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Experten-Antwort

Wie geht es weiter nach der REHA

von REHA15.08.2024 | 08:20
194 Ansichten
13 Antworten
Hallo, ich bin seit über 5 Jahren voll erwerbsgemindert durch Dialyse. Nun bin ich transplantiert. 2 Monate mache ich wöchentliche Kontrolluntersuchungen in dem Zentrum. REHA habe ich beantragt. Sollte im Anschluss bald stattfinden. Aber wie geht es danach weiter?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2024 | 04:48

Hallo,

 

zum Ende der Reha wird mit dem Rehaentlassungsbericht Ihre  Leistungsfähigkeit überprüft. Erst nachdem dieser vorliegt, wird entschieden, wie es weitergeht.  Bitte setzen Sie sich bei Rehabeginn mit dem Sozialdienst der Rehaeinrichtung in Verbindung und lassen sich beraten. Sie können für eine Beratung auch die DRV unter 0800 1000 4800 anrufen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

12 Antworten

grundsätzlicham 15.08.2024 | 08:32
Wenn die Reha über den Kostenträger DRV läuft, wird in der Reha eine med. Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit erstellt. Dieser entsprechend kann die DRV dann entscheiden, ob noch die Voraussetzungen für die weitere Zahlung der Erwerbsminderungsrente (voll oder teilweise) gegeben ist und wird eine volle, teilweise oder eben keine EMR mehr bewilligen. Aber das ist ein viel zu komplexes Thema für ein anonymes Forum, denen nur die wenigen Angaben von Ihnen vorliegen. Sie sollten in der Reha mit den Ärzten und dem Sozialdienst ins Gespräch gehen.
Mehrere Möglichkeitenam 15.08.2024 | 09:07
Das kann Ihnen natürlich niemand sagen, was die Zukunft bringen wird. Eine EM-Rente kann grundsätzlich jederzeit überprüft werden. Sollten Sie wirklich wieder so gesund werden, dass Sie wieder arbeiten können und die EM-Rente entzogen wird (was natürlich alles andere als sicher ist), dann geht es zur Jobsuche zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter. Wenn Sie dann ohne Job sind, keinen Anspruch auf Krankengeld oder ALG1 haben, finanziell bedürftig sind und kein verwertbares Einkommen über den geltenden Freigrenzen haben, haben Sie dann Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe (oder auf Wohngeld).
hmam 15.08.2024 | 09:32
"Wird da auch eine Einschätzung abgegeben?" Ja. "Nehmen wir an ich werde als arbeitsfähig eingeschätzt... Was mache ich dann? Wird die Rente direkt komplett eingestellt?" Falls Sie tatsächlich plötzlich nicht mehr erwerbsgemindert wären, würde dann erstmal ein Verwaltungsverfahren anlaufen. Sie würden angehört, hätten also die Möglichkeit auch Ihre Sicht und die Ihrer Ärzte vorzutragen. Auch während eines Rechtsmittelverfahrens würde die Rente weitergezahlt bis eine endgültige Entscheidung da ist (oder eine mögliche Zeitrente halt endet). Und nur zu Ihrer Info: Falls durch die OP sich Ihr Gesundheitszustand tatsächlich so verbessert hat, dass Sie und Ihre Ärzte der Meinung sind, dass Sie wieder berufstätig sein können, dann müssen Sie das aufgrund Ihrer Mitwirkungspflichten der DRV auch ungefragt mitteilen. Von daher kommt's auf die Reha auch nicht mehr an.
REHAam 15.08.2024 | 11:34
Ute schrieb

https://www.sozialrecht-nierenpatienten.online/berufstaetigkeit6/

Die Seite kenne ich schon, hat mir nur gar nicht weitergeholfen. Falle ich nach Feststellung der Arbeitsfähigkeit ins ALG 1 oder ins Bürgergeld? Gibt es eine Schonfrist, so dass ich mich bewerben oder ggf. weiterbilden kann über das JobCenter?
hmam 15.08.2024 | 11:43
REHA schrieb

Die Seite kenne ich schon, hat mir nur gar nicht weitergeholfen. Falle ich nach Feststellung der Arbeitsfähigkeit ins ALG 1 oder ins Bürgergeld? Gibt es eine Schonfrist, so dass ich mich bewerben oder ggf. weiterbilden kann über das JobCenter?

Sie klingen, als ob Sie tatsächlich wieder fit wären. Dann sollten Sie bereits jetzt sich mal auf dem Arbeitsmarkt umtun. Ob die Agentur für Arbeit Ihnen Leistungen zahlt, müssen Sie dort erfragen. ansonsten kann für den Wiedereinstieg vielleicht auch eine LTA über die DRV hilfreich sein. Genaueres erfahren Sie beim Sozialdienst in der Klinik.
Anetteam 15.08.2024 | 12:46
REHA schrieb

Es handelt sich um eine medizinische REHA-Maßnahme. Wird da auch eine Einschätzung abgegeben?

Nehmen wir an ich werde als arbeitsfähig eingeschätzt... Was mache ich dann? Wird die Rente direkt komplett eingestellt?

Ich habe keine Arbeit.

Wenn Sie wieder erwerbsfähig eingeschätzt werden, haben Sie Anspruch auf Arbeitsvermittlung durch AfA oder Jobcenter. An sich hat man nach einer befristeten EM-Rente Anspruch auf Arbeitslosengeld, allerdings kann man das nicht pauschal sagen. Was haben Sie denn vor der Berentung gemacht?
Uteam 15.08.2024 | 13:04
REHA schrieb

Die Seite kenne ich schon, hat mir nur gar nicht weitergeholfen. Falle ich nach Feststellung der Arbeitsfähigkeit ins ALG 1 oder ins Bürgergeld? Gibt es eine Schonfrist, so dass ich mich bewerben oder ggf. weiterbilden kann über das JobCenter?

Wieso hilft das nicht weiter, es werden doch alle möglichen Szenarien aufgeführt. Warten Sie erstmal ab, was bei der Reha herumkommt. Ob Sie dann Anspruch auf Alg 1 oder Bürgergeld haben, hängt von Ihrer Biographie ab, keiner hier weiß, was Sie vor der Rente gemacht oder nicht gemacht haben. Waren Sie normal arbeiten? Hatten Sie schon Alg 1?Waren Sie im Alg 2 Bezug? Hausfrau?
.am 15.08.2024 | 14:27
Psycho schrieb

Garantiert wieder ein psychisch kranke Fragestellerin. 🤦‍♂️

"Du meine Güte" oder wie du dich grad mal nennst. Ist das dein einziger Lebensinhalt was du hier den ganzen Tag machst. Eine primitive, geistig eingeschränkte Gestalt.
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