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Experten-Antwort

Wie hoch ist die Witwenrente

von User08.02.2023 | 18:22
106 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, Mein Bruder bekam zum Zeitpunkt seines Todes eine Teil-Erwerbsminderungsrente Für seine Frau gilt neues Recht und die große Witwenrente. Die Frage ist, bekommt sie nur von der Teil-Erwerbsminderungsrente (die nicht sehr hoch ist) die Witwenrente? Das wäre ja eine Katastrophe. Vielen Dank im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User,

wie sich die Höhe der Witwenrente im Detail berechnet, kann dem Rentenbescheid der Witwenrente entnommen werden, etliche Details zur Komplexität der Berechnung hat Ihnen „W°lfgang“ ja bereits aufgezeigt. Dazu noch der Hinweis, dass der Rentenartfaktor (und nicht der Zugangsfaktor) für die ersten 3 Monate der Witwenrente 1,0 und im Anschluss 0,55 beträgt.

Die Witwenrente wird jedenfalls (zumindest ohne Berücksichtigung der Einkommensanrechnung) nur nicht 55% der Höhe der teilweisen Erwerbsminderung betragen, sollte das Ihre Befürchtung gewesen sein.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 08.02.2023 | 19:34
Hallo User, bei der Witwenrente als Folgerente auf die (teilweise) EM-Rente (TEM) werden wenigstens die persönlichen Entgeltpunkte aus der Rente Ihres Bruders berücksichtigt. Die TEM hatte den Rentenartfaktor 0,5, daher die halbe EM-Rente. Die Witwenrente erhält für die ersten 3 Monate den Zugangsfaktor 1,0, also 100 % seiner vollen EM-Rente (das so genannte Sterbevierteljahr), danach auf 0,55 begrenzt, also 55 % der vollen Rente. Ab Monat ist allerdings Einkommen der Witwe zu berücksichtigen, so dass bei 'zu viel davon' die Witwenrente auch auf null gesetzt werden kann. Ergebnis: die Witwenrente wird auf Grundlage der vollen EM-Rente errechnet. Daneben findet noch so ein bisschen komplette Neuberechnung der Rente zum Sterbefall statt, quasi als Erstberechnung der vollen Rente, dann Vergleich mit den bisherigen Punkten aus der gelaufenen Rente – meist bedeutungslos. Daneben: hat die Witwe Kinder im eigenen Rentenkonto, erhöhen diese die Witwenrente. 2 Punkte fürs 1. Kind, 1 Punkt für jedes weiteres Kind. Erreicht die Witwenrente damit gar mehr als 100 % der Rente des Verstorbenen, wird gekappt. Was bei einer Durchschnittsrente so ab Kind 20 erfolgt ...nur zur Info für die, die Zukunftsplanung betreiben wollen *g Gruß w.
Useram 09.02.2023 | 09:43
Danke für die Antworten
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