Die versicherungspflichtigen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind u.a. in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsfall (med. Schädigung) mindestens drei Jahre versicherungspflichtige Beiträge in die gesetzliche Rente eingezahlt zu haben. Ein Mini-Job alleine reicht dafür nicht aus. Sie müssten bei diesem Mini-Job „aufstocken“, d.h. auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Oder als Pflegemutter über 400,- EUR Gewinn erzielen.
Grundsätzlich sind sie bei einer geringfügigen Tätigkeit unter 400,- Euro nicht versicherungspflichtig. Jedoch können Sie einem solchen Fall bei Ihrem Arbeitgeber (der geringfügigen Tätigkeit) Ihren Verzicht auf die Versicherungsfreiheit für die Zukunft erklären. Da der Arbeitgeber aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung ohnehin bereits von Ihrem Verdienst 15 % an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, können Sie die zu einem echten Pflichtbeitrag fehlenden 4,9% draufsatteln bzw. aufstocken. Somit würden Sie dann einen vollwertigen Pflichtbeitrag entrichten, der u.a. auch zur bei der Prüfung der der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen ist.
Als Tagesmutter besteht ggf. die Möglichkeit, als Selbständige Pflichtbeiträge zu entrichten. Da dies im Forum jedoch nicht in allen erforderlichen Details besprochen werden kann, wenden Sie sich bitte an die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und klären dies in einem persönlichen Beratungsgespräch.
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