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Wie kann man die gezahlten Rentenbeiträge zurückfordern als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland seit 25 Jahren?

von Andret01.10.2026 | 16:32
28 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Die Situation ist folgende: Ich habe unter 5 Jahren in die DE-Rentenversicherung eingezahlt und bin seit 25 Jahren in der Schweiz ansässig. Über ein Soziallabkommen werden wohl meine CH-Beiträge mit denen in DE zusammengerechnet, so dass theoretisch eine Teilrente in DE zustandekäme. 1. Ist das so korrekt? 2. Welche Konstellation würde es ermöglichen, dennoch die Arbeitnehmeranteile zurück zu fordern? Wohnsitz in anderen Ländern? Zweite Staatsangehörigkeit? Gruss

2 Antworten

KSCam 01.10.2026 | 17:21
1.) ja das ist richtig, für die Zeit in D gibt es eine deutsche Rente für die CH Jahre kommt das Geld von der AHV. Senden Sie der DRV einen AHV Auszug zu, dann erhalten Sie die nötigen Informationen. 2) Eine Beitragserstattung ist für Deutsche ausgeschlossen( auch für EI Bürger und Schweizer)
KSC Ergänungam 01.10.2026 | 17:26
Um die Beiträge in D erstattet zu bekommen müssten Sie in einen Staat ziehen mit dem es kein Abkommen gibt und dessen Staatsangehörigkeit annehmen ( und die deutsche ablegen). Uganda, Kenia, Tschetschenien, Nordkorea und andere bieten sich da an. Das ziehen Sie wohl kaum in Erwägung
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