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Experten-Antwort

Wie hoch dürfen Krankenkassenbeiträge in der Rente sein

von McTech04.02.2021 | 21:58
117 Ansichten
4 Antworten
Ich beziehe seit letztem Jahr 603€ EM-Rente und 374€ BU-ente. Meine Krankenkasse sagte ich muß mich privat bei ihnen versichern und muß jetzt ab 01.02.21 210€ von meiner kleinen Rente zahlen. Ist das richtig oder habt Ihr einen Tipp für mich. Wenn ich einen Rentenrechner nehme zeigt das immer um die 100€ an.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.02.2021 | 09:04

Hallo McTech,

Klugpuper und W°lfgang haben die wesentlichen Punkte bereits genannt.

Aus Ihrer Anfrage schließe ich, dass Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwilliges Mitglied sind. Wie Klugpuper und W°lfgang bereits ausgeführt haben, gelten im Krankenversicherungsrecht für freiwillig Versicherte andere gesetzliche Regeln, als für Pflichtversicherte. Die Entscheidung, ob Sie als [Rentenbezieher krankenversicherungspflichtig:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/krankenversicherung-der-rentner.html sind oder nicht, trifft nicht der Rentenversicherungsträger, sondern Ihre Krankenkasse. Daher müssen Sie diese Frage bitte mit Ihrer Krankenkasse klären. Dasselbe gilt für die Festsetzung der Beitragshöhe zur Krankenversicherung.

Ob zu Ihrer Rente bereits ein Beitragszuschuss gezahlt wird, oder dieser noch beantragt werden muss, können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Bei weiteren Fragen zum Beitragszuschuss aus der Rente wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klugpuperam 04.02.2021 | 22:21
Die Feststellung, ob Sie über die Rente krankenversichert sind (KVdR), obliegt der Krankenkasse. Wenn Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, dann ist die Beitragsberechnung abweichend von der für Pflichtversicherte. (Ansprechpartner hierfür ist die Krankenkasse.) Der Zuschuss zur Krankenversicherung ist bereits beantragt?
Hallo.am 04.02.2021 | 22:50
Hallo. Ich denke Du erfüllst die Vorversicherungszeit für die KVdR nicht. Die Krankenkase hat Dir das Angebot gemacht Dich freiwillig in der GKV zu versichern. Als freiwilliges Mitglied gibt es einen Mindestbeitrag. Kommt etwa so hin mit 200€. Auf die Rente von der DRV kannst Du den halben GKV Beitrag auf die DRV Rente als Zuschuss beantragen und bekommen. Etwa 7% auf die 600€
W°lfgangam 04.02.2021 | 22:26
>Hallo McTech. zunächst ein Widerspruch in sich ...wenn es um nur gesetzliche Rentenansprüche geht. > Meine Krankenkasse sagte ich muß mich privat bei ihnen versichern hmm ...das nächste Mysterium. Weder können Sie sich bei Ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse privat versichern, noch müssen Sie sich bei Ihrer (schon) privaten Krankenkassen jetzt/erneut privat versichern. Zur Ausgangsfrage: "Meine Krankenkasse sagte ich muß mich privat bei ihnen versichern" Sofern Sie ihre (vmtl.) gesetzliche Krankenkassen nur als freiwilliges Mitglied versichern kann (da Sie offensichtlich nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung im Rahmen des Rentenantrags/der Rentenzahlung für die Krankenversicherungspflicht der Rentner erfüllen) wäre die weitere (freiwillig erforderliche) Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung _natürlich_ auch mit Beitragskosten verbunden ...punktgenau auf die nach Art der Mitgliedschaft und dann vorhandenen/berücksichtigungsfähigen Einkünfte ermittelt. Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer KK nicht einverstanden sind, steht Ihnen auch dort die Möglichkeit des Widerspruchs offen, um gegen die - in Ihren Augen nicht zutreffende Beitragsfestsetzung - weiter vorzugehen ...welche Antwort auf KK-Fragen erwarten Sie in einem RENTEN-Forum? *) Oder, Sie konkretisieren Ihre Frage hier erneut/besser: https://www.krankenkassenforum.de/… Gruß w. *) Vollumfänglich lösbar mit Blechtrommel auf'm Baum ...das nur am Rande + als 'Running-Gag' *g
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