Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie kann ich meine zu kleine "Rente für schwerbehinderte Menschen" aufstocken? Mit "Hilfe zum Lebensunterhalt" ?

von Blumenwiese14.04.2020 | 10:29
379 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Experten-Team, ich, 62 Jahre alt, bekomme derzeit noch Hartz4 und überlege aber nun, eine Schwerbehindertenrente (nicht Erwerbsminderungsrente, da diese in meinem Fall aus versicherungsrechtl. Gründen nicht möglich ist!)zu beantragen. Bei der Schwerbehindertenrente habe ich keinerlei Schwierigkeiten zu erwarten...ich habe bereits alles schriftlich zugesagt in der alljährlichen Renteninformation. Geh ich richtig in der Annahme, dass ich die viel zu geringe Rente mit Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt jetzt bzw. später ab 65 Jahre dann mit Grundsicherung im Alter) dann problemlos aufstocken kann (5000,- Schonvermögen) und in etwa dann genauso gestellt sein werde wie mit Hartz4 ? (also Bruttowarmmiete plus Sozialhilfesatz von 432,-) Oder gilt es dabei etwas Wichtiges zu beachten, wenn ich diesen Weg bald einschlagen werde ? (Den Unterhaltsrückgriff auf meine Kinder gibt es ja seit 1.1.2020 nicht mehr soweit ich weiss, wenn sie unter 100000,- im Jahr verdienen) Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Blumenwiese,

Ihren Altersrentenantrag stellen Sie bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger, dieser prüft ob und inwieweit die Voraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte vorliegen (u.a. 35 Versicherungsjahre und ein Grad der Behinderung von mindesten 50 v.H.).

Einen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter stellen Sie bei Ihrer örtlichen Stadt/Gemeindeverwaltung, diese prüft dann, ob die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wir mussten einige Bemerkungen in diesem Thread wegen Verstoßes gegen den guten Ton löschen. Bitte bleiben Sie sachlich.

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Blumenwieseam 15.04.2020 | 16:57
Nachgefragt: Ich getraue mich den Rentenantrag ja nur verbindlich zu stellen, wenn ich verbindlich weiss, wieviel Sozialhilfe ich bekomme. Gibt es die Möglichkeit einer Art Sozialhilfe-VORANFRAGE? Ich mein, ich kann doch nicht einfach aus Hartz4 aussteigen und Rente beantragen, wenn ich nicht hundertprozentig weiss, wieviel ich letztendlich dann insgesamt monatlich zusammen mit der Sozialhilfe bekomme!
KSCam 15.04.2020 | 18:21
Diese "Sozialhilfe Voranfrage" sollten Sie allerdings beim Sozialamt und nicht im Rentenforum stellen, meinen Sie nicht?
Schadeam 15.04.2020 | 20:41
Und bei allem sollte man nicht vergessen dass es auch möglich ist die "kleine Rente" mit einem 450 € Job zu ergänzen. Mit eigner Arbeit kann man auch dazu beitragen dass man/frau keine ergänzenden Sozialhilfeleistungen braucht. Ist natürlich etwas mühsamer als nach staatl. Hilfen zu rufen.
Sossoam 15.04.2020 | 21:05
Man kann auch Pfandflaschen sammeln oder Schrott. Auch an der Tür alten Leuten Motorradzeitschriften verkaufen. Ist man eines Instruments kundig, musizieren in der Fußgängerzone. Aber wer in Altersrente geht, egal wie klein, sollte NICHTS mehr arbeiten müssen,dass ist ja der Sinn staatlicher Hilfen. Für die Frage, die Sätze sind von der Höhe her identisch,nur das Schonvermögen ist ein anderes. Sie erhalten die(angemessene) Miete plus Regelsatz zum Leben, natürlich unter Berücksichtigung Ihrer Rente. Also nicht die Rente plus den Satz, sondern den Satz inklusive der Rente.
W°lfgangam 15.04.2020 | 21:31
Hallo Blumenwiese, im Grunde nach ist Ihre Annahme richtig, dass Sie genauso so viel haben werden, wie aktuell noch Hartz4. Allerdings sollten Sie sich doch eher vom Sozialamt im Hinblick auf 'Schonvermögen' und den Rückgriff auf unterhaltspflichtige Angehörige bei den unterschiedlichen Sozialleistungen 'HLU' und dann 'GruSi im Alter' zuerst informieren. > "(Den Unterhaltsrückgriff auf meine Kinder gibt es ja seit 1.1.2020 nicht mehr soweit ich weiss, wenn sie unter 100000,- im Jahr verdienen)" GruSi richtig, HLU nein. Gruß w.
Blumenwieseam 16.04.2020 | 09:59
Das war aber nicht meine Frage, meinen Sie nicht ? Au Mann......Expertenforum!
Blumenwieseam 16.04.2020 | 10:05
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Geh ich richtig in der Annahme, dass ich die viel zu geringe Rente mit Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt jetzt bzw. später ab 65 Jahre dann mit Grundsicherung im Alter) dann problemlos aufstocken kann (5000,- Schonvermögen) und in etwa dann genauso gestellt sein werde wie mit Hartz4 ? (also Bruttowarmmiete plus Sozialhilfesatz von 432,-) Oder gilt es dabei etwas Wichtiges zu beachten, wenn ich diesen Weg bald einschlagen werde ? (Den Unterhaltsrückgriff auf meine Kinder gibt es ja seit 1.1.2020 nicht mehr soweit ich weiss, wenn sie unter 100000,- im Jahr verdienen)
Hallo Blumenwiese, im Grunde nach ist Ihre Annahme richtig, dass Sie genauso so viel haben werden, wie aktuell noch Hartz4. Allerdings sollten Sie sich doch eher vom Sozialamt im Hinblick auf 'Schonvermögen' und den Rückgriff auf unterhaltspflichtige Angehörige bei den unterschiedlichen Sozialleistungen 'HLU' und dann 'GruSi im Alter' zuerst informieren. > "(Den Unterhaltsrückgriff auf meine Kinder gibt es ja seit 1.1.2020 nicht mehr soweit ich weiss, wenn sie unter 100000,- im Jahr verdienen)" GruSi richtig, HLU nein. Gruß w.
Ist das hier wirklich ein Expertenforum ? :-) Nur gut, dass ich Ihre Falschauskunft (Unterhaltsrückgriff...HLU nein) nochmal überprüft habe! Meine Bitte an alle Experten hier: Bitte keine moralinsauren Lebenshilfen hier von sich geben (siehe weiter oben , der "nette" Experte!) Das ist hier nicht Sinn und Zweck dieses Expertenforums ! Und bitte liebe Experten: Bitte,bitte keine Falschinformationen im EXPERTENforum verbreiten!!!
Kaiserinam 16.04.2020 | 11:06
Zitat von Blumenwiese anzeigenausblenden
Und bei allem sollte man nicht vergessen dass es auch möglich ist die "kleine Rente" mit einem 450 € Job zu ergänzen. Mit eigner Arbeit kann man auch dazu beitragen dass man/frau keine ergänzenden Sozialhilfeleistungen braucht. Ist natürlich etwas mühsamer als nach staatl. Hilfen zu rufen.
Was soll dieser moralinsaure Hinweis, Herr Experte ! Schade, ich hab Sie nicht gefragt, ob ich mit meiner Schwerbehinderung arbeiten soll oder nicht ! Sie kennen doch meine Lebenssituation überhaupt nicht...das is doch völlig daneben, verstehen Sie das nicht ??? Gibt es für solche Experten eigentlich sowas wie eine Supervision? (=ernsthafte Frage!)
Wenn man Fragen zur Grundsicherung nicht bei der zuständigen Stelle, sondern in einem Rentenforum stellt, muss man sich über falsche Antworten auch nicht wundern. Der Grundfehler liegt also beim Fragesteller, oder kaufen Sie Ihre Brötchen beim Frisör?
Blumenwieseam 16.04.2020 | 10:11
Was soll dieser moralinsaure Hinweis, Herr Experte ! Schade, ich hab Sie nicht gefragt, ob ich mit meiner Schwerbehinderung arbeiten soll oder nicht ! Sie kennen doch meine Lebenssituation überhaupt nicht...das is doch völlig daneben, verstehen Sie das nicht ??? Gibt es für solche Experten eigentlich sowas wie eine Supervision? (=ernsthafte Frage!)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026