Hallo McTech,
Klugpuper und W°lfgang haben die wesentlichen Punkte bereits genannt.
Aus Ihrer Anfrage schließe ich, dass Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwilliges Mitglied sind. Wie Klugpuper und W°lfgang bereits ausgeführt haben, gelten im Krankenversicherungsrecht für freiwillig Versicherte andere gesetzliche Regeln, als für Pflichtversicherte. Die Entscheidung, ob Sie als [Rentenbezieher krankenversicherungspflichtig:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/krankenversicherung-der-rentner.html sind oder nicht, trifft nicht der Rentenversicherungsträger, sondern Ihre Krankenkasse. Daher müssen Sie diese Frage bitte mit Ihrer Krankenkasse klären. Dasselbe gilt für die Festsetzung der Beitragshöhe zur Krankenversicherung.
Ob zu Ihrer Rente bereits ein Beitragszuschuss gezahlt wird, oder dieser noch beantragt werden muss, können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Bei weiteren Fragen zum Beitragszuschuss aus der Rente wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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