Nach der mir zur Verfügung stehenden Arbeitsanweisung liegt während einer von der Agentur für Arbeit geförderten Umschulung oder Fortbildung Arbeitslosigkeit vor. Daneben ist auch zu Prüfen, ob Schul- bzw. Fachschulbesuch vorliegt, also der Unterricht ein bestimmtes Ziel vorsieht und Sie zeitlich umfangreich in Anspruch genommen sind.
So oder so werden die Zeiten für die Rentenhöhe eher nicht bestimmend sein.
Welche statistischen Tricks seitens der Agentur für Arbeit genutzt werden, ist mir nicht bekannt. Dürfte zumindest in Ihrem Fall im Hinblick auf die Rentenversicherung auch nicht funktionieren.
Bitte heben Sie die Papiere der Agentur für Arbeit gut auf. Bei einer späteren Kontenklärung entsprechender Lücken könnte die Beweislast bei Ihnen liegen.