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Experten-Antwort

Wie ist es möglich?

von Tobias01.10.2010 | 13:53
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Frage: Wie soll ich mich verhalten ? Bei meinem Arbeitgeber ( Kleinunternehmer ) arbeite ich schon fünf Jahre. Auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen werden die Abzüge ausgewiesen. Bei der jährlichen Rentenauskunft tauchen sie aber nicht auf ! Bei der DRV rief ich an , man sagte mir das über drei Jahre im Zeitraum von fünf Jahren nichts eingezahlt wurde. Als ich meinen Boss darauf aufmerksam machte sagte dieser nur - es geht alles seinen gang. Es geht dabei nur um die Rentenversicherung ! Was mache ich am besten ? Danke für den Rat .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten sich an Ihre Krankenkasse wenden. Die Krankenkassen überwachen als Einzugsstellen die ordnungsgemäße Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Wenn Ihr Arbeitgeber für Sie tatsächlich keine Beiträge entrichtet hat, werden diese mindestens für die letzten 4 Jahre nachgefordert.

Da Ihnen offensichtlich der Arbeitnehmerbeitrag vom Arbeitsentgelt abgezogen wurde, haben Sie im späteren Leistungsfall keine Einbußen zu erwarten. Die Zeit wird rentenrechtlich so behandelt, als wäre der Beitrag ordnungsgemäß gezahlt worden (§ 203 Abs. 2 SGB VI). Wichtig ist, dass Sie den Beitragsabzug, z.B. mit Ihren Gehaltsabrechnungen, nachweisen können.

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