Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie geht's jetzt weiter nach Reha

von Daniel 4224.11.2021 | 21:08
1856 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend. Leide seit Jahren unter extrem starken Schmerzen der Wirbelsäule. Der damalige Arzt hat Iboflam 600 Verschrieben und gut. Jetzt ist er im Ruhestand und vor etwas über einem Jahr wurde ich Arbeitsunfähig. Da ich vorher nur 8 Wochen Arbeiten war und keine 10 weigerte sich die Krankenkasse nach 6 Wochen zu zahlen also gleich zu ALG2. Meine neue Ärztin hat mich komplett auf links gedreht und zu Fachärzten überwiesen und auf Tilidin 50 gesetzt ohne dem geht garnichts. Jetzt zum eigentlichen Punkt. Festgestellt wurde bei der Reha wo ich vom 22.9 bis 13.10 war Chron. Rückenschmerzen bei degenerat.Veränderung der Wirbelsäule sowie Pseudospondylolisthesis L5/S1. Laut Abschlussbericht in meinem Beruf als Schlosser unter 3 Stunden Arbeitsfähig . Ansonsten leichte bis Mittelschwere Tätigkeiten 6 Stunden und mehr teilweise im Gehen teilweise im Stehen aber überwiegend im sitzen. Durch die Wirbelsäulengeschichte besteht schon eine Inkontinenz sowie Impotent. Beim Laufen nach 5 bis 10 min kribbeln die Beine und knicken dann weg wenn ich mich nicht setze. Wie schon geschrieben bin bis jetzt 14 Monate Krankgeschrieben. Nach der Reha hab ich noch nichts gehört wie es weitergeht. Achso wegen Corona wurde der Rehaantrag Tel . Aufgenommen ist ja klar. Die nette Frau von der Rentenversicherung meinte bei Aufnahme der Daten ich soll vorsichtshalber einen Rentenantrag stellen was ich auch gemacht hab . Aber bis jetzt keine Rückmeldung wie es bei mir weitergeht. Kennt ihr euch da aus ? Lieben Dank im Vorraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel 42,

Sie haben ja bereits einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. Die Bearbeitung kann durchaus mehrere Monate dauern, hier müssen Sie Geduld mitbringen.

Sollte neben dem Reha-Entlassungsbericht eine oder mehrere Begutachtungen erforderlich sein, wird Ihr Rentenversicherungsträger sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen. Genaueres können wir hier im Forum leider nicht sagen.

Alles Gute für Sie

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Schadeam 24.11.2021 | 21:57
Wenn Ihr Name Daniel 42 bedeutet dass Sie 42 Jahre alt sind, wird die Rente wohl abgelehnt werden, weil Sie ja laut Reha noch 6 Stunden und mehr am Tag arbeiten können. Und wie gehts weiter? Da werden Sie sich einen passenden Job suchen müssen, vielleicht gibt es berufliche Maßnahmen durch die DRV wie Wiedereingliederung, Einarbeitungszuschüsse, Lehrgänge, Umschulung, o.ä. Was ist Ihr Plan? An welche Arbeiten denken Sie in der Zukunft? Was können Sie? Was sind Ihre Interessen, die Sie eventuell beruflich nutzen können? Welche Zukunftsgedanken haben Sie bereits angestellt? Oder warten Sie nur darauf dass jemand Sie an die Hand nimmt?
Siehe hieram 24.11.2021 | 23:34
Hallo Daniel, wenn Sie erst am 13.10.2021 die Reha beendet haben, dann hat evtl. die zuständige DRV Ihren Entlassungsbericht noch gar nicht vorliegen. Das dauert gut und gern ca. sechs Wochen, bis eine Klinik den erstellt und dann kommt noch der Postweg hinzu. Nach Ihren Beschreibungen ist es lt. dem vorläufigen Bericht nicht eindeutig, dass eine Erwerbsminderung vorliegt (>sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt = keine Erwerbsminderung). Letztendlich entscheiden dies aber die sozialmedizinischen Gutachter der DRV unter Berücksichtigung Ihrer gesamten eingereichten Unterlagen. Gleichwohl kann es durchaus sein, dass der Antrag auf EM-Rente tatsächlich abgelehnt wird. Hiergegen könnten Sie dann Widerspruch einlegen, den Sie allerdings auch gut begründen müssten. Bis die DRV von sich aus auf Sie zukommt, kann es also noch einige Wochen dauern, deshalb sollten Sie selbst aktiv werden. Wenn die Tätigkeit im eigentlichen Beruf nicht mehr möglich ist, könnten evtl. Umschulungsmaßnahmen in Frage kommen, wie auch @Schade im Vorbeitrag schon erwähnte. Über die Möglichkeiten, die die DRV in dem Zusammenhang bietet, können Sie sich in dieser Broschüre informieren https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Wenn Sie sich dann also überlegt haben, wie es für Sie weitergehen kann/soll, sollten Sie ca. Anfang/Mitte Dezember sich bei Ihrer zuständigen DRV erkundigen, ob der Entlassungsbericht der Klinik inzwischen vorliegt und sich dort weiter beraten lassen bzw. evtl. dann gleich LTA-Maßnahmen (berufliche Reha) beantragen. Viel Erfolg und alles Gute!
Daniel 42am 25.11.2021 | 08:42
Guten Morgen an alle. Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten. Ja ich bin 42 und gelernter Stahlbauschlosser. Die Schmerzen sind so Abartig das ohne Tilidin nichts mehr geht. Lange sitzen kribbeln die Beine dann stehst du auf aber stehen kann man auch nicht lange auf einem Fleck immerwieder das Gewicht verlagern und die Belastung ändern. Laut Entlassungsbericht der Reha Max 3kg tragen nicht knien nicht Bücken. Nicht auf Leitern oder Gerüste. Nicht hocken . Ich hab mir schon so viele Gedanken gemacht wie es weitergeht was für eine Arbeit noch machbar ist. Das Jobcenter hat mich schon abgeschrieben. Jenseits des 1ten Arbeitsmarktes heißt es dort. Laut Dr Google bedeutet das Behindertenwerkstatt. Ich hab mir das Leben auch anders vorgestellt. Euch allen noch einen schönen Tag.
Daniel 42am 03.02.2022 | 22:42
Guten Abend zusammen. Hab nun eine Absage bekommen von der Rentenversicherung zwecks EM Rente. Laut Rentenversicherung kann ich noch 6Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeiten. Das JobCenter hatte mich auch zum Gutachter geschickt . Vorgestern hab ich das Gutachten von meiner Vermittlerin als Kopie zugeschickt bekommen. Darin steht "unter 3 Stunden Arbeitsfähig in allen Arbeiten" erst einmal für 6 Monate steht drin dannach wird das Gutachten neu erstellt. Laut Gutachter wird keine Besserung des jetzigen Zustandes erwartet. Neubegutachtung wie schon geschrieben in 6 Monaten. Wie kann die Rentenversicherung dann schreiben 6 Stunden noch Arbeiten ? Hab natürlich Widerspruch eingelegt. Das Gutachten des Jobcenters werd ich zur DRV schicken .
Valzuunam 04.02.2022 | 08:27
Ungeachtet der Tatsache, dass die Leistungsbeurteilungen der Jobcenter oftmals leider das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt wurden kommt hier noch folgendes dazu: Eine relevante Erwerbsminderung i.S.d. Rentenversicherung liegt erst dann vor, denn diese voraussichtlich mindestens 6 Monate anhält. Davon scheint -selbst nach Ansicht des Gutachters des Jobcenters- nicht hinreichend sicher der Fall zu sein, da dieser eine neue Untersuchung nach 6 Monaten für erforderlich hält. D.h. selbst wenn dieser Gutachter (und nicht der massgebliche Experte der Rentenversicherung) mit seinen "unter drei Stunden" recht hätte müsste auf Grund der Prognose (bis zu 6 Monate) eine Rente auf Grundlage dieses Gutachtens abgelehnt werden.
Schadeam 04.02.2022 | 08:53
Fazit: Entweder Daniel 42 akzeptiert für sich dass er noch leichte Arbeiten machen kann und sucht sich (mit oder ohne Hilfe des JC) einen entsprechenden Job. Es geht ja schließlich noch um 25 Jahre bis er 67 ist. Mit 42 ist man auch noch nicht zu alt was anderes zu machen. Oder er zieht das Widerspruchs- und ggfls das anschließende Klageverfahren durch weil er "egal was, nichts arbeiten kann" und lebt letztendlich von "Sozialkohle" sofern keine Ersparnisse vorhanden sind.
Walloam 04.02.2022 | 10:36
Wenn sie Glück haben, dann werden sie nach dem Widerspruch nochmal zu einem anderen DRV Gutachter geschickt, der ggf. ein anderes Urteil fällt. Das Reha Urteil muss nicht das letzte Wort sein, auch wenn es oft so ist. Ansonsten bleibt dann nur noch das Sozialgericht. Anbei: Das Alter spielt bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit keine Rolle, dass ist Quatsch, was einige hier erzählen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026