Grundsätzlich ist für jeden Tag der stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation eine Zuzahlung von 10,00 Euro zu zahlen. Maximal jedoch für 42 Tage. Zuzahlungen an andere Stellen z. B. Krankenkasse wegen Krankenhausaufenthalt können hierauf auch angerechnet werden. Der An- und Abreisetag gilt als ein Tag.
Die Zuzahlungspflicht entfällt, wenn Sie z. B. Übergangsgeld erhalten.
In Ihrem Fall wäre die Zuzahlung nur für die Tage zu leisten, in denen Sie noch Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten.
Außerdem entfällt die Zuzahlung voll oder teilweise, wenn diese Sie unzumutbar belasten würde, also Ihr Einkommen zu gering ist. Die Staffelung hierfür können Sie dem Infoblatt G160 entnehmen, die dem Rehabilitationsbescheid beigefügt ist. Der Beitrag von Nix vom 25.03.2008, 06:57 Uhr stimmt insofern nicht mehr, da er die Staffelwerte von 2007 genannt hat. Außerdem wird noch unterschieden, ob Kinder vorhanden sind und ob Pflegebedürftigkeit bei Ihnen vorliegt.