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Experten-Antwort

Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren?

von susisum22.11.2011 | 17:00
12007 Ansichten
7 Antworten

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Guten Abend, wer kann mir sagen, wie lange ein Einspruch/Widerspruch gegen eine abgelehnte "Leistung zur teilhabe am Arbeitsleben" circa dauert? Ich werde Widerspruch knapp vor Fristablauf einlegen (habe bis dato meine neuen Atteste). Das wird Mitte Dez. sein. Bis wann kann ich ca. rechnen, bis mein Widerspruch bearbeitet worden ist? Und was ist, wenn mein Einspruch abgehlehnt wird? Nochmaliger Widerspruch möglich? Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2011 | 10:23

Es lässt sich nicht pauschal beantworten, wie lange Ihr Widerspruchsverfahren dauern wird, dies ist sehr unterschiedlich und hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn sämtliche Erhebungen und Überprüfungen abgeschlossen sind und voraussichtlich eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann, wird Ihre Angelegenheit einem Widerspruchsaus-schuss zur Beratung vorgelegt. Sollte Ihr Widerspruch durch dieses Gremium zurückgewiesen werden, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats beim Sozialgericht Klage zu erheben. Das Sozialgericht wird Ihre Angelegenheit dann nochmals überprüfen.

6 Antworten

Nixam 22.11.2011 | 18:47
Hallo Susisum! Aufgrund Ihres Widerspruchs bekommen Sie einen klagefähigen Widerspruchsbescheid. Widerspruch gegen einen klagefähigen Widerspruchsbescheid erheben, ist nicht möglich. Sie müssen dann schon vor dem Sozialgericht klagen und dafür ist es ratsam, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen, auch wenn man sagt, daß man bei der ersten Instanz vor dem Sozialgericht keinen Anwalt benötigt. Die Anschrift des Sozialgerichtes, vor dem Sie klagen müssen, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheides drin. Dorthin müssen Sie Ihre Klage richten. Ein weiterer Widerspruch bei der DRV ist nicht möglich. In diesem Stadium ist immer ein Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Sozialgerichtsverfahren empfehlenswert. Viele Grüße Nix
-/-am 22.11.2011 | 17:12
Wie lange ein Widespruchsverfahren dauert, kann niemadn im Voraus sagen. Hängt davon ab, ob und ggf. welche weiteren Ermittlungen nötig werden und wann der zuständige Widerspruchsausschuß tagt. Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, wäre innerhalb eines Monats beim zuständigen Sozialgericht Klage zu erheben.
KSCam 22.11.2011 | 20:11
Die Dauer eines Verfahrens hängt auch davon ab, was Sie anstreben. LTA kann vieles sein - was genau wollen Sie mit Ihrem Antrag auf LTA, bzw. Ihrem Widerspruch erreichen? Je genauer Sie Ihre Ziele benennen und je präziser die Arztberichte bezüglich Ihres Leistungsvermögens sowohl im bisherigen Tätigkeitsfeld als auch im angestrebten Zielberuf sind, um so größer ist sicher Ihre Chance auf eine Bewilligung. Die Dauer des Verfahrens hängt sicher auch davon ab, was die Ärzte sagenund ob die Ärzte sich einig in der Einschätzung sind. Ich schreibe dies, weil ich vermute, dass Sie die "susisum" sind, die bereits 2008 und 2009 vielfach hier im Forum gepostet hat - schon damals ging es um Rente oder Reha oder Wiedereingliederung, um Kranken- oder Arbeitslosengeld, etc. Und damals standen psychische Probleme im Mittelpunkt, wenn sich da das Krankheitsbild nicht entscheident geändert hat, wird es sicher mühsam zur LTA zu kommen. Und dann brauchen Sie vor allem klare Prognosen zum Krankheitsverlauf und zu Ihrer Leistungsfähigkeit.
Gerdam 22.11.2011 | 23:46
Hallo ! Ich habe in der Vergangenheit 2 Verfahren wegen LTA vor dem Sozialgericht hinter mich gebracht. Eines in Baden-Württemberg und eines in Rheinland-Pfalz. Jeweils gewonnen. Jedes Verfahren dauerte alles im allem um die 2 Jahre. Grüße Gerd
quasselam 23.11.2011 | 07:49
Das kommt darauf an, aber nach dem SGG "sollte" es maximal 3 Monate dauern, sonst kann Untätigkeitsklage eingereicht werden, was das Verfahren noch einmal verlängert!
Gerdam 23.11.2011 | 09:48
Es ist alles schön und gut was in den hunderten von Paragraphen steht. Aber in erster Linie gelten die nur für den Bürger. Legitimiert viele Arbeitsplätze in den Behörden. Die Erfahrung habe ich oft machen müssen. Gerd
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