grenzen sind mir klar. Aber was, wenn keine oder nur teilweise der DRV gemeldet wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ron,

da Sie bereits eine Rente erhalten, müssen Sie jede Änderung in Ihren Verhältnissen dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Dies wird Ihnen auch in Ihrem erstmaligen Rentenbescheid entsprechend mitgeteilt. Zu diesen Änderungen gehört unter anderem auch die Aufnahme einer oder mehrerer Beschäftigungen.

Bei einer Beschäftigungsaufnahme (egal, ob mit oder ohne einer eigenständigen Beitragsleistung) meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der zuständigen Minijobzentrale an. Diese ist gesetzlich dazu verpflichtet eine entsprechende Meldung an die Rentenversicherung zu erstellen. Spätestens jetzt wird die Sachbearbeitung tätig.

Dieses maschinelle Meldeverfahren befreit Sie jedoch nicht von Ihren eigenen Mitteilungspflichten.

Die Information, dass Sie einen Minijob ausüben und dieser alle Bedingungen einhält, reicht hier leider nicht aus. Aussagekräftiger ist es, wenn Sie uns zudem noch den Beschäftigungsbeginn und die Kontaktdaten des neuen Arbeitgebers mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

KSCam 13.08.2021 | 13:41
Wenn Sie es nicht melden verstoßen SIE GEGEN DIE Verpflichtung die Sie aus dem Bescheid kennen. Da der Arbeitgeber den Minijob bei der Minijobzentrale anmelden muss erfährt es die DRV spätestens durch die Jahresmeldung.
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