Hallo Simone,
nach dem ab 01.07.2017 geltenden Recht werden Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1. Juli berücksichtigt.
Nach Ihren Schilderungen erreichen Sie im Februar die Regelaltersgrenze.
Die Versicherungsfreiheit tritt mit Beginn des Monats ein, der auf den Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze folgt (01.03.). Die Versicherungsfreiheit endet mit dem Wegfall des Anspruchs auf die Altersrente als Vollrente.
Sollten Sie nach Beginn der Regelaltersrente weiter Entgeltpunkte erwerben wollen, muss zu diesem Zeitpunkt eine Teilrente beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung