Grundsätzlich sollten Sie auch in Schweden eine Rentenauskunft beantragen können.
Geklärt werden sollte dabei
- die Höhe der Rente aus Schweden
- die Höhe der Rente aus Deutschland
Bei der Ermittlung der Rente aus Deutschland werden die schwedischen Zeiten systemsbedingt mitberücksichtigt.
Sprechen Sie daher das weitere Vorgehen mit dem nächsten Büro der försäkringskassan ab
Wenn Sie nur per Internet eine Rentenauskunft beantragen, sind die schwedischen Zeiten nicht mitberücksichtigt (zwischenstaatliche Rentenberechnung).
Informationen können Sie aus folgender Broschüre entnehmen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/meine__zeit__in__schweden,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/meine_zeit_in_schweden
Auszug aus der Broschüre:
Wohnen Sie in Schweden, stellen Sie den Rentenantrag, auch wenn nur eine Leistung nach deutschen Rechtsvor-schriften zusteht oder beantragt wird, bitte bei der zuständigen Stelle in Schweden. Das ist für Invaliditäts- und Altersrenten das örtlich zuständige Versicherungs-büro der regionalen Försäkringskassan.
Weitere Informationen im Internet finden Sie unter www.forsakringskassan.se
Nach den Bestimmungen der EWG-Verordnungen wendet man sich an die Rentenstellen im Wohnortstaat.
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