Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Erwin,
eine Selbständigkeit auch über den Rentenbeginn hinaus ist kein Problem für den Rentenanspruch. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer zuständigen Krankenkasse hinsichtlich der Beitragsabführung. Auch empfiehlt es sich einen Beitragszuschuss (entweder direkt im R0100 oder im Nachgang über das Formular R0820) zu beantragen, da Sie möglicherweise freiwillig gesetzlich oder sogar privat versichert sind.
Eine Anrechnung von Hinzuverdienst auf Altersrenten erfolgt nicht.
Sofern die Selbständigkeit bereits von der Rentenversicherung überprüft worden ist (hinsichtlich des Vorliegens von Versicherungspflicht kraft Gesetzes für Selbständig Tätige gemäß §2 SGB VI) haben Sie zunächst nichts weiter zu veranlassen.
Um mehr über die Möglichkeiten über Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Ihrer Selbständigkeit zu erfahren empfehlen wir einen individuellen Beratungstermin in einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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