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Experten-Antwort

Wie genau definiert sich Freunde oder Bekannte in der Pflege und wie komme ich an die Rentenpunkte

von Renee29.12.2020 | 08:18
1148 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich gehe jeden Tag etwa 2 bis 2,5 Stunden zu einen Nachbar, der auch ein langjähriger Freund der Familie ist, und helfe ihn. Er hat Pflegegrad 3 Ich bin die einzige die ihn hilft. Ich fahre ihn manchmal zu Arzt und zur Physiotherapie und zum Einkaufen, räume das eingekaufte in den Schrank Oder sitze da und unterhalte mich. Ich selber erhalten EMR wegen Krebs. Nun lese ich hier gerade einige Beiträge, dass man dafür Rentenpunkte bekomme. Bezüglich meines Falles sind die anderen Beiträge aber nicht ganz passend für meinen Fall. Ich bin 28 Jahre und voraussichtlich werde ich irgendwann wieder arbeiten können, mein Krebs hat eine 60% Heilungschance. Was mache ich nun, um diese Rentenpunkte zu bekommen? Damit ich keine Rentenlücke hab, insbesondere auch in Anbetracht der Grundrente später im Alter? Ich bin jetzt 2 Jahre zu Hause mit EMR und am Pflegen. Geht da auch rückwirkend was? Geht es überhaupt bei EMR? Wie genau definiert sich „Freunde“, Angehörigenpflege bedeutet Angehörige und enge Freunde, wie beweise ich das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Renee,

bei der Pflege durch Familienangehörige oder Verwandte gehen wir grundsätzlich davon aus, dass sie Ihre Pflege ehrenhalber – also „nicht erwerbsmäßig“ – ausüben. Dabei spielt es meist keine Rolle, ob Sie als Pflegende dafür eine finanzielle Anerkennung erhalten. Gleiches gilt auch bei der Pflege von z.B. Nachbarn oder Bekannten.

Auch eine berufsmäßig tätige Pflegefachkraft kann für eine im privaten Bereich ausgeübte nicht erwerbsmäßige Pflege versicherungspflichtig sein; beispielsweise dann, wenn die Berufspflegekraft eines sozialen Pflegedienstes außerhalb ihrer Arbeitszeit ihren pflegebedürftigen Ehemann pflegt.

Sollten Sie allerdings als Pflegeperson vom zu Pflegenden mehr Geld für Ihre Fürsorge erhalten, als die Pflegekasse für selbst beschaffte Pflegehilfen zahlt, wird diese prüfen, ob vielleicht ein "echtes" Pflege-Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dann ist es keine nicht erwerbsmäßige Pflege mehr.

Nicht jede Pflege wirkt sich auf die Rente aus.

Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sie können sich die Pflege auch mit einer anderen Person teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.

Folgende sonstige Voraussetzungen werden von der Pflegekasse der zu pflegenden Person geprüft:

• Die Pflege muss notwendig sein. Dieses wird vom MDK festgestellt. Die Prüfung erfolgt, sobald der Fragebogen von Ihnen abgegeben wurde.

• Die zu pflegenden Person hat Anspruch auf Leistungen aus der sozialen (gesetzlichen) oder einer privaten Pflegeversicherung.

• Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.

Ob und inwieweit diese Voraussetzungen in Ihrem bzw. dem Fall Ihres pflegebedürftigen Bekannten/Nachbarn erfüllt sind bzw. ob rückwirkend ggf. Pflichtbeiträge aufgrund der Pflege gezahlt werden können. klären Sie bitte mit der Pflegeversicherung Ihres Bekannten bzw. Nachbarn.

Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung und Hinzuverdienst gibt es folgende Regelungen:

Wenn Sie eine EM-Rente erhalten, dürfen Sie auch etwas hinzuverdienen, sofern es Ihr Gesundheitszustand erlaubt. Allerdings gibt es Hinzuverdienstgrenzen.

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro brutto im Jahr (14 mal 450 Euro). Wenn Ihr Gehalt darüber liegt, wird die Rente gekürzt oder – je nach Gehalt – möglicherweise nicht mehr gezahlt.

Das Entgelt, das Sie als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson von einem Pflegebedürftigen erhalten, gilt dabei nicht als Hinzuverdienst, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 29.12.2020 | 10:07
Wenden Sie sich an die Pflegekasse des Menschen den Sie pflegen, dort wird geprüft ob die Kasse für Sie Pflichtbeiträge zahlt. Das kostet Sie nichts, die Beiträge wirken sich für die spätere Rente aus, in welchem Maß ist unklar weil sie wohl parallel zur Zurechnungszeit liegen. Was dann wirklich gilt wenn Sie in Altersrente gehen, also frühestens mit 62 in 34 Jahren wird die Zeit zeigen. Aber schaden kann es nicht, es kostet Sie keinen Cent - und was es rententechnisch gebracht (oder ob es nichts gebracht hat) hat sehen Sie zu gegebener Zeit. Auch die Grundrente ist noch weit weg. Sie können ja in ca 35 Jahren hier im Forum berichten. :) LG und alles Gute
Seufzam 29.12.2020 | 10:11
"Ihm" Meine Güte.
franticam 29.12.2020 | 17:12
Bei der Beantragung eines PG muss eine Pflegeperson angegeben werden. Für diese Pflegeperson kann die Zahlung von Rentenbeiträgen bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn der Nachbar/Freund PG3 hat ist es unmöglich, dass er keinen Pfleger bzw. Pflegedienst hat. Die halbjährliche Pflegeberatung prüft, dass die Pflege gesichert ist. Einfach mal bei der Pflegekasse des Nachbarn anrufen. Rückwirkend geht bei der Pflegekasse überhaupt nichts. Informiert euch mal über Verhinderungspflege. Eventuell kann er sich aus diesem "Topf" für deine Hilfe erkenntlich zeigen.
Regineam 29.12.2020 | 18:13
Liebe Renee, aus meinen Erfahrungen kann ich Dir nur empfehlen: Suche bitte ein persönliches oder telefonisches Gespräch mit der Pflegekasse Deines Freundes. Evtl., wenn sein Gesundheitszustand es zulässt, mit ihm gemeinsam bei der zuständigen Pflegekasse vor Ort. Mit Termin ist es auch während der Coronazeit möglich. Vorher alle Fragen aufschreiben, damit nichts wichtiges vergessen wird. So habe ich es in der Vergangenheit gemacht und bin immer kompetent und lösungsorientiert beraten wurden. Persönlich, telefonisch oder auch schriftlich. Bei diesem Termin kannst Du auch als Pflegeperson eingetragen und dann über die Pflegekasse bei der RV angemeldet werden. Wünsche Dir viel Kraft, Energie und Gesundheit. Viele Grüße Regine
Franziskaam 29.12.2020 | 19:09
Vorsicht. Besser erst einmal das Gespräch mit dem Freund suchen! Er muss bereits jemand angegeben haben bei der Pflegekasse, und er bekommt ja auch Pflegegeld. Wo ist das Geld und wieso kommt die offizielle Pflegehilfe nicht? Wir sind hier anonym, darum sage ich es, es riecht nach einer nicht ganz korrekten Angelegenheit...Ohne das werten zu wollen, aber jetzt einfach selber die Pflegekasse anrufen, kann eine Lawine lostreten. Ich würde stattdessen dem Freund auf die Füße treten und ihn darum bitten, als Pflegeperson eingetragen zu werden und Geld zu erhalten.
Franziskaam 30.12.2020 | 15:27
Vorsicht. Besser erst einmal das Gespräch mit dem Freund suchen! Er muss bereits jemand angegeben haben bei der Pflegekasse, und er bekommt ja auch Pflegegeld.
Das vermeintlich offensichtliche ist nicht immer richtig. Pflegegeld bekommt immer der zu Pflegende, nicht die Pflegepersonal. Der Patient kann sich davon Leistungen kaufen und/oder Teile abgeben an die häufig aus der Verwandtschaft kommenden Pflegeperson.
Darum ging es nicht. Die Fragestellerin sagt, sie ist die Einzige, die zu einem Mann kommt, der Pflegegrad 3 hat. Dann müsste sie eingetragen sein bei der Pflegekasse. Wenn sie aber nicht eingetragen ist, muss jemand anderes offiziell als Pfleger fungieren, obwohl er nicht pflegt. Da wird es dann kniffelig. Und sie sagt, sie pflegt ihn nicht, sondern erledigt Hauswirtschaft, Einkauf, Termine. Wer pflegt dann, und wer bekommt die 545 Euro jeden Monat? Klar kann man als Pflegebedürftiger das Geld frei verteilen, wie man denkt. Aber eine Person muss eingetragen sein, und die Pflegekasse fragt automatisch, ob Rentenpunkte gewährt werden können vom zeitlichen Umfang her.
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