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Experten-Antwort

Wie kann ich meine Pflichtzeiten trotz geringfügiger Beschäftigung erreichen?

von Saskia B.20.09.2010 | 22:43
2131 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich brauche dringend einen Rat. Seit Sep´2008 bis Mai 2010 geringfügige Tätigkeit als Servicekraft. Von Mai bis auf weiteres krankgeschrieben aufgrund eines Wegeunfalles. Als ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen wollte, sagte man mir, dass meine Zeiten nicht ausreichen für die Voraussetzung. Jetzt kann ich den Job gesundheitlich nicht weitermachen, bin aber noch nicht gekündigt. Habe ich Nachteile, wenn ich selber kündige? Noch krank bis 30.09 und dann? Ich möchte gerne als Tagesmutter arbeiten, da ich keine Aussicht auf eine Tätigkeit habe, und auch kein Verletztengeld, und auch nichts von der KK bekomme seit Juni. Allerdings ist das auch wieder auf 400 ,- € Basis. Kann ich irgendwie Beiträge zur Rentenversicherung freiwillig zahlen. Vielleicht auch nachträglich? Ich weiss nicht mehr weiter. Ich muss jetzt auch noch zu weiteren Gutachtern wegen der Zuständigkeit der BG. Die möchten gerne die Unfallfolgen abschmettern. In der Reha hat man mir eine Minderung der Arbeitsfähigkeit in Bezug auf die Arbeitsstunden und auch auf Tätigkeit eingetragen. Für mich ist wichtig, wie ich mich in Zukunft absichern kann, dass mir so etwas nie wieder passiert!! Danke im Voraus, Saskia

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 21.09.2010 | 06:49

Die versicherungspflichtigen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind u.a. in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsfall (med. Schädigung) mindestens drei Jahre versicherungspflichtige Beiträge in die gesetzliche Rente eingezahlt zu haben. Ein Mini-Job alleine reicht dafür nicht aus. Sie müssten bei diesem Mini-Job „aufstocken“, d.h. auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Oder als Pflegemutter über 400,- EUR Gewinn erzielen.

Experten-Antwortam 22.09.2010 | 10:59

Grundsätzlich sind sie bei einer geringfügigen Tätigkeit unter 400,- Euro nicht versicherungspflichtig. Jedoch können Sie einem solchen Fall bei Ihrem Arbeitgeber (der geringfügigen Tätigkeit) Ihren Verzicht auf die Versicherungsfreiheit für die Zukunft erklären. Da der Arbeitgeber aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung ohnehin bereits von Ihrem Verdienst 15 % an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, können Sie die zu einem echten Pflichtbeitrag fehlenden 4,9% draufsatteln bzw. aufstocken. Somit würden Sie dann einen vollwertigen Pflichtbeitrag entrichten, der u.a. auch zur bei der Prüfung der der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen ist.

Als Tagesmutter besteht ggf. die Möglichkeit, als Selbständige Pflichtbeiträge zu entrichten. Da dies im Forum jedoch nicht in allen erforderlichen Details besprochen werden kann, wenden Sie sich bitte an die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und klären dies in einem persönlichen Beratungsgespräch.

1 Antworten

Saskia B.am 21.09.2010 | 21:01
Guten Abend, vielen Dank für die Antwort. Was muss ich tun, um "aufzustocken"? Was bedeutet "auf Versicherungsfreiheit zu verzichten"? Darauf hat mich nie jemand aufmerksam gemacht, oder danach gefragt. Kann ich auch rückwirkend aufstocken, und geht das auch bei der Tätigkeit als Tagesmutter? Vielen Dank im Voraus Saskia B.
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