Hallo Else,
wenn der Versicherte in 2020 verstorben ist, wird die Altersgrenze für die große Witwenrente auf 45 Jahre + 9 Monate angehoben. Vor Vollendung dieser Altersgrenze wird die große Witwenrente nur gezahlt, wenn Sie ein Kind erziehen, welches noch nicht das 18 Lebensjahr vollendet hat oder wenn Sie erwerbsgemindert sind.
Sollte das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in er Lage sein, sich selbst zu unterhalten, wird auch über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus, die große Witwenrente gezahlt.
Die Zeit vom Monat nach dem 18. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes bis zu dem Monat nachdem Sie 45 Jahre und 9 Monate alt sind, wird keine große Witwenrente gezahlt.
Sollte dies schon vor Ende März 2022 eintreten, haben Sie bis zum 31.03.2022 Anspruch auf die kleine Witwenrente. Ab April 2022 bis zu dem Monat nach dem Sie 45 Jahre und 9 Monate alt sind, würde keine Hinterbliebenenrente gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung