Hallo tommi,
stellen Sie einen Antrag auf Weitergewährung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit überprüft die Sachbearbeitung erneut , wieweit Ihr Leistungsvermögen eingeschränkt ist bzw. ob aufgrund der Einschränkung Ihres Leistungsvermögens und der Arbeitsmarktlage ggf. wieder eine befristete Arbeitsmarktrente gewährt wird. Die Verfahren sind bei den Rentenversicherungsträgern unterschiedlich. Reichen Sie auf jeden Fall atuelle ärztliche Atteste ein.Ein Widerspruch ist immer möglich.