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Experten-Antwort

Wie kann ich mir die Studienjahre für die Rentenversicherung anrechnen lassen?

von Fritzchen11.11.2024 | 20:18
1722 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich studiere seit dem Wintersemester 2013 bis jetzt. Von 2013 bis 2019 im Bachelor. Und direkt im Anschluss ohne Pause von 2013 bis jetzt im Master. Den Master habe ich im September 2025 abgeschlossen. Wie kann ich mir die Jahre anerkennen lassen für die Rente? Wie kann ich das umsetzen? Wie viele Jahre kann ich anrechnen lassen? Geht das nach Studienabschluss, also nur Bachelor und Master einzeln oder geht es einfach nach Semstern bzw. Jahren? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
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3 Antworten

Du meine Güteam 11.11.2024 | 20:43
Ganz schön lange studieren Sie. Wenn ich richtig rechne, sind es bis zum Masterabschluss ordentliche 12 Jahre! Davon werden Sie nur einen Bruchteil "angerechnet" bekommen. Hoffentlich arbeiten Sie nebenher und entrichten dabei Rentenbeiträge. Ansonsten sieht es düster aus.
Schul- und Studienzeitenam 11.11.2024 | 20:45
Sie müssen der DRV lediglich Nachweise über Ihre Schul- und Studienzeiten zukommen lassen. Diese Zeiten werden dann auch im Versicherungsverlauf entsprechend ausgewiesen. Ab dem 17. Lebensjahr werden maximal 8 Jahre berücksichtigt für die rentenrechtlichen Wartezeit. Rentenerhöhend wirken diese Jahre aber nicht. Bis zum Alter von 45 Jahren kann man für das Schuljahr von 16 bis 17 und für Zeiten, die über die 8 Jahre hinausgehen, freiwillige Rentenbeiträge einzahlen, die dann auch rentenerhöhend wirken.
Schadeam 11.11.2024 | 22:48
Wie macht man das? Ganz einfach, man lässt sich am Ende des Studiums die Dauer der Immatrikulation von seiner Uni bescheinigen und reicht dieses Schreiben mit einer Kopie des Abizeugnisses bei der DRV ein. Maximal 8 Jahre ab 17 sind unbewertete Anrechnungszeiten. Auf die Idee das so zu machen hätte man als studierter Mensch allerdings auch selbst kommen können, grins.
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