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Experten-Antwort

Wie lange dauert es mit dem EM Renten Bescheid ?

von G.K.21.06.2018 | 21:05
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Ich wurde am 1.6.18 arbeitsunfähig und mit einer Belastbarkeit von unter 3 Std. aus der Reha frühzeitig entlassen. Mein EM Rentenantrag läuft schon seit 2016.wurde 1x abgelehnt und ich habe Widerspruch mithilfe des VDK eingelegt. Jetzt habe ich keinen Anspruch mehr auf ALG 1, da der Anspruch erschöpft ist, ALG 2 bekomme ich auch nicht. Krankengeld Anspruch, da fehlt mit laut Krankenkasse 1 Tag. Jetzt stehe ich da, ohne einen Cent Einkommen. Meine Arbeitstelle die ich im Nov. 17 angetreten hatten mit 20 Std. die Woche, wurde mir am 9.05. zum 25.05.18 gekündigt, zum Ende der Probezeit mit der Aussagen "Ich kann keinen Schwerbehinderten Menschen fest einstellen, da ich ihn nicht kündigen". Am 14.05. fing dann meine psychosomatische Reha an. Wie lange kann es dauern, bis mir die EM Rente eventuell genehmigt wird? Habe sehr grosse Angst, vor der Zukunft und dem finanziellen Aus, alles zu verlieren, für das ich mich seit meinem 15 Lebensjahr krumm gelegt habe. Ich bin jetzt 59 Jahre und werde Ende des Jahres 60. Für 2-3 Monate reichen meine Reserven noch, danach weiss ich nicht, was ich machen kann um nicht auf der Strasse zu landen. Bin echt verzweifelt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo G.K., wie lange die weitere Prüfung im Widerspruchsverfahren unter Einbeziehung des Entlassungsberichts der aktuellen Reha-Maßnahme dauern wird, kann hier nicht beantwortet werden.

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4 Antworten

W*lfgangam 21.06.2018 | 22:37
Hallo B.K., 1-6/12/24 Monate ...in Ihrem Fall steckt hier niemand drin und könnte eine zuverlässige Prognose für die Laufzeit Ihres ERMT-Antrags abgeben, zumal Sie sich ja auch bereits im Widerspruchsverfahren befinden und ggf. bei weiterer Ablehnung noch der Einstieg ins Klageverfahren folgen kann. > Jetzt stehe ich da, ohne einen Cent Einkommen. Wenn ALG 2 nicht möglich ist, erst recht nicht Leistungen vom Sozialamt/Sie gelten weiterhin als voll erwerbsfähig ...und, Sie haben noch zu viel auf der 'hohen Kante' - positiver kann ich es für Sie leider nicht darstellen. Gruß w.
Hildeam 22.06.2018 | 07:33
Hallo, mit der EMR kann es schnell gehen, kann aber auch extrem lange dauern. Du musst von Deinem Geld ( hohe Kante), in der Zwischenzeit leben. Und Du hast bald Geburtstag (vermutlich Steinbock). Herzlichen Glückwunsch. Alles Gute. Mfg
Schorscham 22.06.2018 | 10:25
Warum sollten Sie auf der Straße landen? Spätestens dann, wenn Ihre "Reserven" aufgebraucht sind, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, sofern Sie kein verwertbares Vermögen besitzen oder mit einem nicht bedürftigen Partner zusammen leben. Da der Vermögensfreibetrag bei 150 Euro pro Lebenjahr liegt, müsste eigentlich schon jetzt Anspruch auf ALG" bestehen, wenn Ihre "Reserven" nur noch für 2-3 Monate reichen. MfG
Marcoam 22.06.2018 | 11:16
Ich denke es besteht kein Anspruch auf ALG2 weil eine festgestellte Leistungsminderung vorliegt das ist aber falsch! Nur bei bestehender ERWERBSMINDERUNG würde kein Anspruch auf ALG2 bestehen und man müsste ins SGB XII wechseln. Da die DRV aber noch keine Erwerbsminderung festgestellt hat, zum Amt gehen Antrag stellen bzw Widerspruch einlegen. Zudem gibt es 150 € Freibetrag pro Lebensjahr beim Vermögen. Ist man bspw 50 Jahre alt sind das schon 7.600 Euro was man an Bargeld haben darf bzw auf der Bank liegen.
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