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Experten-Antwort

Wie lange darf ich arbeiten?

von Rann an den Speck14.12.2024 | 14:32
159 Ansichten
19 Antworten
Kurz und Knapp, darf ich nun 3 Stunden arbeiten oder aber 2,9 ?? Ich erhalte Erwerbsminderungsrente. Gruß und Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.12.2024 | 10:08

Hallo,

 

Voraussetzung für die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist es, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden am Tag zu arbeiten. Damit Sie keine Probleme bekommen sollten Sie unter drei Stunden arbeiten. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

+*+am 14.12.2024 | 14:35
Sie dürfen nur unter 3 Stunden am Tag arbeiten.
Dumme Frage!am 14.12.2024 | 14:58
Rentenbescheid lesen und verstehen!
EMam 14.12.2024 | 15:02
Sie dürfen auch 6 Monate 3 und mehr Stunden zur Probe arbeiten, ohne Ihre Erwerbsminderungsrente zu gefährden. Allerdings müssen Sie Veränderungen der Arbeitszeit Ihrem zuständigen Rententräger mitteilen.
Jam 14.12.2024 | 15:04
Sie dürfen jederzeit so viel und so lange arbeiten, wie Sie wollen. Wer sollte es denn verbieten, Sie leben in einem Land mit freier Berufs-und Arbeitsplatzwahl. Wenn die avisierte Tätigkeit Rentenunschädlich sein soll und Sie auch keine Arbeitserprobung beabsichtigen, sollte die Arbeitszeit sichtbar unter 3 Stunden täglich liegen. 2:59 liegen zwar mathematisch auch drunter, aber es dürfte schwer zu vermitteln sein, dass Sie 2:59 schaffen, 3:01 aber nicht. Zwei bis zweieinhalb Stunden wären optimal.
Maximilianeam 14.12.2024 | 15:30
J schrieb

Sie dürfen jederzeit so viel und so lange arbeiten, wie Sie wollen. Wer sollte es denn verbieten, Sie leben in einem Land mit freier Berufs-und Arbeitsplatzwahl. Wenn die avisierte Tätigkeit Rentenunschädlich sein soll und Sie auch keine Arbeitserprobung beabsichtigen, sollte die Arbeitszeit sichtbar unter 3 Stunden täglich liegen. 2:59 liegen zwar mathematisch auch drunter, aber es dürfte schwer zu vermitteln sein, dass Sie 2:59 schaffen, 3:01 aber nicht. Zwei bis zweieinhalb Stunden wären optimal.

Jedem vEM-Rentner der 2:59Std arbeitet, müsste die vEM-Rente sofort entzogen werden, oder zumindest auf teil EM-Rente runtergestuft werden. Wenn er dann 5.59Std arbeiten sollte als teil EM-Rentner, müsste auch die teil EM-Rente sofort entzogen werden, weil er voll Erwerbstauglich ist und dies auch deutlich zeigt. Meine Meinung.
Au weiaam 14.12.2024 | 15:37
Lesen bildet!
Maximilianeam 14.12.2024 | 16:40
Ach was schrieb

Deine Erbsenhirnfürze interessieren niemanden.

Dein stetig geistiger Durchfall interessiert noch viel weniger.
egonam 14.12.2024 | 17:06
Sie dürfen gar nicht arbeiten, sie erhalten doch eine Rente geschenkt weil Sie ja angeblich nicht arbeiten können. Oder nicht ?
Bam 14.12.2024 | 20:30
egon schrieb

Sie dürfen gar nicht arbeiten, sie erhalten doch eine Rente geschenkt weil Sie ja angeblich nicht arbeiten können. Oder nicht ?

Die Leistungsfähigkeit bei Erwerbsminderung liegt nicht bei Null. Man darf schon arbeiten, aber nur mit einer bestimmten Arbeitszeit. Diese liegt bei voller EM-Rente bei unter 3 und bei teilweiser EM-Rente unter 6 Stunden täglich.
Maximiliane am 14.12.2024 | 21:22
Couch! schrieb

Befinden Sie sich in psychologischer Behandlung und nehmen Sie Ihre Medikamente nicht? Für Sie und Ihre Mitmenschen keine guten Aussichten.🫣

Maximiliane die 2te ist eine gespaltene Persönlichkeit. Sie nennt sich auch V oder Karl .Eindeutig eine gespaltene Persönlichkeit
Lesen würde bildenam 15.12.2024 | 10:13
egon schrieb

Sie dürfen gar nicht arbeiten, sie erhalten doch eine Rente geschenkt weil Sie ja angeblich nicht arbeiten können. Oder nicht ?

Das "oder nicht" trifft hier zu. Wenn Sie das nicht verstehen, dann lesen Sie doch einfach mal im Sozialgesetzbuch 6 nach. Vielleicht lernen Sie ja was dazu, wobei diese "Gefahr" bei Ihnen vermutlich eher gering ist :-)
Neinam 15.12.2024 | 10:18
egon schrieb

Sie dürfen gar nicht arbeiten, sie erhalten doch eine Rente geschenkt weil Sie ja angeblich nicht arbeiten können. Oder nicht ?

Unsinn. Manchmal hilft tatsächlich ein Blick in das Gesetz, hier §43, SGB VI: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." "Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein."
Kurz und knappam 15.12.2024 | 10:21
Kurz und knapp: 2 Stunden, 59 Minuten und 59,999999999999999999.... Sekunden
Ach wasam 15.12.2024 | 10:26
egon schrieb

Sie dürfen gar nicht arbeiten, sie erhalten doch eine Rente geschenkt weil Sie ja angeblich nicht arbeiten können. Oder nicht ?

Schwachsinn. Wie doof kann "egon" sein? Eie EM-Rente ist kein "Geschenk", sondern eine ganz normale Versicherungsleistung, für die man (oft Jahrzehnte lang) Beiträge gezahlt hat. Und eine EM-Rente zu bekommen, ist schwierig und der Antrag wird sehr streng geprüft . Aber die Wortwahl mit Unterstellungen wie "angeblich" zeigt schon, was für ein boshafter Lump "egon" ist.
Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheitam 15.12.2024 | 10:38
Die Antwort steht im Gesetz, §43, SGB6: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. " Wenn Sie also dauerhaft GENAU 3 Stunden oder länger täglich arbeiten können, sind Sie NICHT voll erwerbsgemindert. Daraus folgt logisch, dass Sie, wenn Sie nur noch "UNTER 3 Stunden täglich" arbeiten können, voll erwerbsgemindert sind. Maximal 6 Monate lang darf man im Zuge einer "Arbeitserprobung" aber auch länger arbeiten, ohne dass die EM-REnte deswegen aberkannt wird.
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