Sinn der Reha ist es die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Dadurch soll ja gerade eine frühzeitige Erwerbsminderungsrente verhindert werden bzw. ein möglicher Rentenbeginn hinausgezögert werden. Ob die Reha tatsächlich erfolglos geblieben ist, kann daher erst am Ende der Maßnahme gesagt werden. Für den Fall, dass tatsächlich Arbeitunfähigkeit am Ende der Maßnahme vorliegt, prüft der Rentenversicherungsträger, ob bei Ihnen eine Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht kommen könnte. Ggfs. werden Sie dann angeschrieben und gebeten, einen Rentenantrag zu stellen.
Sollte der Rehaantrag ohne Aufforderung der Krankenkasse gestellt worden sein, dann können Sie entscheiden, ob Ihr Rehaantrag als Rentenantrag gelten soll oder nicht.