Hallo, Ulrike,
die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Gewährung einer Altersrente liegt heutzutage bei ca. 18 Arbeitstagen, wenn das Rentenversicherungskonto bereits vollständig geklärt ist. Wenn Sie also 3 Monate vor Rentenbeginn die Altersrente beantragen, werden Sie zügig, innerhalb von drei bis vier Wochen den schriftlichen Bescheid auf dem Postweg erhalten. Bei Antragstellung ermittelt die zuständige Sachbearbeitung das Einkommen (EK) beim Arbeitgeber und das Krankenversicherungsverhältnis ab Rentenbeginn bei der zuständigen Krankenkasse. Entscheiden Sie bei Antragstellung, dass eine Hochrechnung des EK für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn erfolgen soll, wird es zügig zu einer Bescheiderteilung kommen – so wie oben beschrieben. Entscheiden Sie allerdings, dass die Entgeltmeldung bis einschließlich 11/2019 abgewartet werden soll, wird der Rentenbescheid frühestens in 12/2019 erteilt werden, da die Sachbearbeitung die Entgeltmeldung (nicht hochgerechnetes EK sondern tatsächliches EK) des Arbeitgebers abwarten muss. Hinweis: Bei der Entscheidung für eine Hochrechnung bleiben die hochgerechneten EK-Werte weiterhin maßgebend, auch wenn im Nachhinein ein höheres Einkommen in den letzten 3 Monaten erzielt wurde, aber auch wenn das EK tatsächlich niedriger wäre. Haben sie keine Schwankungen bei der Einkommenshöhe empfiehlt sich die Hochrechnung. Weiterer Hinweis: Eine Abweichung von z.B. 1000 EUR brutto führt zu einer Abweichung von ca. 80 Cent in der monatlichen Brutto-Rente.
Die Ermittlung des KV-Verhältnisses erfolgt i.d.R. sehr zeitnah vollmaschinell zwischen DRV und Krankenkasse.