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Wie lange muß man warten ?

von OSSI08.06.2010 | 11:15
1341 Ansichten
8 Antworten
Vor 4 Wochen habe ich Kopien zur DRV-Berlin verschickt. Es geht um Zusatzrenten der DDR. Wie lange muß man auf Antwort warten ? Danke

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.06.2010 | 12:36

Auch ich kann Ihnen leider keine konkrete Auskunft geben.

Insofern in Ihrem Fall noch weitere Ermittlungen erforderlich sind, kann ich mir jedoch durchaus vorstellen, dass Sie noch eine ganze Weile auf den Abschluss des Verfahrens warten müssten, da die von der Rentenversicherung angegangenen Stellen vermutlich Archive durchforsten müssen, bevor diese dann Ihrem Rentenversicherungsträger antworten können.

Ich empfehle Ihnen daher, bei der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers anzurufen und den Sachstand zu erfragen. Vielleicht lässt sich anhand dessen eine voraussichtliche Bearbeitungsdauer abschätzen.

7 Antworten

NeinNein Neinam 08.06.2010 | 11:22
Also in der Regel erfolgt bei diesen Sachverhalten binnen 4 Wochen keine Antwort. Eher ist es so, dass durchaus mit einem Jahr gerechnet werden kann, da mit Sicherheit noch Ermittlungen eingeleitet werden müssen. Warum haben Sie sich denn nicht früher drum gekümmert?
Du mein Güteam 08.06.2010 | 11:21
Die Wartezeit beträgt 23 Tage, beginnend mit dem Tag des Poststempels!
Bernhardam 08.06.2010 | 11:47
Die DRV hat die Unterlagen der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Sie werden in Kürze verhaftet werden.
Bescheideram 08.06.2010 | 11:27
Ihr Bescheid wurde heute abgeschickt und müsste morgen, spätestens dann übermorgen bei ihnen eintreffen.
WESSIam 08.06.2010 | 12:35
Vor Ihrem Tod sollten Sie aber noch Bescheid bekommen. Wie kann man hier so eine Frage stellen ? Wer soll Ihnen denn da eine Auskunft geben können ? Rufen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter an und schon wissen Sie mehr.
mialeinam 08.06.2010 | 16:24
Wenn Sie früher vor 4 Wochen einen Trabi bestellt haben, wie lange mußten Sie auf die Lieferung warten?
RFnam 08.06.2010 | 18:02
Die Wartezeit bei Anträgen zu denZusatzversorgungssystemen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) hängt von vielen Faktoren ab. Abhängig von der Vollständigkeit der vorliegenden Unterlagen kann es schnell gehen, aber auch über ein Jahr dauern. Z. B. muss der Träger der Zusatzversorgung Ermittlungen zu den tatsächlichen Verdiensten durchführen und damit auch Archive wegen den Lohnunterlagen anschreiben, bevor er den Feststellungsbescheid nach § 8 AAÜG fertigen und die Daten dem Rentenversicherungsträger übermitteln kann. Falls Sie in der DDR in keine Zusatzversorgung einbezogen waren und jetzt nachträglich den Antrag zur Einbeziehung gestellt haben, muss geprüft werden, ob Sie berechtigt sind. Als Praktiker kann ich Ihnen nur raten, warten Sie geduldig den Bescheid ab.
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