Hallo H,
grundsätzlich kann man sagen, daß es jedem Versicherten selbst überlassen ist, wie lange und in welchem Umfang Sozialversicherungsmeldungen aufgehoben werden.
Eine direkte Verpflichtung zur Aufbewahrung gibt es für Versicherte nicht.
Als "Faustregel" könnte man jedoch sagen, daß die jährlichen Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung bis zum Rentenbeginn aufgehoben werden sollten, da sie bei Unklarheiten als Nachweis für die Versicherungszeiten gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung