Hallo Juliane Lange,
wenn Ihre Einkünfte als Tagespflegeperson nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale
(pro Kind und Monat) 400 Euro überschreiten, sind Sie als Tagesmutter rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Hier wird ebenfalls die Hälfte der Beiträge vom Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattet Ihnen die Hälfte der Beiträge. Der derzeitige Monatsbeitrag liegt bei dem von Ihnen angegebenen Einkommen zwischen 85,05,und 151,20 Euro.
Unter dem folgenden Link können sie weiter Informationen zu den Tagespflegepersonen nachlesen:
http://beraterdb-redaktion.lva24.drv/coremedia/generator/INTRAMO/ONIndexpage__1235738089504/Task__1238097273454/ONIndexpage__1240497704673/attachment__1340617483983,templateId=raw,property=publicationFile.pdf#search="Tagesmutter"