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Experten-Antwort

Wie lange kann DRV einen Rentenbescheidl widerrufen?

von Kurt K.24.03.2014 | 14:33
1321 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie lange kann die DRV einen Rentenbescheid widerrufen, nachdem z.B. festgestellt wurde, daß die Rentenhöhe infolge eines Fehlers der DRV zu hoch ausgestellt bzw. angegeben worden ist. Gibt es hier eine Frist, nachder die DRV nicht mehr widerrufen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rücknahme eines rechtswidrigen, den Versicherten begünstigenden Rentenbescheides richtet sich nach § 45 SGB X.

Bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung sind folgende Fristen zu beachten, innerhalb derer der Verwaltungsakt noch zurückgenommen werden kann.

Keine Fristen sind in den Fällen zu beachten, in denen der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde.

Keine Frist, auch nicht die 10-Jahres-Frist, ist bei einer laufenden Geldleistung zu beachten, soweit der Begünstigte bösgläubig (vorwerfbar falsche bzw. unvollständige Angaben beziehungsweise Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis der Rechtswidrigkeit) ist. War die 10-Jahres-Frist bereits am 15. April 1998 abgelaufen, darf der Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.

Die 10-Jahres-Frist ist zu beachten – falls keine laufende Geldleistung (mehr) vorliegt –, wenn der Begünstigte bösgläubig in vorgenanntem Sinne ist oder bei Vorliegen eines zulässigen Widerrufsvorbehalts.

In den übrigen Fällen gilt grundsätzlich immer die 2-Jahres-Frist.

Ist die Frist verstrichen, kommt keine Rücknahme mehr in Betracht. Das dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit. Allerdings ist bei Leistungen ggf. ein Einfrieren zu veranlassen.

Im Übrigen kann jeder noch nicht bekannt gegebene Verwaltungsakt bis zum Zeitpunkt des Zugangs formlos – also auch telefonisch – widerrufen werden.

Da uns keine weiteren Daten vorliegen, ist es uns leider nicht möglich, eine konkretere Auskunft zu erteilen.

Sie können sich gerne an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung oder an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Aussparungam 24.03.2014 | 16:56
Deutsche Rentenversicherung
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