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Experten-Antwort

Wie ist der Normale Weg bis zur Rente ?

von Ulrike16.07.2019 | 11:59
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6 Antworten

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Hallo Forum, Nehmen wir mal an : Bedingungen sind erfüllt und Zeiten sind geklärt. Antrag wird gestellt am 01.09.19 direkt bei der DRV. Gewünschter Rentenbeginn 01.12.19. Halbtagsjob ab 01.12.19. Wann und wie bekommt man Bescheid wenn alles normal verläuft ? Danke für die Antworten gruss Ulrike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Ulrike,

die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Gewährung einer Altersrente liegt heutzutage bei ca. 18 Arbeitstagen, wenn das Rentenversicherungskonto bereits vollständig geklärt ist. Wenn Sie also 3 Monate vor Rentenbeginn die Altersrente beantragen, werden Sie zügig, innerhalb von drei bis vier Wochen den schriftlichen Bescheid auf dem Postweg erhalten. Bei Antragstellung ermittelt die zuständige Sachbearbeitung das Einkommen (EK) beim Arbeitgeber und das Krankenversicherungsverhältnis ab Rentenbeginn bei der zuständigen Krankenkasse. Entscheiden Sie bei Antragstellung, dass eine Hochrechnung des EK für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn erfolgen soll, wird es zügig zu einer Bescheiderteilung kommen – so wie oben beschrieben. Entscheiden Sie allerdings, dass die Entgeltmeldung bis einschließlich 11/2019 abgewartet werden soll, wird der Rentenbescheid frühestens in 12/2019 erteilt werden, da die Sachbearbeitung die Entgeltmeldung (nicht hochgerechnetes EK sondern tatsächliches EK) des Arbeitgebers abwarten muss. Hinweis: Bei der Entscheidung für eine Hochrechnung bleiben die hochgerechneten EK-Werte weiterhin maßgebend, auch wenn im Nachhinein ein höheres Einkommen in den letzten 3 Monaten erzielt wurde, aber auch wenn das EK tatsächlich niedriger wäre. Haben sie keine Schwankungen bei der Einkommenshöhe empfiehlt sich die Hochrechnung. Weiterer Hinweis: Eine Abweichung von z.B. 1000 EUR brutto führt zu einer Abweichung von ca. 80 Cent in der monatlichen Brutto-Rente.

Die Ermittlung des KV-Verhältnisses erfolgt i.d.R. sehr zeitnah vollmaschinell zwischen DRV und Krankenkasse.

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5 Antworten

Z.am 16.07.2019 | 12:06
Wann? Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist! Wie? Durch schriftlichen Bescheid per Briefpost!
Ulrikeam 16.07.2019 | 13:08
Hallo Z, Wann? Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist! Wie? Durch schriftlichen Bescheid per Briefpost!
Diese überhebliche Antwort hätten Sie sich sparen können. Ich wollte nur wissen ob ich noch im Dezember, wenn alles Normal verläuft, einen Bescheid bekommen könnte oder erst 01.20 oder 02.20 oder gar noch später. Die Wege der DRV sind also unergründlich. gruss Ulrike
suchenwiam 16.07.2019 | 13:23
Mein Erfahrungsbericht (DRV Bund): mit vollständig geklärtem Versicherungsverlauf am 3.April habe ich Rentenantrag R0100+R0810 zum 1.August (knapp 4 Monate Vorlauf) bei der städtischen Rentenstelle eingereicht. Rentenbescheid kam, mit Datum vom 28.Juni (also knapp 3 Monate Bearbeitungszeit).
Ulrikeam 16.07.2019 | 15:09
@ Z, So sieht eine vernüftige Antwort aus. @ Experte m/w/d Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. Ich wünsche noch einen schönen Tag. gruss Ulrike
suchenwiam 17.07.2019 | 18:04
Erfahrungsbericht, Teil 2: Heute (2 Wochen nach dem ersten, 6 Wochen vor der ersten Rentenzahlung) kam ein neuer Rentenbescheid rein: Bruttorente um 25€, Nettorente (vor Steuern) um 22€ gekürzt. Begründung: "Die Neufeststellung der Rente erfolgt, da bei der Berechnung der Altersrente vom 28.06.2019 ein falscher und zu hoher Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung zu Grunde gelegt wurde. Dies wurde hiermit korregiert." "korrigiert" wäre sogar noch korrekter gewesen... Rechnerisch haben sie recht, laut den Bestätigungen, die ich für frw.Rentenbeiträge 2018 und 2019 bekam, habe ich damit 4.9878 EP = 4.4790 pEP erworben. Im ersten Rentenbescheid stand 5.8309 EP (weiß nicht warum).
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