Hallo User,
wie sich die Höhe der Witwenrente im Detail berechnet, kann dem Rentenbescheid der Witwenrente entnommen werden, etliche Details zur Komplexität der Berechnung hat Ihnen „W°lfgang“ ja bereits aufgezeigt. Dazu noch der Hinweis, dass der Rentenartfaktor (und nicht der Zugangsfaktor) für die ersten 3 Monate der Witwenrente 1,0 und im Anschluss 0,55 beträgt.
Die Witwenrente wird jedenfalls (zumindest ohne Berücksichtigung der Einkommensanrechnung) nur nicht 55% der Höhe der teilweisen Erwerbsminderung betragen, sollte das Ihre Befürchtung gewesen sein.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung