Hallo Ron,
da Sie bereits eine Rente erhalten, müssen Sie jede Änderung in Ihren Verhältnissen dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Dies wird Ihnen auch in Ihrem erstmaligen Rentenbescheid entsprechend mitgeteilt. Zu diesen Änderungen gehört unter anderem auch die Aufnahme einer oder mehrerer Beschäftigungen.
Bei einer Beschäftigungsaufnahme (egal, ob mit oder ohne einer eigenständigen Beitragsleistung) meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der zuständigen Minijobzentrale an. Diese ist gesetzlich dazu verpflichtet eine entsprechende Meldung an die Rentenversicherung zu erstellen. Spätestens jetzt wird die Sachbearbeitung tätig.
Dieses maschinelle Meldeverfahren befreit Sie jedoch nicht von Ihren eigenen Mitteilungspflichten.
Die Information, dass Sie einen Minijob ausüben und dieser alle Bedingungen einhält, reicht hier leider nicht aus. Aussagekräftiger ist es, wenn Sie uns zudem noch den Beschäftigungsbeginn und die Kontaktdaten des neuen Arbeitgebers mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung