Hallo nadine,
die Deutschen Rentenversicherung übernimmt NICHT die Weiterzahlung Ihres Krankengeldes.
Wie "Valzuun" bereits zutreffend ausgeführt hat, käme eine Zahlung von Übergangsgeld (bei Vorliegen der Voraussetzungen) durch die Rentenversicherung nur während der Teilnahme an einer Reha in Betracht.
Hinsichtlich der Frage, ob nach der Aussteuuerung bei weiterhin fortbestehender AU die Agentur für Arbeit im Rahmen des § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) Arbeitslosengeld zahlt, kann nur von der zuständigen Agentur für Arbeit beurteilt werden. Demnach schließe ich mich der Empfehlung von "Valzuun" und "Dana" an, sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden.