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Experten-Antwort

Wie läuft eine Verlängerung/Wandlung einer befr. EMR ab?

von tommi29.08.2016 | 11:35
1014 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Meine befristete Erwerbsminderungsrente (also Arbeitsmarktrente) läuft Ende Febr. 2017 ab. Zuvor wurde diese schon 2x a 3 Jahre verlängert. Ich bin aktuell 50 Jahre alt. Frage: Ich strebe mit meinen Ärzten eine unbefristete EMR an. Ist dieser Vorgang so richtig? Im Verlängerungsantrag das Zusatzformular einreichen, wo ich meine zusätzlichen Beschwerden bzw. Verschlechterung notiere. Atteste gebe ich dann von meinem Ärzten gleich mit. Daraus sollte der Rententräger herauslesen, dass ich zumindest eine weitere Verlängerung anstrebe bzw. eine Wandlung in eine unbefristete. Sollte eine Verlängerung herauskommen, würde ich Einspruch einlegen. Bisher mußte ich noch nie zum Med. Dienst, um meine Beschwerden persönlich vorzutragen. Meine Atteste haben dies wohl erspart. Muß man bei einer Wandlung in eine unbefristete EMR immer zum Med. Dienst, oder kann diese auch ohne persönliche Vorstellung anhand Atteste genehmigt werden? Vielen dank tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tommi,

in der Regel erhalten Sie ca. fünf Monate vor Ablauf der befristeten Rente einen Weitergewährungsantrag (R 120). Diesen reichen Sie zusammen mit einem ärztlichen Befundbericht bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein. Sie können noch einen kurzen Satz dazu schreiben, dass Sie ggf. die bisher gewährte Rente auf Dauer beantragen, ist aber aus Sicht der Rentenversicherung nicht nötig, da diese von Amts wegen darüber entscheidet ob der Anspruch ggf. weiterhin auf Zeit oder auf Dauer besteht.

Ob eine Untersuchung notwendig ist oder ob über den Antrag aufgrund der Aktenlage (Befundbericht und vorherige Unterlagen), entscheidet allein der Mediziner der Rentenversicherung, hierauf haben Sie keinen Einfluss.

Im Übrigen sollten Sie beachten, dass eine sogenannte Arbeitsmarktrente (vgl. Rentenbescheid) immer nur auf Zeit gewährt wird, eine Dauerrente ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

=//=am 31.08.2016 | 13:09
Eine unbefristete Rente auf Dauer werden Sie nur bekommen, wenn Ihr Leistungsvermögen auf weniger als 3 Stunden am Tag abgesunken und eine Besserung unwahrscheinlich ist. Je mehr aktuelle ärztliche Berichte Sie dem Antrag beifügen, desto detaillierter kann über Ihr Leistungsvermögen ohne Untersuchung vom Sozialmedizinischen Arzt der DRV befunden werden.
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