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Experten-Antwort

wie gehts weiter?

von Hans19.08.2010 | 07:28
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5 Antworten

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Hallo bin jetzt zur Reha - soll nach Ende der Reha als Arbeitsunfähig bzw. Berufsunfähig entlassen werden. Wie geht es dann Weiter? Bin 59 Jahre und aufgrund eines Arbeitsunfalles, Operiert worden und zur Reha.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sinn der Reha ist es die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Dadurch soll ja gerade eine frühzeitige Erwerbsminderungsrente verhindert werden bzw. ein möglicher Rentenbeginn hinausgezögert werden. Ob die Reha tatsächlich erfolglos geblieben ist, kann daher erst am Ende der Maßnahme gesagt werden. Für den Fall, dass tatsächlich Arbeitunfähigkeit am Ende der Maßnahme vorliegt, prüft der Rentenversicherungsträger, ob bei Ihnen eine Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht kommen könnte. Ggfs. werden Sie dann angeschrieben und gebeten, einen Rentenantrag zu stellen.

Sollte der Rehaantrag ohne Aufforderung der Krankenkasse gestellt worden sein, dann können Sie entscheiden, ob Ihr Rehaantrag als Rentenantrag gelten soll oder nicht.

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4 Antworten

Heinericham 19.08.2010 | 08:35
Hallo, es ist die Frage, was bei Ihrer Entlassung drinnen steht. Wenn sie weiterhin arbeitsunfähig sind aber noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten gehen können, dürften Sie Krankengeld bzw. Verletztengeld erhalten. Ggf. bekommen Sie aufgrund des Arbeitsunfalls auch ein BG-Rente. Sollten sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch nicht mehr arbeiten können, so könnte auch eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung möglich sein. Fragen Sie bei der Entlassung nach wie es nach Einschätzung der Ärzte aussieht bzw. bei der zuständigen Berufgenossenschaft, was von dort weiter erfolgt. Diese wird vermutlich den Entlassungsbereicht auswerten wollen um prüfen zu können, ob Sie von dort eine Rente erhalten. Zumindest düfte bis dahin das Verletztengeld bzw. Krankengeld gezahlt werden.
Ajaxam 19.08.2010 | 09:56
Guten Morgen, Hans! Wenn Sie arbeitsunfähig entlassen werden, ist zu erwarten, dass Ihnen vom Rentenversicherungsträger nach erfolgter Reha zumindest teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit angeboten wird. Dann wird geprüft, ob Sie innerhalb der Firma auf einen Ihrem Leidenszustand angepassen Arbeitsplatz umgesetzt werden können. Wenn das nicht der Fall ist, ist zu erwarten, dass Sie die volle EM-Rente wegen Verschlossenheit der Arbeitsmarktes erhalten - aufgrund Ihres Alters. Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitsverhältnis bis zum Ende des gesamten Verfahrens bestehen bleibt! Sollte der Rentenversicherungsträger einen Rentenbescheid machen, wird auch die BG einem Bescheid über Ihre Unfallfolgen erlassen. Hier gilt es, äußerst genau aufzupassen, ob alles erfasst und richtig bewertet ist! Leider haben Sie nicht mitgeteilt, wann der Arbeitsunfall passiert ist, so dass nicht nachvollzogen werden kann, ob demnächst das Verletztengeld ausläuft (i.d.R. 78 Wochen - aber es gibt Ausnahmen). Es wäre ratsam, Sie würden sich nach der Reha an den VdK oder an einen Fachanwalt wenden, die Sie in den nächsten Wochen und Monate begleiten. Viel Glück und gute Besserung!
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