Hallo,
zum Ende der Reha wird mit dem Rehaentlassungsbericht Ihre Leistungsfähigkeit überprüft. Erst nachdem dieser vorliegt, wird entschieden, wie es weitergeht. Bitte setzen Sie sich bei Rehabeginn mit dem Sozialdienst der Rehaeinrichtung in Verbindung und lassen sich beraten. Sie können für eine Beratung auch die DRV unter 0800 1000 4800 anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Wenn die Reha über den Kostenträger DRV läuft, wird in der Reha eine med. Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit erstellt. Dieser entsprechend kann die DRV dann entscheiden, ob noch die Voraussetzungen für die weitere Zahlung der Erwerbsminderungsrente (voll oder teilweise) gegeben ist und wird eine volle, teilweise oder eben keine EMR mehr bewilligen.
Aber das ist ein viel zu komplexes Thema für ein anonymes Forum, denen nur die wenigen Angaben von Ihnen vorliegen. Sie sollten in der Reha mit den Ärzten und dem Sozialdienst ins Gespräch gehen.
"Wird da auch eine Einschätzung abgegeben?"
Ja.
"Nehmen wir an ich werde als arbeitsfähig eingeschätzt... Was mache ich dann? Wird die Rente direkt komplett eingestellt?"
Falls Sie tatsächlich plötzlich nicht mehr erwerbsgemindert wären, würde dann erstmal ein Verwaltungsverfahren anlaufen. Sie würden angehört, hätten also die Möglichkeit auch Ihre Sicht und die Ihrer Ärzte vorzutragen. Auch während eines Rechtsmittelverfahrens würde die Rente weitergezahlt bis eine endgültige Entscheidung da ist (oder eine mögliche Zeitrente halt endet).
Und nur zu Ihrer Info:
Falls durch die OP sich Ihr Gesundheitszustand tatsächlich so verbessert hat, dass Sie und Ihre Ärzte der Meinung sind, dass Sie wieder berufstätig sein können, dann müssen Sie das aufgrund Ihrer Mitwirkungspflichten der DRV auch ungefragt mitteilen.
Von daher kommt's auf die Reha auch nicht mehr an.
https://www.sozialrecht-nierenpatienten.online/berufstaetigkeit6/
Die Seite kenne ich schon, hat mir nur gar nicht weitergeholfen. Falle ich nach Feststellung der Arbeitsfähigkeit ins ALG 1 oder ins Bürgergeld? Gibt es eine Schonfrist, so dass ich mich bewerben oder ggf. weiterbilden kann über das JobCenter?
Es handelt sich um eine medizinische REHA-Maßnahme. Wird da auch eine Einschätzung abgegeben?
Nehmen wir an ich werde als arbeitsfähig eingeschätzt... Was mache ich dann? Wird die Rente direkt komplett eingestellt?
Ich habe keine Arbeit.
Die Seite kenne ich schon, hat mir nur gar nicht weitergeholfen. Falle ich nach Feststellung der Arbeitsfähigkeit ins ALG 1 oder ins Bürgergeld? Gibt es eine Schonfrist, so dass ich mich bewerben oder ggf. weiterbilden kann über das JobCenter?
Wieso hilft das nicht weiter, es werden doch alle möglichen Szenarien aufgeführt. Warten Sie erstmal ab, was bei der Reha herumkommt. Ob Sie dann Anspruch auf Alg 1 oder Bürgergeld haben, hängt von Ihrer Biographie ab, keiner hier weiß, was Sie vor der Rente gemacht oder nicht gemacht haben. Waren Sie normal arbeiten? Hatten Sie schon Alg 1?Waren Sie im Alg 2 Bezug? Hausfrau?
Garantiert wieder ein psychisch kranke Fragestellerin. 🤦♂️
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