Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenNach der mir zur Verfügung stehenden Arbeitsanweisung liegt während einer von der Agentur für Arbeit geförderten Umschulung oder Fortbildung Arbeitslosigkeit vor. Daneben ist auch zu Prüfen, ob Schul- bzw. Fachschulbesuch vorliegt, also der Unterricht ein bestimmtes Ziel vorsieht und Sie zeitlich umfangreich in Anspruch genommen sind.
So oder so werden die Zeiten für die Rentenhöhe eher nicht bestimmend sein.
Welche statistischen Tricks seitens der Agentur für Arbeit genutzt werden, ist mir nicht bekannt. Dürfte zumindest in Ihrem Fall im Hinblick auf die Rentenversicherung auch nicht funktionieren.
Bitte heben Sie die Papiere der Agentur für Arbeit gut auf. Bei einer späteren Kontenklärung entsprechender Lücken könnte die Beweislast bei Ihnen liegen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.