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Experten-Antwort

Wie ist der Ablauf der Krankengeldbeantragung?

von Killer200903.06.2019 | 14:19
94 Ansichten
9 Antworten

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Ich wurde Mitte Mai aus einer Reha entlassen und direkt an diesem Tage arbeitsunfähig von meinem Facharzt geschrieben. Vermutlich werde ich auch noch weiterhin AU sein.. Die Krankenkasse rief mich einmal zurück und sagte: Alles läuft seinen Weg, aber bisher habe ich null Unterlagen erhalten und mein AG hat auch noch keine Bescheinigung erhalten wo er Verdienst ausfüllen müsste. Muss ich da aktiv werden oder dauert das einfach alles?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Krankenkasse ist für die Berechnung des Krankengeldes zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dort ob Sie Unterlagen für die Berechnung einsenden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten

k-o-ram 03.06.2019 | 15:53
Wie soll das hier jemand beantworten, ohne alles zu kennen. Hier weiss doch keiner wie lange schon eine AU läuft, ob es Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall gibt, oder schon gab. Mit den jetzigen Informationen, seit Mitte Mai AU, würde ja ein Arbeitgeber noch ganz normal das Gehalt bezahlen. H.
Killer2009am 03.06.2019 | 16:17
Sorry, total vergessen: Reha ging 4 Wochen, danach 4 Wochen AU vom Facharzt, also nach 6 Wochen Lohnfortzahlung vorbei...
Killer2009am 03.06.2019 | 17:02
Da kam nur ich soll warten.. Ich falle zum ersten MAl ins Krankengeld von daher frage ich ja ob ich etwas zum Ausfüllen bekommen müsste.. Der Arbeitgeber muss ja sicher auch das Gehalt bestätigen ODer wie ist der Ablauf von Krankengeld?
k-o-ram 03.06.2019 | 16:22
Dann würde ich mal bei der Krankenkasse nachfragen. H.
Cosimaam 03.06.2019 | 17:21
Wenn sich das Ende der Lohnfortzahlung nach 6 Wochen durch Ihren Arbeitgeber nährt, schicken Sie die AU-Bescheinigung an Ihre Krankenkasse. Diese lässt Ihnen i. d. R. dann alles weitere zukommen, inclusive aller Formalitäten, welche auszufüllen sind und auch die Zahlscheine für die weiteren Arztbesuche.
Cosimaam 03.06.2019 | 17:30
Noch ergänzend, da Sie es laut Aussage noch nicht hatten, die Höhe des Krankengeldes beträgt 70(höchstens 90)%Ihres Einkommens-inclusive Sonderzahlungen wie Urlaubs-oder Weihnachtsgeld-und wird von der Krankenkasse vom Arbeitgeber angefragt.
Cosimaam 03.06.2019 | 17:33
und auch die Zahlscheine für die weiteren Arztbesuche.
Zahlscheine gibt es schon eine Weile nicht mehr. Wird alles über die AU-Bescheinigungen abgewickelt. H.
Da sieht man mal, wie lange ich schon nicht mehr lãnger krank war... Ok, keine Auszahlscheine mehr.
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