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Experten-Antwort

Wie gehe ich mit meiner selbständigen Arbeit nach Renteneintritt um? Wird auch in R0100 unter 11.2 gefragt.

von Erwin31.08.2026 | 13:06
71 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Auskunft bekommen, das ich ab 01.11.2026 die Rente beantragen kann. Gleichzeitig bin ich seit 2020 selbstständig tätig und möchte dies noch eine Zeit weiter machen. Was muss ich im Antrag R0100 angeben und auf was muss ich im allgemeinen achten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2026 | 13:12

Hallo Erwin,

 

eine Selbständigkeit auch über den Rentenbeginn hinaus ist kein Problem für den Rentenanspruch. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer zuständigen Krankenkasse hinsichtlich der Beitragsabführung. Auch empfiehlt es sich einen Beitragszuschuss (entweder direkt im R0100 oder im Nachgang über das Formular R0820) zu beantragen, da Sie möglicherweise freiwillig gesetzlich oder sogar privat versichert sind.

 

Eine Anrechnung von Hinzuverdienst auf Altersrenten erfolgt nicht.

 

Sofern die Selbständigkeit bereits von der Rentenversicherung überprüft worden ist (hinsichtlich des Vorliegens von Versicherungspflicht kraft Gesetzes für Selbständig Tätige gemäß §2 SGB VI) haben Sie zunächst nichts weiter zu veranlassen.

 

Um mehr über die Möglichkeiten über Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Ihrer Selbständigkeit zu erfahren empfehlen wir einen individuellen Beratungstermin in einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen.

 

Freundliche Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Oh Mannam 31.08.2026 | 13:20
Da es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt, spielt Ihre Selbständigkeit diesbezüglich keine Rolle. Allerdings sollten Sie sich steuerlich und hinsichtlich Ihres Krankenversicherungsverhältnisses ab Rentenbeginn bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Es könnte sein, dass Sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern (in dem Zusammenhang auch die Frage 11.2) müssen und dann bei Antragstellung einen Zuschuss beantragen sollten. Weiterhin kommt es auch darauf an, welche Art der Altersrente (mit oder ohne Abschläge) Sie beantragen wollen. Bitte tuen Sie sich und Ihrem zuständigen Rententräger den Gefallen und stellen Sie den Antrag selbst digital über die Onlinedienste der Rentenversicherung oder über eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, Ihrem kommunalen Versicherungsamt oder einem ehrenamtlichen Versichertenberater in Wohnortnähe.
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