Hallo,
um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen müssen Sie ausreichend Beiträge gezahlt haben und gesundheitlich so beeinträchtigt sein, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. "Safe" ist das, wenn der sozialmedizinische Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers das feststellt.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, bestehen nachfolgende Hinzuverdienstgrenzen.
Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich eine Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 17.823,75 Euro (Stand: 01.01.2023).
Allerdings stellt sich durchaus die Frage wie jemand der "safe" erwerbsgemindert ist noch umfangreich arbeiten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung