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Experten-Antwort

wie gehts weiter nach der Reha

von Bernd26.01.2022 | 10:24
101 Ansichten
4 Antworten

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Hallo ich bin seit November 2020 Krangeschrieben (Krebserkrankung)100 Prozent Schwerbehindert.muss jetzt von der Krankenkasse in die Reha die am 7.2 beginnt,ich werde am 12.4 ausgesteuert.bin 64 jahre alt was muss ich machen,zum Arbeitsamt? Wie gehts weiter damit mein geld weiter läuft

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,

ich möchte mich den Vorbeiträgen anschließen.

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3 Antworten

Sozialdienstlerineam 26.01.2022 | 10:29
So pauschal wird Ihnen das hier niemand sagen können. In Bezug auf die "Aussteuerung" aus dem Krankengeldbezug werden Sie rechtzeitig einen Brief Ihrer Krankenkasse erhalten. Ggf. kann dann der Anspruch auf die sog. Nahtlosigkeitsregelung bei der Agentur für Arbeit geprüft werden. Das hängt jedoch u. a. (!!!) von der sozialmed. Einschätzung der Reha ab. Mit dem GdB hat es weniger zu tun. Wenn die Reha über die DRV läuft, haben Sie wahrscheinlich während der Reha Anspruch auf das sog. Übergangsgeld der DRV. Pauschale Aussagen sind jedoch wie gesagt nicht möglich. Lassen Sie sich in der Reha doch einen Termin bei den KollegInnen vom Sozialdienst verordnen. Denen liegen auch mehr Informationen vor als uns hier.
Schadeam 26.01.2022 | 10:44
Sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen können Sie doch als 64 Jähriger jederzeit in Altersrente gehen, auch das wäre eine Alternative zu Kranken- oder Arbeitslosengeld. Finanztaktische Beratungen sollten Sie suchen, das ist aber fürs Forum wohl zu komplex.
Siehe hieram 26.01.2022 | 11:10
Hallo Bernd, die von 'Sozialdienstlerine' erwähnte Nahtlosigkeitsregelung wäre eine mögliche Option. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, ist hier recht gut erklärt: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… Alternativ haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Oder auch, wenn Sie 35 Beitragsjahre vorweisen können, eine Rente für Schwerbehinderte zu beantragen. Vom Alter her dürfte dieser Anspruch bereits bestehen, weitere Voraussetzung ist ein GdB von >=50 bei Rentenbeginn. Sie haben nicht geschrieben, weshalb die Krankenkasse Sie zur Reha aufgefordert hat. Vermutlich, damit auch im Zuge der Reha eine evtl. Erwerbsminderung festgestellt werden kann. Da die EM-Rente aufgrund von Zurechnungszeiten üblicherweise höher ist als der Rentenanspruch für eine vorgezogene (SB)Altersrente, wäre es für Sie natürlich 'günstiger', dann diese zu beantragen. Hier können Sie aber zunächst die Reha abwarten und sich dann aufgrund der dortigen Einschätzung (nach weiterer Beratung beim Sozialdienst wie auch schon von 'Sozialdienstlerine' erwähnt) entscheiden. Ein großes Risiko gehen Sie damit nicht ein. Denn wenn die EM-Rente abgelehnt werden sollte (weil z.B. die medizinischen Voraussetzungen doch nicht ausreichen), hätten Sie immer noch die Option auf die SB-Rente. Bei der 'richtigen' Antragstellung (EM-Rente und alternativ SB-Rente) hilft Ihnen auch der Sozialdienst der Reha-Klinik. Oder nach der Reha auch die Beratungsstellen Ihrer zuständigen DRV. Und sofern die Anspruchsvoraussetzungen für die 'Nahtlosigkeit' bei Ihnen vorliegen (dazu gehört auch ein vorliegender Anspruch auf ALGI, sonst käme ALGII in Frage), würde bis zu einer Entscheidung über eine EM-Rente zunächst einmal die Agentur für Arbeit zahlen. Falls dann die EM-Rente (rückwirkend) bewilligt werden würde, können dann sowohl die Krankenkasse als auch die Agentur für Arbeit Ansprüche auf Erstattung haben. Diese ist aber auf die Höhe Ihrer Rente begrenzt, d.h., wenn KG oder ALG höher waren, müssen Sie die Differenz nicht erstatten. Regelungen hierzu finden Sie in den §§103 ff. SGB X. Also lassen Sie sich erst einmal in der Reha wieder 'aufpäppeln', alles andere regelt sich! Alles Gute!
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