Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs lässt sich nicht pauschal beantworten, wie lange Ihr Widerspruchsverfahren dauern wird, dies ist sehr unterschiedlich und hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn sämtliche Erhebungen und Überprüfungen abgeschlossen sind und voraussichtlich eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann, wird Ihre Angelegenheit einem Widerspruchsaus-schuss zur Beratung vorgelegt. Sollte Ihr Widerspruch durch dieses Gremium zurückgewiesen werden, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats beim Sozialgericht Klage zu erheben. Das Sozialgericht wird Ihre Angelegenheit dann nochmals überprüfen.
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