Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie lange ALG1 bis Erwernsminerungsrente

von Enrico10.09.2021 | 17:44
294 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich hatte gerade die Aussteuerung Krankengeld und die Ablehnung Reha mit Aufforderung Rentenantrag stellen. Bekomme jetzt ALG1 mit Nahtlosregelung. Meine Frage, wann soll ich den Rentenantrag stellen, um das Maximum an Rentenpunkte und Erwerbsminderungsrente zu erreichen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Enrico,

ob Sie die Voraussetzungen für die Leistung von ALG 1 im Nahtlosigkeitsverfahren erfüllen wird Ihnen die Agentur für Arbeit bei Antragstellung dort beantworten. Grds. können Sie dort die Leistung beantragen.

Da Sie mitteilen, dass Sie nach der Ablehnung der Reha bereits aufgefordert wurden einen Rentenantrag zu stellen, erübrigt eigentlich die Frage, wann der optimale Zeitpunkt wäre einen Antrag zu stellen. Sicherlich ist in dem Aufforderungsschreiben des Sozialleistungsträgers ein Termin genannt, bis wann der Antrag gestellt werden muss (vermutlich in den nächsten 6 Wochen).

Ferner verweisen wir auf die Hinweise und Tipps im Verlauf.

Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente orientiert sich nicht vorrangig am Zeitpunkt der Antragstellung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Siehe hieram 10.09.2021 | 18:23
Hallo Enrico, da haben Sie nicht viele Gestaltungsmöglichkeiten bis eher keine. Wenn Sie ALGI aufgrund des §147 SGB III (Nahtlosigkeit) erhalten, wird dieses bezahlt, bis über Ihren Rentenantrag entschieden wurde, längstens jedoch bis Ihr Anspruch auf ALGI abläuft. Da Sie bereits eine Reha beantragt hatten, dieser aber abgelehnt wurde, werden Sie seitens der Agentur für Arbeit dann kurzfristig aufgefordert, den Rentenantrag auch zu stellen. Sollte dann tatsächlich von der DRV eine Erwerbsminderung festgestellt werden, kann der Leistungsfall' (Eintritt der Erwerbsminderung) auch rückwirkend liegen. Aber nur die bis zu diesem Leistungsfall bereits erworbenen EP werden zur Berechnung der Höhe einer Erwerbsminderungsrente herangezogen. Außerdem kann es gemäß §103 ff. SGB VI zu Erstattungsansprüchen der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit kommen. Diese würden für zeitgleich (rückwirkend) bewilligte Rente verrechnet, bevor ein evtl. Nachzahlungsbetrag an Sie bezahlt wird. Sie können also mit einer Verzögerung der Antragstellung eigentlich keine Erhöhung der zur Berechnung der EM-Rente geltenden EP erreichen. Insofern können Sie den Antrag auch bereits jetzt stellen und warten dann das Ergebnis ab. Alles Gute!
Peter T.am 10.09.2021 | 18:12
Da sind viele Faktoren, die Sie nicht beeinflussen können. Erst einmal wird Sie die AfA innerhalb von einem Monat zu einem Antrag auf Reha/Rente auffordern, diesem müssen Sie Folge leisten, um weiter Leistungen zu bekommen. Und zum 2. wird bei der EM ein Leistungsfall festgestellt, wenn denn eine EM genehmigt wird. Es kann also durchaus passieren (wie auch bei mir), dass der Leistungsfall in der Vergangenheit liegt, z.B. 1. Tag der AU. Daher haben Sie auf beide Dinge keinen Einfluss. Da so ein Rentenverfahren sehr lang werden kann, würde ich zu einem schnellen Rentenantrag raten.Damit das ALG1 (was es ja ist, mit seiner Laufzeit)nicht eher ausläuft, ehe eine Entscheidung bzgl. Erwerbfähigkeit vom RVT getroffen wurde.
Siehe hieram 11.09.2021 | 00:36
Korrektur: 'Außerdem kann es gemäß §103 ff. SGB VI zu Erstattungsansprüchen der' Hierzu ist das korrekte SGB das Zehnte, also §103 ff. SGB X
Besserwisseram 11.09.2021 | 11:02
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Hallo, ich hatte gerade die Aussteuerung Krankengeld und die Ablehnung Reha mit Aufforderung Rentenantrag stellen. Bekomme jetzt ALG1 mit Nahtlosregelung. Meine Frage, wann soll ich den Rentenantrag stellen, um das Maximum an Rentenpunkte und Erwerbsminderungsrente zu erreichen?
Hallo Enrico, da haben Sie nicht viele Gestaltungsmöglichkeiten bis eher keine. Wenn Sie ALGI aufgrund des §147 SGB III (Nahtlosigkeit) erhalten, wird dieses bezahlt, bis über Ihren Rentenantrag entschieden wurde, längstens jedoch bis Ihr Anspruch auf ALGI abläuft. Da Sie bereits eine Reha beantragt hatten, dieser aber abgelehnt wurde, werden Sie seitens der Agentur für Arbeit dann kurzfristig aufgefordert, den Rentenantrag auch zu stellen. Sollte dann tatsächlich von der DRV eine Erwerbsminderung festgestellt werden, kann der Leistungsfall' (Eintritt der Erwerbsminderung) auch rückwirkend liegen. Aber nur die bis zu diesem Leistungsfall bereits erworbenen EP werden zur Berechnung der Höhe einer Erwerbsminderungsrente herangezogen. Außerdem kann es gemäß §103 ff. SGB VI zu Erstattungsansprüchen der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit kommen. Diese würden für zeitgleich (rückwirkend) bewilligte Rente verrechnet, bevor ein evtl. Nachzahlungsbetrag an Sie bezahlt wird. Sie können also mit einer Verzögerung der Antragstellung eigentlich keine Erhöhung der zur Berechnung der EM-Rente geltenden EP erreichen. Insofern können Sie den Antrag auch bereits jetzt stellen und warten dann das Ergebnis ab. Alles Gute!
Es ist bestimmt nur ein Tippfehler, trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um den §145 SGB 6 handelt, in dem ALG1 im Sinne der Nahtlosigkeit geregelt ist.
KSCam 11.09.2021 | 09:37
Wenn Sie bereits von der DRV zur Antragstellung aufgefordert wurden haben Sie keinen Einfluß mehr auf die Entgeltpunkte weil dann die Erwerbsminderung bereits in der Vergangenheit eingetreten ist. Sie können bestenfalls durch "Trödeln" das Verfahren in die Länge ziehen - das würde geldmäßig aber nur dann etwas nützen solange das derzeitige ALG höher wäre als die zu erwartende EM Rente.
Siehe hieram 11.09.2021 | 12:37
Zitat von Besserwisser anzeigenausblenden
Besserwisser schrieb

Hallo, ich hatte gerade die Aussteuerung Krankengeld und die Ablehnung Reha mit Aufforderung Rentenantrag stellen. Bekomme jetzt ALG1 mit Nahtlosregelung.

Meine Frage, wann soll ich den Rentenantrag stellen, um das Maximum an Rentenpunkte und Erwerbsminderungsrente zu erreichen? [/quote]

Hallo Enrico,

da haben Sie nicht viele Gestaltungsmöglichkeiten bis eher keine.

Wenn Sie ALGI aufgrund des §147 SGB III (Nahtlosigkeit) erhalten, wird dieses bezahlt, bis über Ihren Rentenantrag entschieden wurde, längstens jedoch bis Ihr Anspruch auf ALGI abläuft.

Da Sie bereits eine Reha beantragt hatten, dieser aber abgelehnt wurde, werden Sie seitens der Agentur für Arbeit dann kurzfristig aufgefordert, den Rentenantrag auch zu stellen.

Sollte dann tatsächlich von der DRV eine Erwerbsminderung festgestellt werden, kann der Leistungsfall' (Eintritt der Erwerbsminderung) auch rückwirkend liegen. Aber nur die bis zu diesem Leistungsfall bereits erworbenen EP werden zur Berechnung der Höhe einer Erwerbsminderungsrente herangezogen.

Außerdem kann es gemäß §103 ff. SGB VI zu Erstattungsansprüchen der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit kommen. Diese würden für zeitgleich (rückwirkend) bewilligte Rente verrechnet, bevor ein evtl. Nachzahlungsbetrag an Sie bezahlt wird.

Sie können also mit einer Verzögerung der Antragstellung eigentlich keine Erhöhung der zur Berechnung der EM-Rente geltenden EP erreichen.

Insofern können Sie den Antrag auch bereits jetzt stellen und warten dann das Ergebnis ab.

Alles Gute!

[/quote]

Es ist bestimmt nur ein Tippfehler, trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um den §145 SGB 6 handelt, in dem ALG1 im Sinne der Nahtlosigkeit geregelt ist.

Das beim §103 war ein Tippfehler, den habe ich korrigiert. Aber der 145 für die Nahtlosigkeit steht im SGB III (Drei) https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
Bravoam 11.09.2021 | 14:51
Zitat von Besserwisser anzeigenausblenden
Besserwisser schrieb

Hallo, ich hatte gerade die Aussteuerung Krankengeld und die Ablehnung Reha mit Aufforderung Rentenantrag stellen. Bekomme jetzt ALG1 mit Nahtlosregelung.

Meine Frage, wann soll ich den Rentenantrag stellen, um das Maximum an Rentenpunkte und Erwerbsminderungsrente zu erreichen? [/quote]

Hallo Enrico,

da haben Sie nicht viele Gestaltungsmöglichkeiten bis eher keine.

Wenn Sie ALGI aufgrund des §147 SGB III (Nahtlosigkeit) erhalten, wird dieses bezahlt, bis über Ihren Rentenantrag entschieden wurde, längstens jedoch bis Ihr Anspruch auf ALGI abläuft.

Da Sie bereits eine Reha beantragt hatten, dieser aber abgelehnt wurde, werden Sie seitens der Agentur für Arbeit dann kurzfristig aufgefordert, den Rentenantrag auch zu stellen.

Sollte dann tatsächlich von der DRV eine Erwerbsminderung festgestellt werden, kann der Leistungsfall' (Eintritt der Erwerbsminderung) auch rückwirkend liegen. Aber nur die bis zu diesem Leistungsfall bereits erworbenen EP werden zur Berechnung der Höhe einer Erwerbsminderungsrente herangezogen.

Außerdem kann es gemäß §103 ff. SGB VI zu Erstattungsansprüchen der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit kommen. Diese würden für zeitgleich (rückwirkend) bewilligte Rente verrechnet, bevor ein evtl. Nachzahlungsbetrag an Sie bezahlt wird.

Sie können also mit einer Verzögerung der Antragstellung eigentlich keine Erhöhung der zur Berechnung der EM-Rente geltenden EP erreichen.

Insofern können Sie den Antrag auch bereits jetzt stellen und warten dann das Ergebnis ab.

Alles Gute!

[/quote]

Es ist bestimmt nur ein Tippfehler, trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um den §145 SGB 6 handelt, in dem ALG1 im Sinne der Nahtlosigkeit geregelt ist.

Hallo Enrico, da haben Sie nicht viele Gestaltungsmöglichkeiten bis eher keine. Wenn Sie ALGI aufgrund des §147 SGB III (Nahtlosigkeit) erhalten, wird dieses bezahlt, bis über Ihren Rentenantrag entschieden wurde, längstens jedoch bis Ihr Anspruch auf ALGI abläuft. Da Sie bereits eine Reha beantragt hatten, dieser aber abgelehnt wurde, werden Sie seitens der Agentur für Arbeit dann kurzfristig aufgefordert, den Rentenantrag auch zu stellen. Sollte dann tatsächlich von der DRV eine Erwerbsminderung festgestellt werden, kann der Leistungsfall' (Eintritt der Erwerbsminderung) auch rückwirkend liegen. Aber nur die bis zu diesem Leistungsfall bereits erworbenen EP werden zur Berechnung der Höhe einer Erwerbsminderungsrente herangezogen. Außerdem kann es gemäß §103 ff. SGB VI zu Erstattungsansprüchen der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit kommen. Diese würden für zeitgleich (rückwirkend) bewilligte Rente verrechnet, bevor ein evtl. Nachzahlungsbetrag an Sie bezahlt wird. Sie können also mit einer Verzögerung der Antragstellung eigentlich keine Erhöhung der zur Berechnung der EM-Rente geltenden EP erreichen. Insofern können Sie den Antrag auch bereits jetzt stellen und warten dann das Ergebnis ab. Alles Gute!
Es ist bestimmt nur ein Tippfehler, trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um den §145 SGB 6 handelt, in dem ALG1 im Sinne der Nahtlosigkeit geregelt ist.
Die Antwort ist tatsächlich die eines „Besserwissers“ der SGB 3 und SGB 6 nicht unterscheiden kann.
franticam 11.09.2021 | 19:20
Best case Sie stellen eine EMR-Antrag und die DRV widmet den Reha-Antrag als EMR-Antrag um. Die Bearbeitung geht zügig, Sie bekommen einen positiven Bescheid, KK und ALG 1 werden verrechnet und sie bekommen EMR. Worst case Sie ziehen die Bearbeitungszeit in die Länge, was wegen der drohenden Saktionen des Arbeitsamts sowie der möglichen Umwidmung des Reha-Antrags sinnbefreit ist. Die Bearbeitung zögert sich hinaus, es werden 1 - 2 Gutachten in Auftrag gegeben, Ihre Nahtlosigkeit läuft aus und Sie fallen (sofern anspruchsberechtigt) in Hartz IV. Sofern Sie eine/n verdienenden Lebenspartner/in haben, bekommen Sie nicht mal Hartz IV, und falls sie unverheiratet sind müssen Sie sogar Ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen. (Bei mir war der Leistungsfall übrigens eine Krankenhauseinweisung 5 Jahre vor Bescheiderteilung.)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026